Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

OK das ist eigentlich gar nicht nötig, dass ich den Verein kontaktiere da es eh keinen VVK für Mitglieder gibt sondern nur für Dauerkarteninhaber und einen freien Verkauf, was ja noch lustiger ist man hat als Mitglied null Vorteile bei denen.

Wie wäre es bei einer Dauerkarte, dürfte die gesperrt werden falls dies überhaupt technisch Möglich ist.
Und es steht ja in dem Brief nach Rücksprache mit der Mandantin, also wurde die Sperre ja vom Verein ausgesprochen oder ist dies auch nur gelabere von BH, und die haben gar nicht mit dem Verein gesprochen?
 
Jancker
Wie kommen die darauf, DICH sperren zu wollen ?
Dir gehört der Account bei eBay nicht
Du hast keine Karten unter deiner Absender Adresse verschickt
Sind das überhaupt deine Karten gewesen ?
wenn es doch Sponsorenkarten waren ( glaube ich hattest du mal geschrieben) , wirst du auch dort namentlich nicht erwähnt.

Oder hattest du auf die erste Abmahnung hin geantwortet ?
 
@Pöhler , halt doch einfach mal deine Füße still.

Niemand muss sich einen Anwalt nehmen. Warum den? Wo wird irgendwer verklagt? Die ModUE ist von einen Anwalt geschrieben!
Wegen was anderen kann BH einen nicht belangen, außer wegen eines benutzten Bildes. Wozu also einen Anwalt und unnötig Geld rausschleudern?
Ich bin auch ohne Rechtsanwalt- irgendwas zu zahlen etc. von BD wieder entsperrt worden. Bekommst Du auch Provision für den Fall, dass Du jemanden deinen Anwalt weiter vermittelst?

An alle: Jedem ist es freigestellt sich einen Anwalt zu nehmen, aber unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies NICHT nötig ist. Die ModUE wurde von einen Anwalt verfasst und hat vor Gericht bestand. Und wegen den nicht wasserfesten ATGB der Vereine wird sicher niemand vor Gericht gezogen, da haben die Vereine zu große Panik, dass diese überprüft werden.

Melde mich hiermit wieder aus dem Urlaub zurück, bin aber noch zur Zeit Internetlos.

Ups. Das ist aber eine nette Begrüßung. Wusste nicht, was hier für ein Ton herrscht.

Ich habe übrigens nie geschrieben, dass jemand verklagt wird. Lies am besten nochmal genauer nach.
Gleichzeitig verbitte ich mir die Unterstellungen, ich würde Werbung für meinen Anwalt machen, ausdrücklichst. Das ist eine Unverschämtheit.
Und natürlich bleibt es jedem frei gestellt, ob er sich einen Anwalt nimmt, oder nicht.
Du rätst den Usern hier keinen Anwalt aufzusuchen und ich rate zum Beispiel im Fall "Jancker" dringend dazu.
Ich denke so ein Forum lebt doch wohl von unterschiedlichen Meinungen.
 
@Pöhler

Hallo Pöhler, ja genau so ist es ich werde nirgends erwähnt, deswegen frage ich mich ja auch wie kommen diese Vögel von BH auf meine Adresse? Kann es sein das BH meine Kontodaten auch über BH bekommen hat und diese abgeglichen hat? Da der Account zwar nicht auf meinem Namen läuft die Gebühren aber von meinem Konto abgebucht werden.

Und was sollte ich dem Verein schreiben, also welche Begründung sollt ich angeben damit die Sperre aufgehoben wird?
 
@Janckerc

Dauerkarten kann man ohne Probleme sperren, der Barcode ist dann einfach ungültig.
BH wird dem Verein empfohlen haben Dich zu sperren, wahrscheinlich ohne irgendwelche genaueren Infos.

Dein Problem wird aber sein, dass Du ZEHN Karten gleich vertickst. Wenn man bedenkt, dass der FCI nicht gerade ein großes Stadion hat und immer ausverkauft sein wird, könnte man dir dies schon als gewerblich auslegen, vor allem das die Karten Gratis waren! Wie willst Du dann die Gewinnabsicht abstreiten?
Da ich keine Lust habe mir alle Beiträge von Dir anzuschauen, warum hast Du 10 Stück verkauft?

@Pöhler
Einen Anwalt benötigt man normal nur bei einer Klage.

Im Fall Jancker würde ich aber auch zu einen raten, vor allem wegen der Menge der Karten. Da spielt es keine Rolle woher BH die Daten hat (Testkäufer?!). Bei 10 Karten kann man Gewerbe unterstellen.
 
@killthemob
Gut das mit der Dauerkarte kann mir egal sein, ich habe ja wie gesagt keine.
Wir wollten eigentlich mit unserem Verein zu dem Spiel gehen, da aber unser Spiel verlegt worden ist konnte keiner von uns zu dem Ingolstadt Spiel gehen, deswegen haben wir die Karten verkauft.

In der Abmahnung stehen aber nur 2 Karten, und von weiteren Auktionen ist nur die Rede das hier BH Kenntniss erlangt hat.
Die Frage ist ja immer noch wie kommt BH auf meine Daten? Dies kann eigentlich nur über die Bankverbindung auf Ebay funktionieren, und dann frage ich mich ist diese Vorgehensweise legal, es kann doch nicht jeder meine Bankdaten anfordern oder?

Testkäufer funktioniert auch nicht denke ich, da dieser nicht meine Daten hätte die Karten wurden von jemand anderem verschickt, mit einer ganz anderen Adresse.

Also Gewerbe kann ich mir nicht vorstellen, habe die Karten für 1 Euro angeboten und auch keine Versandkosten verlangt, da wir nur froh waren die Dinger wieder los zu haben.
 
Jancker die einschätzung , ob man gewerblich eingestuft wird hat nichts damit zu tun, für was für einen preis du anbietest , sondern wie hoch die Anzahl deiner verkauften artikel sind.
Und bei 10 Karten wird es da schon eng.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,

ich bin neu hier, bei mir geht es auch um eine Abmahnung von Becker und Haumann.
Ich hatte 2 Karten Ingolstadt gegen Dortmund verkauft, kurz darauf kam die Abmahnung mit den Vorwürfen ATGB nicht abgebildet, 10% über normal Preis, und öffentlich die Karten verkauft, ich habe wie hier gelesen auf das Urteil des BGH verwiesen, und auch noch dazu geschrieben, das Tickets Inhaberpapiere sind. Ich musste die Karten verkaufen, da mein Schichtplan geändert wurde und ich am Sonntag nicht zu dem Spiel gehen konnte. Als ich meine Antwort weggeschickt habe per Einschreiben, kam gleichzeitig ein neuer Brief in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich für den weiteren Erwerb von Tages, bzw. Dauerkarten sowie die Übertragung auf dritte gesperrt wurde.

Meine Frage dazu ist jetzt, da ich hier die passende Antwort noch nirgends gefunden habe.
- Dürfen die meine Dauerkarte einfach so sperren, da ich doch nach dem BGH Urteil eigentlich nichts falsch gemacht habe?
- Und was bedeutet Übertragung auf dritte, mit diesem Satz kann ich gar nichts anfangen?
- Und auf welches Urteil kann ich verweisen, damit meine Dauerkarte wieder frei gegeben wird, sonst hätte ich ja das komplette Geld für die DK umsonst ausgegeben, oder ist dies rechtens?

Vielen Dank
 

ldb

Super-Moderator
Guten Morgen,

die Dauerkarte (n) bleiben immer für die laufende Saison freigeschaltet, es wird mir lediglich der Dauerkartenvertrag gekündigt und ich kann nach dieser Saison nicht mehr verlängern. Dauerkarten und Tageskarten sind kleine Inhaberpapiere, sie müssen dem jenigen der sie besitzt Zutritt zum Stadion ermöglichen. Dabei spielt es keine Rolle ob sie zwischengehandelt wurden oder nicht. Außerdem betrifft es in diesem Fall ja auch nicht direkt die DK sondern nur die Karte gegen Ingolstadt. Die war sicherlich auch gültig.
Die Kündigung für deine DK wirst du allerdings nicht vermeiden können. Ist halt vertragsfreiheit bzw. Kündigungsrecht beider Partner in diesen ach so tollen und praktischen DK Abo Verträgen.
 
Monika.
Übertragung auf Dritte:
als dauerkatzeninhaber darfst du die Karte ganz offiziell an jemanden anders überschreiben. -> sowas könnte man ja machen, um dieser Sperre zu entgehen.
Das darfst du aber nicht.
 
Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Jetzt schaue ich einfach, ob meine DK beim nächsten Heimspiel noch funktioniert was ja nach euren Aussagen so sein müsste.

Falls die meine Karte doch schon ab sofort gesperrt hätten, müsste ich mich wohl an den Verein wenden, und auf die Inhaberpapiere verweisen oder?
Meine Mitgliedschaft habe ich jedenfalls sofort gekündigt, zuerst sind Sie froh das überhaupt jemand die DK haben will und jetzt so eine Aktion, die sehen von mir kein Geld mehr. DK für die neue Saison hätte ich mir eh keine mehr gekauft.
 
Ach jetzt kapiere ich erst. Du sprichst von Ingolstadt oder ?
Bei Dortmund würde die Aussage mit den Dauerkarten nicht passen : die will doch keiner haben
dann nehme ich meine Aussagen von oben mit den 10% über Preis ist i.o.. Wieder zurück.
 

ldb

Super-Moderator
Hatte auch gedacht das er eine BVB Dauerkarte hätte. Aber da war ja gestern das Heimspiel, also muss es Ingolstadt sein.
Die DK muss funktionieren, ansonsten direkt zur Clearingstelle / Geschäftsstelle gehen und Freischaltung verlangen. Wenn Zutritt verweigert wird, direkt die Unterlassungsklage auf den Weg schicken. Rechtsanwalt Moebius aus Hannover hat sowas meines Wissens schon gemacht, immer mit Erfolg. Such dann einfach mal im Netz, da findest du garantiert was.
 
Hallo,

Hab mich neu angemeldet da ich heute Post von BH erhalten habe.
Ich verkaufe häufiger Tickets die nicht benötigt werden, immer zum Originalpreis über das Fanboard vom BVB.
Gegen Berlin hatte ich zwei nicht benötigte Tickets, allerdings war das Angebot freier Tickets recht groß, also entschied ich mich die Karten bei Ebay anzubieten, um nicht auf den Karten sitzen zu bleiben.

Vorgeworfen wird mir: atgb nicht abgebildet. Preiszuschlag über 15 Prozent. Das Ticket wurde mit Absicht einen Erlös über 15 Prozent zu erzielen verkauft.

Im Verkaufstext hatte ich geschrieben, es gelten die Atgb des Veranstalters. Die Tickets waren für 100 Euro sofortkauf eingestellt, sowie der Option "Preisvorschläge werden akzeptiert ". Ich war also davon ausgegangen die tickets bewusst auch für 100 euro zu verkaufen.

37,70 x2 zuzüglich BVB Porto (6euro ) zuzüglich 15 % ,komme ich auf knapp 94 €. Verkauft wurde für 95€.

Ich soll jetzt 1035 Euro überweisen und die UE unterschreiben. Bin echt verzweifelt grad, weil ich gar nix böses im Sinn hatte.


Kann da jemand einen Rat geben? Besten dank
 
@alex80
Es reicht eben nicht aus, auf die Atgb hinzuweisen.
Du musst sie mit abbilden.
Inwiefern du dann gegen Urheberrechte verstößt weiß ich leider nicht.


Ok, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber die abzubilden, wäre mir leider im Leben nicht eingefallen.

Also ich gebe meine Karte zum Originalpreis ab plus der 15% , gut waren dann 16-17%, und schon muss ich mehr als 1000 Strafe zahlen? Das kann ja nicht sein.
 
Guten Morgen,
ja bei mir handelt es sich um eine Ingolstadt Dauerkarte.
@Pöhler
dachte wenn ich auf das BGH Urteil verweise, muss ich die Atgb nicht mit abbilden, da mir genau das gleiche vorgeworfen wird und ich auch nichts abgebildet habe? Oder verstehe ich jetzt etwas komplett falsch.
 
Könnte ich das so weg schicken?


Heute kam dies zu dem schreiben,


ra e brief vom:

01.09.2015, 09:15 Uhr

Betreff:

Hannover 96./.xxxx xxxx/xx


Sehr geehrter Herr xxxx,



in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisher geführte Korrespondenz sowie Ihr Schreiben vom xx.xx.2015.


Hannover 96 nimmt Faninteressen sehr ernst und möchte Ihr Vorbringen bei der Beurteilung Ihres Einzelfalles nicht unberücksichtigt lassen, sofern dies für die Beurteilung der Rechtslage erheblich ist. Um hier die Fortsetzung einer streitigen, ausufernden Auseinandersetzung zu vermeiden, die – wie wir Ihnen versichern können – ganz sicher auch nicht im Sinne unserer Mandantschaft wäre, wird diesseits eine telefonische Rücksprache mit dem Unterzeichner oder dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Gursky, vorgeschlagen und für zweckmäßig erachtet. Etwaige Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.


Ihrem Rückruf sehen wir bis nunmehr bis zum xx.xx.2015 entgegen. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 11.00 und 17.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags zwischen 09.00 und 11.00 und 15.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen



Haumann, LL.M.

Rechtsanwalt








 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Janckerc
Probier es, dass Du aus einer Notlage verkauft hast, aber die anderen Fragen woher die deine Daten haben, kann niemand genau beantworten, außer eine Klage.

@Monika
Kontakt mit dem entsprechenden Verein aufnehmen, dann klärt sich das mit der DK von allein.

@ldb
Der Möbius freut sich immer auf solche Sachen, wie er mir geschrieben hat :D

@alex80
Wirst Du wegen eines Bildes abgemahnt? Falls nicht, dann brauchst Du keine UE abgeben.
Den Vorwurf wegen den Kartenverkauf weist Du zurück, in dem Du erklärst, warum Du die Karten verkauft hast. Die werden Dir zwar nochmal ein oder zwei Briefe schicken, aber wird denen nix bringen.
Falls die Dich von irgendwas sperren, frag dann mich.

@Jan120420
Nicht anrufen, die wollen Dich dann nur weichklopfen, was sie mit ihrer rednerischen Fähigkeit schaffen sollten. Ist nur ein Bettelbrief, den jeder bekommt. Die tauschen immer nur die Adressen aus.
 

ldb

Super-Moderator
@alex80
Es reicht eben nicht aus, auf die Atgb hinzuweisen.
Du musst sie mit abbilden.
Inwiefern du dann gegen Urheberrechte verstößt weiß ich leider nicht.

Falsch. Ich muss nicht einmal darauf hinweisen. Gemäß BGH Urteil ist eine Weitervereinbarung sowieso nicht möglich.
 

ldb

Super-Moderator
Also ich gebe meine Karte zum Originalpreis ab plus der 15% , gut waren dann 16-17%, und schon muss ich mehr als 1000 Strafe zahlen? Das kann ja nicht sein.

Die 15% hat doch nur der Verein in seinen ATGB erfunden. Strafrechtlich bist du nicht zu belangen, es gibt kein Gesetz das den Verkauf von Tickets verbietet und bei Verhinderung schon gar nicht. Hier regelt ausdrücklich der Markt die Preise, wie auch im BGH Urteil aufgeführt.

Kurz um: Wenn du eine Dauerkarte hast, würde ich mir einen Anwalt nehmen um dem Entzug der DK zum Saisonende entgegenzuwirken. Wenn du keine hast, würde ich es so regeln. Sofern du gegen keine Urheberrechte verstoßen hast (Logo, Stadionplan, etc.) könnte man natürlich auch einfach gar nichts machen. Unterlassungsansprüche haben sie gegen mich dann ja nicht in der Hand, strafrechtlich sowieso nichts. Alternativ kann ich auch einfach mal die Geschäftsstelle anschreiben und den Fall schildern, insbesondere die Hochrechnung die hier schon abgegeben wurde. Wenn nichts passiert, direkt die Mitgliedschaft kündigen und niemals mehr auch nur 1 Cent in welcher Form auch immer, bezahlen.
 
Jetzt nochmal zum Thema..

Die Reaktion von BH kam ja sehr schnell (1 Woche). Ich habe meine Antwort (incl. angepasster UE vom befreundeten RA) bereits im Juli zurückgesandt und bislang keine Rückmeldung erhalten.
Könnte das bedeuten, dass sich BH mit meiner Antwort zufrieden gegeben hat und die Sache erledigt ist?
:cool: Ich weis, blöde Frage. Aber wie schnell reagiert BH in der Regel auf das erste Antwortschreiben?

Viele Grüße
 
@alex80
Wirst Du wegen eines Bildes abgemahnt? Falls nicht, dann brauchst Du keine UE abgeben.
Den Vorwurf wegen den Kartenverkauf weist Du zurück, in dem Du erklärst, warum Du die Karten verkauft hast. Die werden Dir zwar nochmal ein oder zwei Briefe schicken, aber wird denen nix bringen.
Falls die Dich von irgendwas sperren, frag dann mich.

Nein, ich habe nur die Tickets fotografiert, dachte einfach ich mache da nix falsches, deswegen habe ich nur die Plätze abgedeckt und den Code, nicht aber die Ticketnummer. (eigene Doofheit)
Ja sperren wäre Supergau, hab zwar ein paar Drähte zu BD, aber wenns da was bewährtes gibt, nehme ich es gerne an.

Die 15% hat doch nur der Verein in seinen ATGB erfunden. Strafrechtlich bist du nicht zu belangen, es gibt kein Gesetz das den Verkauf von Tickets verbietet und bei Verhinderung schon gar nicht. Hier regelt ausdrücklich der Markt die Preise, wie auch im BGH Urteil aufgeführt.

Kurz um: Wenn du eine Dauerkarte hast, würde ich mir einen Anwalt nehmen um dem Entzug der DK zum Saisonende entgegenzuwirken. Wenn du keine hast, würde ich es so regeln. Sofern du gegen keine Urheberrechte verstoßen hast (Logo, Stadionplan, etc.) könnte man natürlich auch einfach gar nichts machen. Unterlassungsansprüche haben sie gegen mich dann ja nicht in der Hand, strafrechtlich sowieso nichts. Alternativ kann ich auch einfach mal die Geschäftsstelle anschreiben und den Fall schildern, insbesondere die Hochrechnung die hier schon abgegeben wurde. Wenn nichts passiert, direkt die Mitgliedschaft kündigen und niemals mehr auch nur 1 Cent in welcher Form auch immer, bezahlen.

Die Mitgliedschaft ist bei mir eine Herzenssache, die wird nie gekündigt. DK´n laufen alle auf den Fanclub, da wird nix passieren.


Ich soll 250€ zahlen zuzüglich 780€. Am Anfang des Schreibens wird erwähnt das weitere "Auktionen" bekannt sind (meine Bewertungen), diese aber nicht Teil der Abmahnung sind. Im weiteren Verlauf des Schreibens werden eben doch die älteren Verkäufe hinzugezogen um den Streitwert/Schadenersatz zu berechnen.

Die Artikelnummern die im Schreiben erwähnt werden finde ich nicht einmal in meinen Bewertungen (da sind 5 Verkäufe zu sehen), vorgeworfen werden mir 9 ältere Verkäufe. Lustigerweise waren das zum Teil richtige Notverkäufe, 1 Tag vorm Spiel, 1 Ticket über , nichtmal für die Hälfte des Originalpreis abgegeben, nur im den Verlust einigermaßen in Grenzen zu halten.


Also ich antworte einfach das ich die Karten aus einer pers. Notsituation verkauft habe um nicht auf den Tickets sitzenzubleiben?
UE lasse ich komplett weg? Auch nichts modifiziertes?

Ich weiße die Forderung vollumpfänglich zurück?

Die älteren Verkäufe sind komplett unwichtig? Das waren z.T. sowieso Tickets die ich selbst bereits nicht ganz zum Originalpreis gekauft habe.

Danke für die Hilfe.
 

ldb

Super-Moderator
Nein, ich habe nur die Tickets fotografiert, dachte einfach ich mache da nix falsches, deswegen habe ich nur die Plätze abgedeckt und den Code, nicht aber die Ticketnummer. (eigene Doofheit)
Ja sperren wäre Supergau, hab zwar ein paar Drähte zu BD, aber wenns da was bewährtes gibt, nehme ich es gerne an.

Sollte alles in Ordnung gewesen sein, gesperrt wird da nichts. Falls doch machen sie sich Schadenersatzpflichtig. Gibt schon entsprechende Urteile.

Die Mitgliedschaft ist bei mir eine Herzenssache, die wird nie gekündigt. DK´n laufen alle auf den Fanclub, da wird nix passieren.

Dir will jemand an den Kragen und dich kräftig zur Kasse bitten, du wirfst weiterhin fröhlich zum Jahresanfang 62€ hinterher? Denk mal drüber nach. Kleiner Tipp: "Echte Liebe" ist ein Marketingspruch, wahrscheinlich abgeleitet aus der Liebe zum Geld.

Ich soll 250€ zahlen zuzüglich 780€. Am Anfang des Schreibens wird erwähnt das weitere "Auktionen" bekannt sind (meine Bewertungen), diese aber nicht Teil der Abmahnung sind. Im weiteren Verlauf des Schreibens werden eben doch die älteren Verkäufe hinzugezogen um den Streitwert/Schadenersatz zu berechnen.

Wie werden die 250€ begründet und wie die 780€? Zufällig mit "Rechtsverfolgungsgebühr"? Hast du schonmal was mit BH zu tun gehabt und eine UE / modUE abgegeben?

Die Artikelnummern die im Schreiben erwähnt werden finde ich nicht einmal in meinen Bewertungen (da sind 5 Verkäufe zu sehen), vorgeworfen werden mir 9 ältere Verkäufe. Lustigerweise waren das zum Teil richtige Notverkäufe, 1 Tag vorm Spiel, 1 Ticket über , nichtmal für die Hälfte des Originalpreis abgegeben, nur im den Verlust einigermaßen in Grenzen zu halten.

Dann würde ich das BH neben allen anderen Fakten auch so mitteilen.

Also ich antworte einfach das ich die Karten aus einer pers. Notsituation verkauft habe um nicht auf den Tickets sitzenzubleiben?
UE lasse ich komplett weg? Auch nichts modifiziertes?

Korrekt. Sie haben keinerlei Unterlassungsansprüche gegen mich in der Hand, sofern kein Logo/Stadionplan genutzt wurde. Das fotografieren der Karte fällt eindeutig nicht darunter. Hier gehört aus meiner Sicht das Logo eindeutig zum angebotenen Artikel, wie zB beim Verkauf eines Schuhs das Markensymbol aufgestickt ist.

Ich weiße die Forderung vollumpfänglich zurück?
Ja.

Die älteren Verkäufe sind komplett unwichtig? Das waren z.T. sowieso Tickets die ich selbst bereits nicht ganz zum Originalpreis gekauft habe.
Wenn ich Karten von Dritten erwerbe bin ich sowieso nicht mehr an die ATGB des Vereins gebunden.


Danke für die Hilfe.

Gerne ;)

Letztlich würde ich an deiner Stelle umgehend die Geschäftsstelle anschreiben. Die sind zwar in Dortmund mehr als unfreundlich, wenn du aber ausführlich erklärst warum und wieso du verkauft hast, dann wird sich das sicherlich auf diesem Wege einfacher lösen lassen.
 
Wie werden die 250€ begründet und wie die 780€? Zufällig mit "Rechtsverfolgungsgebühr"? Hast du schonmal was mit BH zu tun gehabt und eine UE / modUE abgegeben?

Die 250 € werden begründet als Vertragsstrafe (erheblicher Verstoß gegen ATGB, sowie die "positive Erkenntnis des Rechtsverstoßes sowie der erzielte Gewinn :D)

Die 785,20€ werden begründet als Kostenerstattungsansprüche (§§ 683, 677, 670 BGB), die Kosten der Abmahnung. Die Höhe berechnet sich nach dem STreitwert der hier bei 12500€ angesetzt wurde (wegen der "weiteren Verkäufe"). Eigentlich liegt der Anspruch bei 906€, freundlicher weiße bietet man mir pauschal 785,20€ an.


BD werde ich anschreiben, ohne hier einen auf Überfan machen zu wollen, wenn Du Jahrelang, auch zu Zeiten von echt schlechtem Fußball dem Verein zu nahezu jedem Spiel hinterherreist, und dann kommt so eine Unverschämtheit ins Haus geflattert.... Da biste echt bedient. :eek:
 
Alex. Was deine Enttäuschung angeht kann ich dich sowas von verstehen.
Mir geht es genau so. Wenn ich überlege, wie klein der Prozentsatz der Karten , die ich verkaufen musste gemessen an den Karten , die ich in meinem Leben schon gekauft und benutzt habe, ist, dann grenzt die ganze Aktion schon an Frechheit. Steht in deinem Brief auch sinngemäß : Bd liegt die Kommunikation mit ihren Fans am Herzen , etc etc. ?
Dann schreib doch Akki mal eine Brief in dem du ihm das alles mal schilderst.
Und wie er sich zum Beispiel die 15% zum Kartenpreis vorstellt, wenn man die Karte selbst bei eBay zu teureren Preisen erstanden hat ?
Denn auch dazu sind ja wohl 80% der Borussen bereit.
Ich habe im Moment leider sehr wenig Zeit, aber wenn ich etwas mehr Luft habe, mache ich mir auch nochmal in Form eines Briefes an Akki "Luft".
 

ldb

Super-Moderator
Streitwert ist wie immer maßlos übertrieben. Wäre ja mal interessant wie sie diese Summe zusammenlügen wollen. Würde so verfahren wie bisher geschrieben.
 
Oben