Hallo ldb,
reicht es aus wenn ich diesen Zweizeiler wie auf Seite 107 erwähnt schicke, oder soll ich auch noch die original UE natürlich nicht unterschrieben mitschicken? Ich würde aber lieber nicht erwähnen das es Sponsorentickets waren, nicht das dem Sponsor noch was angehängt wird.
Und sollte ich noch auf eine Notlage verweisen, wie hier auch schon öfter erwähnt?
Zitat von Seite 107:
Nachdem ich einen Brief am 9.05.2015 mit u.a. folgendem Inhalt geschrieben habe:
Im Rahmen des streitgegenständlichen ebay-Angebotes kann Ihrerseits weder eine gewerbliche noch eine kommerzielle Veräußerung der Tickets mir nachgewiesen werden.
Ferner verweise ich an dieser Stelle auf die Rechtssprechung des BGH´s (BGH Urteil vom 11.09.2008, AZ.: I ZR 74/06). Hiernach darf ein rein privater Weiterverkauf, der hier gegeben ist, von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter nicht untersagt werden.
Vielen Dank für deine Antworten immer.
reicht es aus wenn ich diesen Zweizeiler wie auf Seite 107 erwähnt schicke, oder soll ich auch noch die original UE natürlich nicht unterschrieben mitschicken? Ich würde aber lieber nicht erwähnen das es Sponsorentickets waren, nicht das dem Sponsor noch was angehängt wird.
Und sollte ich noch auf eine Notlage verweisen, wie hier auch schon öfter erwähnt?
Zitat von Seite 107:
Nachdem ich einen Brief am 9.05.2015 mit u.a. folgendem Inhalt geschrieben habe:
Im Rahmen des streitgegenständlichen ebay-Angebotes kann Ihrerseits weder eine gewerbliche noch eine kommerzielle Veräußerung der Tickets mir nachgewiesen werden.
Ferner verweise ich an dieser Stelle auf die Rechtssprechung des BGH´s (BGH Urteil vom 11.09.2008, AZ.: I ZR 74/06). Hiernach darf ein rein privater Weiterverkauf, der hier gegeben ist, von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter nicht untersagt werden.
Vielen Dank für deine Antworten immer.