Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo ldb,

reicht es aus wenn ich diesen Zweizeiler wie auf Seite 107 erwähnt schicke, oder soll ich auch noch die original UE natürlich nicht unterschrieben mitschicken? Ich würde aber lieber nicht erwähnen das es Sponsorentickets waren, nicht das dem Sponsor noch was angehängt wird.

Und sollte ich noch auf eine Notlage verweisen, wie hier auch schon öfter erwähnt?

Zitat von Seite 107:
Nachdem ich einen Brief am 9.05.2015 mit u.a. folgendem Inhalt geschrieben habe:

Im Rahmen des streitgegenständlichen ebay-Angebotes kann Ihrerseits weder eine gewerbliche noch eine kommerzielle Veräußerung der Tickets mir nachgewiesen werden.

Ferner verweise ich an dieser Stelle auf die Rechtssprechung des BGH´s (BGH Urteil vom 11.09.2008, AZ.: I ZR 74/06). Hiernach darf ein rein privater Weiterverkauf, der hier gegeben ist, von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter nicht untersagt werden.


Vielen Dank für deine Antworten immer.
 
Hallo,
Habe heute Post bekommen von Becker Hausmannskost Makel Gursky. Ich bekomm vorgeworfen
Die ATGB wurden nicht abgebiltet.
Der Verkaufspreis / Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis.
Unoutisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des Signal IDUNA PARKS.
Also ich bin Mitglied beim Bvb und meine Freundin hat bei dem vorverlaufshotline Tickets für uns erworben. Doch leider war ich verhindert( hatte selbst ein spiel) dann mussten wir sie weiterverkaufen. Ich habe die Tickets dann bei Ebay Kleinanzeige reingestellt. Die 2 Tickets haben 95 Euro gekostet. Ich hatte sie für 160 Vhb reingestellt. Doch weil meine Freundin die Tickets 3 tage vor dem Spiel erworben hat musste es schnell gehen also habe ich die Tickets dann via Facebook für 100 Euro verkauft. Jetzt will der Anwalt 250 Euro von mir. Was soll iCh jetzt tun?

Danke jetzt schön für die Hilfe
 
Gleichzeitig würde ich auch mal den FCI anschreiben was die denn da für Leute los schicken.. Würde auch klar erwähnen das die nie wieder einen Cent von mir sehen, sofern die ihre bellenden Hunde nicht zurück pfeifen. Schließlich komme ich ja kostenlos an Sponsorentickets und kann weiterhin für lau die Spiele sehen..


Sorry. Aber auf "fans" die die Tickets, die sie für umme kriegen, gewinnbringend verscherbeln, kann so ziemlich jeder Verein verzichten.
Das hört sich jetzt überzogen an, aber sollte der Verein angeschrieben werden, weiss ich nicht, ob das da besonders seriös ankommt.
 
@ldb
So ganz konnte ich dein verlinktes Urteil bisher zu meiner Sache noch nicht einordnen.
In dem Urteil geht es doch , um es mal grob zusammen zu fassen darum :
Privatmensch ( so, wie ich) verkauft Karten an gewerbliche Verkäufer ( zum Beispiel Viagogo ).
Das sind doch ganz andere Voraussetzungen und Grundlagen als wenn es um einen reinen Privatverkäufer geht.

Oder warum hast du mir das Urteil verlinkt ?
Verstehe ich noch nicht so richtig.
 

ldb

Super-Moderator
@Pöhler
Du müsstest deinen Fall mal schildern, den kenne ich ja gar nicht ;)

Richtig, in dem Urteil geht es darum das Privatpersonen ihre Karten verkaufen, egal ob an eine Privatperson oder ein Unternehmen. Viagogo ist übrigens nur eine Plattform (genau wie ebay), an die kann man keine Karten verkaufen sondern nur darüber einen Käufer finden.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde aber lieber nicht erwähnen das es Sponsorentickets waren, nicht das dem Sponsor noch was angehängt wird.

Dem Sponsor was anhängen? :D
Als Sponsor bin ich Geldgeber, wenn dem Verein was nicht passt, können sie sich ja gerne einen anderen suchen.
 
@ldb

Ich habe jetzt einmal einen Brief formuliert, geht der so in Ordnung oder sollte ich anstatt Freund, Freunden schreiben da sich zwar die Abmahnung nur auf 2 Tickets bezieht, aber unter Punkt 2 der Abmahnung steht, ferner hat die Mandantin von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt? Wäre super wenn du mir noch Tipps geben könntest, wie ich den Brief besser schreiben kann, da ich diesen morgen per Einschreiben los schicken würde.

Sollte ich noch den Satz mit den Inhaberpapieren aufnehmen, oder einen wie weiter oben von mir geschrieben.

Vielen Dank

xxxxxx

xxxxxx

xxxxxx



Becker Haumann Mankel Gursky PartG 21.08.2015

Kaiserstraße 21-23

44135 Dortmund




FC xxx ./. xxx Akten.Nr:xxx


Sehr geehrter Herr Haumann,


in Ihrem Brief vom xxx wurden mir folgende Rechtsverletzungen vorgeworfen.


Die ATGB wurden nicht abgebildet.

Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag über 10% verkauft worden.

Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden.


Ich weise daher Ihre Abmahnung samt der UE zurück.


Ferner verweise ich an dieser Stelle auf die Rechtssprechung des BGH´s (BGH Urteil vom 11.09.2008, AZ.: I ZR 74/06). Hiernach darf ein rein privater Weiterverkauf, der hier gegeben ist, von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter nicht untersagt werden.


Ursprünglich wollte ich mit einem Freund die Tickets nutzen, leider war mein Freund verhindert, sodass ich die Tickets angeboten habe, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag,
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen, Hannover 96 Tickets reingestellt, ich konnte durch meine Arbeit erst nicht hin gehen, wieder rum weis ich jetzt das ich doch nicht arbeiten muss, daraufhin habe ich die Tickets wieder raus genommen.
Prompt kam ein Mahnschreiben von Becker und Haumann..

mir wird vorgeworfen,
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig

daraufhin wollte ich ein Schreiben verfassen und hoffen das ich nichts unterschreiben muss und die 250€ nicht zahlen muss.
hier ist das Schreiben.

Betreff.: Akten Nr.: XXXXXXXXXXXX



Sehr geehrter Herr Haumann,


heute habe ich von Ihnen eine Strafbewehrte Unterlassungs- und Verplfichtungserklärung und Abmahnung bekommen.


Diese beinhalten:

1. Die ATGB wurden nicht abgebildet

2. Das Ticket ist öffentlich bei eBay Kleinanzeigen angeboten worden

3. Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig.


Zu Punkt 1.:

Von Privatkäufern kann man nicht verlangen das sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.


Zu Punkt 2.:

Neben dem wirksamen Einbezug müssen die AGBs zur Gültigkeit einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 307, 308, 309 BGB Stand halten.


a) Nach in der Literatur vertretener Ansicht stellt das Verbot der Weiterveräußerung ein Abtretungsverbot bezüglich in Fußballtickets verbriefter Forderungen gemäß

§399 Alt. 2 BGB dar, was nur bei rechtfertigender Interessen wirksam durch AGBs in den Vertrag einbezogen werden kann. Die Interessen des Verwenders müssen dabei deutlich überwiegen, da das AGB-rechtliche Abtretungsverbot die Verkehrsfähigkeit von Wirtschaftsgütern für Dritte einschränkt

.

b) Ein vollständiger Abtretungsausschluss stellt nach der Ansicht der Literatur eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 I BGB dar, die auch nicht mit dem Ziel der Unterbindung des Schwarzmarktes gerechtfertigt werden kann.


c) Als Rechtfertigung führen die Vereine regelmäßig die Trennung rivalisierender Fangruppen zur Sicherheit des Publikums, sowie die Unterbindung des „Schwarzhandels“ an.


d) Beides greift im Ergebnis zur Rechtfertigung nicht durch. Die Trennung rivalisierender Fangruppen ist kein Argument, da die Tickets anonym verkauft werden und so bereits der Erstverkauf nicht zur Verwirklichung dieses Interesses beiträgt. Die Vergabe nicht personalisierter Tickets kann ohnehin nicht verhindern, dass eine Vermischung der Fangruppen der jeweiligen Heim- und Gastmannschaft stattfindet oder die Tickets an solche Personen gelangen, die sich später an Schlägereien beteiligen.


Zudem sprechen gegen eine Rechtfertigung durch die genannten Interessen die verbleibenden gewichtigen Interessen der Ticketinhaber auf der anderen Seite. Die Karten müssen als Wirtschaftsgüter bewegungsfähig bleiben, damit bspw. bei

Verhinderung durch Krankheit, Beruf etc. selbige an andere Personen weitergegeben und verkauft werden können. Nur so kann ein finanzieller Schaden verhindert werden. ( BGH-Urteil I ZR 74/06 )


Zu Punkt 3.: Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig.




Des weiteren wurde das Angebot sofort entfernt und die Karten wurden nicht verkauft, da diese benötigt werden.

Ein Preisaufschlag von über 10 % ist somit nicht entstanden.( Karten wurden nicht verkauft )


Ich bitte darum dies bei einer Verwarnung zu lassen.

Des weiteren sehe ich die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine Bestätigung.

Anbei sende ich Ihnen die Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu ( diese nicht unterschrieben und auch nicht bezahlt )


Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX

Ich hätte bis zum 1.09.2015 wohl Zeit,

Ich bitte um Hilfe,
Danke im vorraus :)
 
ist es nicht besser, solche schreiben den Anwalt aufsetzen zu lassen ?
Da weiss die andere Seite doch gleich, dass mit euch nicht gut Kirschen essen ist.
 
Hallo,

beim Lesen der Beiträge ist mir aufgefallen, dass über Ebay Kleinanzeigen auch Abmahnungen erfolgen. Wie kann denn da der Kartenbesitzer ermittelt werden? Bis auf die Emailadresse sind doch keine persönlichen Daten notwendig?

MfG
 
Hallo,

beim Lesen der Beiträge ist mir aufgefallen, dass über Ebay Kleinanzeigen auch Abmahnungen erfolgen. Wie kann denn da der Kartenbesitzer ermittelt werden? Bis auf die Emailadresse sind doch keine persönlichen Daten notwendig?

MfG

Wenn du mit der gleichen Emailaddi auch bei deinem Verein angemeldet bist ist das kein Problem für BH diese dann abzugleichen. Und es gibt noch diese ominösen Testkäufer. Oder der richtige Käufer schwärzt dich beim Verein an.
 
hattest du so etwas ähnliches auch schon? was hast du wenn gemacht?


Ja ich habe gerade auch einen aktuellen Fall von Abmahnung.
Ich habe das meinem Rechtsanwalt übergeben und habe ihn - in Rechtsanwalts Kauderwelsch - meinen Standpunkt schreiben lassen.

Denkt bitte dran, dass die Gegenseite auch hier mitlesen könnte.
Wenn die hier lesen dass ihr ängstlich seid oder unsicher, dann ist das für die ein gefundenes fressen.
Deswegen würde ich hier niemals fertig formulierte Briefe abdrucken , so könntet ihr wieder erkannt werden.

Mein Rat an alle : sucht euch professionelle Hilfe. Lasst euch beraten.
Lasst das jemanden machen, der sich damit auskennt.
Dieses Forum ist toll als erste Anlaufstelle. Habe ich so empfunden. Wenn man völlig geschockt diese Abmahnung erhält und beim googeln auf dieses Forum stößt ist man schon etwas beruhigter.
Aber Rechtsberatung kann eben hier nur bedingt geleistet werden.
Investiert das Geld, dass der Verein von euch haben will, lieber in einen Anwalt.
 
Hallo Pöhler,
mir ist gerade noch was aufgefallen in dem Mahnschreiben von BH, es wird sich auf einen Account bezogen der gar nicht unter meinem Namen läuft, ich nutze zwar den Account jedoch wurde dieser damals von einer Bekannten angelegt. Wie kommt BH auf meine Adresse bzw. meinen Namen der wird nirgends erwähnt in dem Account?

Könntest du mir bitte eine private Nachricht schicken, falls das hier geht bezüglich meines Briefes an BH der hier weiter oben im Beitrag steht, ob ich den so abschicken kann, oder was du anders schreiben würdest?

Vielen Dank
 
Janker.
Hattest du denn Karten verkauft oder die Auktion vorher abgebrochen ?
Wenn du Karten verkauft hast, dann wirst du ja deine Adresse als Absender angegeben haben.
Dann wird dich ein Käufer angeschwärzt haben oder es war ein Testkäufer.

Wenn dem nicht so ist, hat bh den falschen abgemahnt.
 
Wenn du namentlich eigentlich nirgendwo auftauchst, dann solltest du schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Denn die können dir gar nichts. Nullinger.
Wie kommen die denn auf deine Adresse ? DIESE Frage sollte ein Rechtsanwalt mal stellen.
Ich empfehle dir, nichts selber zu schreiben.
 
Also wenn es so ist, wie du sagst, dass der eBay Account gar nicht deiner ist, deine Schwester ihre Absender Adresse an gegeben hat, wirst du nirgendwo erwähnt.
also sollte man die Abmahnung dir gegenüber zurück weisen, denn du hast damit doch gar nicht zu tun.
Such dir einen Rechtsanwalt, der sich auskennt.
Kennst du niemanden, der dir einen Anwalt empfehlen kann ? Oder hast du keinen in deinem Wohnort, mit dem alle zufrieden sind?
Mein Anwalt hat mir auch dazu geraten, die Erklärung ( modifiziert ) zu unterschreiben.
Ich habe ihm gesagt, dass ich das nicht möchte.
dementsprechend hat er auch einen Brief verfasst.
Mein Anwalt hält auch nichts von solchen Foren. Ich hätte ihm aber mal den Link gegeben und er hat hier die Beiträge mal überflogen.
Na ja, ich sag jetzt besser nicht, wie er das gefunden hat.
Aber letzendlich nübin ich sein Kunde und er muss nach meinen Wünschen handeln
Das hat er auch getan.
Und natürlich kostet ein Anwalt Geld. Der macht das nicht aus lauter Lust und Liebe.
Aber das Geld ist mir allemal dort besser investiert als es Bh in den Rachen zu werfen
 
Kann bitte jemand die Abmahnung vom BVB hochladen mit den 15% Preisaufschlag und mit den Rechten am Logo sowie der 250€ Strafe? Habe meine leider verlegt und benötige diese für den Anwalt.

vielen Dank im Voraus!
 
Guten Tag,
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen, Hannover 96 Tickets reingestellt, ich konnte durch meine Arbeit erst nicht hin gehen, wieder rum weis ich jetzt das ich doch nicht arbeiten muss, daraufhin habe ich die Tickets wieder raus genommen.
Prompt kam ein Mahnschreiben von Becker und Haumann..

mir wird vorgeworfen,
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig

daraufhin wollte ich ein Schreiben verfassen und hoffen das ich nichts unterschreiben muss und die 250€ nicht zahlen muss.
hier ist das Schreiben.

Betreff.: Akten Nr.: XXXXXXXXXXXX



Sehr geehrter Herr Haumann,


heute habe ich von Ihnen eine Strafbewehrte Unterlassungs- und Verplfichtungserklärung und Abmahnung bekommen.


Diese beinhalten:

1. Die ATGB wurden nicht abgebildet

2. Das Ticket ist öffentlich bei eBay Kleinanzeigen angeboten worden

3. Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig.


Zu Punkt 1.:

Von Privatkäufern kann man nicht verlangen das sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.


Zu Punkt 2.:

Neben dem wirksamen Einbezug müssen die AGBs zur Gültigkeit einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 307, 308, 309 BGB Stand halten.


a) Nach in der Literatur vertretener Ansicht stellt das Verbot der Weiterveräußerung ein Abtretungsverbot bezüglich in Fußballtickets verbriefter Forderungen gemäß

§399 Alt. 2 BGB dar, was nur bei rechtfertigender Interessen wirksam durch AGBs in den Vertrag einbezogen werden kann. Die Interessen des Verwenders müssen dabei deutlich überwiegen, da das AGB-rechtliche Abtretungsverbot die Verkehrsfähigkeit von Wirtschaftsgütern für Dritte einschränkt

.

b) Ein vollständiger Abtretungsausschluss stellt nach der Ansicht der Literatur eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 I BGB dar, die auch nicht mit dem Ziel der Unterbindung des Schwarzmarktes gerechtfertigt werden kann.


c) Als Rechtfertigung führen die Vereine regelmäßig die Trennung rivalisierender Fangruppen zur Sicherheit des Publikums, sowie die Unterbindung des „Schwarzhandels“ an.


d) Beides greift im Ergebnis zur Rechtfertigung nicht durch. Die Trennung rivalisierender Fangruppen ist kein Argument, da die Tickets anonym verkauft werden und so bereits der Erstverkauf nicht zur Verwirklichung dieses Interesses beiträgt. Die Vergabe nicht personalisierter Tickets kann ohnehin nicht verhindern, dass eine Vermischung der Fangruppen der jeweiligen Heim- und Gastmannschaft stattfindet oder die Tickets an solche Personen gelangen, die sich später an Schlägereien beteiligen.


Zudem sprechen gegen eine Rechtfertigung durch die genannten Interessen die verbleibenden gewichtigen Interessen der Ticketinhaber auf der anderen Seite. Die Karten müssen als Wirtschaftsgüter bewegungsfähig bleiben, damit bspw. bei

Verhinderung durch Krankheit, Beruf etc. selbige an andere Personen weitergegeben und verkauft werden können. Nur so kann ein finanzieller Schaden verhindert werden. ( BGH-Urteil I ZR 74/06 )


Zu Punkt 3.: Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig.




Des weiteren wurde das Angebot sofort entfernt und die Karten wurden nicht verkauft, da diese benötigt werden.

Ein Preisaufschlag von über 10 % ist somit nicht entstanden.( Karten wurden nicht verkauft )


Ich bitte darum dies bei einer Verwarnung zu lassen.

Des weiteren sehe ich die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine Bestätigung.

Anbei sende ich Ihnen die Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu ( diese nicht unterschrieben und auch nicht bezahlt )


Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX

Ich hätte bis zum 1.09.2015 wohl Zeit,

Ich bitte um Hilfe,
Danke im vorraus :)


Könnte ich das so weg schicken?
 
@Jan120420 Ja, habe ich auch per Mail bekommen, aber leider automatisch gelöscht worden nach einiger Zeit. Wäre super, wenn du mir deine Abmahnung schicken würdest, ist ja im Prinzip die gleiche, nur von H96
 
Hallo,

ich habe jetzt folgendes Antwortschreiben von BH erhalten:

- UE wird nicht anerkannt und zurückgewiesen
- Vorlagen aus Internetforen sollten nicht verwendet werden
- wenn ich nur "Störer" bitte telefonisch melden
- raten zur Überprüfung durch einen Anwalt
- nochmals vorformulierte UE (die aber vergessen wurde mitzuschicken :D)
- 250€ Schadensersatz zahlen im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung entgegen zu wirken

Was mache ich nun? Ich antworte nicht und warte ab ob ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung eingeleitet wird? (Ich hatte Stadionplan und Logos verwendet.... Ticketpreis bei Kleinanzeigen war 0€ VB.)
 
Ich habe heute nach 5 Monaten wieder Post bekommen. Wir fordern Sie letztmalig auf die Angelegenheit zu klären. Ansonsten müssen wir gerichtliche Schritte mit weiteren Kosten einleiten stand darin....Kam das bei anderen auch so ein Schreiben?
 

ldb

Super-Moderator
Ja, hier haben so einige schon nach 6 Monaten oder mehr immer mal wieder einen Bettelbrief bekommen. 99% der Leute haben glaube ich einfach nichts gemacht. Musste mal alles ab Seite 80 oder so lesen, sollte mehrmals vorkommen.

Das Anwälte von "solchen Foren" nichts halten ist doch klar. Kostet mich reihenweise Aufträge. Wer sich die Mühe macht und hier 50 Seiten liest, weiß doch wie BH tickt. Dazu gibt es ein eindeutiges Urteil des BGH. Wenn ich das verstanden habe, weiß ich was BH wirklich gegen mich in der Hand hat. Das man im eigenen Ermessen handelt sollte jedem bewusst sein. Ebenso das dies hier ein Forum ist wo sich Betroffene austauschen können und sollen und hier keinerlei Rechtsberatung gegeben wird.
 
@Pöhler , halt doch einfach mal deine Füße still.

Niemand muss sich einen Anwalt nehmen. Warum den? Wo wird irgendwer verklagt? Die ModUE ist von einen Anwalt geschrieben!
Wegen was anderen kann BH einen nicht belangen, außer wegen eines benutzten Bildes. Wozu also einen Anwalt und unnötig Geld rausschleudern?
Ich bin auch ohne Rechtsanwalt- irgendwas zu zahlen etc. von BD wieder entsperrt worden. Bekommst Du auch Provision für den Fall, dass Du jemanden deinen Anwalt weiter vermittelst?

An alle: Jedem ist es freigestellt sich einen Anwalt zu nehmen, aber unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies NICHT nötig ist. Die ModUE wurde von einen Anwalt verfasst und hat vor Gericht bestand. Und wegen den nicht wasserfesten ATGB der Vereine wird sicher niemand vor Gericht gezogen, da haben die Vereine zu große Panik, dass diese überprüft werden.

Melde mich hiermit wieder aus dem Urlaub zurück, bin aber noch zur Zeit Internetlos.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder etwas neues von BH, jetzt kam ein Brief in dem mir mittgeteilt wurde dass ich jetzt gesperrt wurde für weitere Tages bzw. Dauerkartenkäufe, dies ist nach Rücksprache mit der Mandantin erfolgt und ebenfalls wird mir verboten dieses Recht des VVK auf dritte zu übertragen häh? was soll denn dies bedeuten.:eek:

Das witzige daran ist, ich habe gar keine Dauerkarte für diesen Dorfverein.
Wie sieht es denn aus, könnte ich mein Geld zurück verlangen wenn ich Mitglied wäre?

Die drehen immer mehr durch bei BH sollte ich auf den Brief überhaupt reagieren, eigentlich ist das doch lächerlich oder?
 
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