Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo

werden denn die Karten gesperrt nach der Abmahnung?
Gibt es eine Möglichkeit Vorort gegen einen verweigerten Einlass vorzugehen?
Ich will nicht das der Kartenkäufer nicht ins Stadion kommt.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
 
guten morgen in die Runde. Ich bin neu hier. Habe mich gerade ganz frisch angemeldet.
Allerdings habe ich mich tatsächlich durch alle Seiten gelesen und möchte den Jungs hier erst einmal ein tolles Kompliment aussprechen.
Hier wird ja echt fundiert diskutiert und zum Teil tolle Arbeit geleistet.
Ich habe auch eine Abmahnung bekommen.
Der Großteil meiner Fragen sind bereits beantwortet.
Was hier allerdings nicht nicht diskutiert wurde ist, wie es den Betroffenen emotional geht.
Ich muss dazu sagen, ich bin seit 30 Jahren mit Leib und Seele Borusse und nicht hat es tief erschüttert, wegen 2 verkaufter Karten (ich gehe sonst immer selbst in den Tempel ) gleich eine Abmahnung zu bekommen.
Da trifft mich der Passus im schreiben des RA , BD suche immer den Dialog mit seinen Fans, echt bis ins Mark und klingt schon ein wenig höhnisch.
Was die Abwehr der Abmahnung angeht, lasse ich diese Arbeit meine Anwälte machen.
Allerdings kämpfe ich gerade mit mir, ob ich den lieben Herren watzke und Tress nicht noch eine Brief schreibe.
 
Und ich habe noch eine weitere Frage.
Die Argumente , die hier immer wieder genannt werden :
Es ist erlaubt, seine Karte weiter zu verkaufen, man ist an keine Preisbindung gebunden , etc etc.
die gelten doch, wenn ich es richtig verstehe, nur unter der Voraussetzung, dass man Privatverkäufer ist, oder ?
Wenn ich das BGh Urteil vom 04.12.2008 Az : I ZR 3/06 zur Hand nehme, sind unsere Rechte diesbezüglich aber nicht besonders gestärkt.
Soll heißen: wenn es dumm kommt, unterstellt man auch mir kleinen Otto Normalverbraucher gewerbliche Nutzung weil man sein ibäh Konto schon seit 20 Jahren hat und es natürlich dadurch auch entsprechend viele käuferbewertungen gibt.
 
Also diese Ruhe und die Drohungen in der letzten Mail erzeugten schon eine tägliche Unruhe in mir. Kann man sich den irgendwie beim BVB darüber beschweren?
Und was ist wenn die wirklich vor Gericht ziehen? Sollte ich lieber mal prophylaktisch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
LG


Es gibt keine Rechtsschutzversicherung in Deutschland, die derartige Dinge deckt.
 
Heute 4.! Schreiben bekommen und wiederum Frist gesetzt bekommen mich telefonisch zu melden. Nach 2 Monaten kommen die wieder mit ihrem langweiligen Gesülze. Nix machen oder?
 

ldb

Super-Moderator
Also wenn ich das vierte Schreiben bekomme und dort wieder eine Frist gesetzt wird, dann heißt das für mich persönlich nur eins: Der Kläger hat gegen mich überhaupt nichts in der Hand.

Generell zu den letzten Posts hier kann man sagen: Emotionale Schiene zieht bei Rechtsanwälten nicht. Die lasen es mich vielleicht glauben um so noch an etwas Geld von mir zu kommen. Grundsätzlich sind Abmahnungen ernst zu nehmen und hier wird auf über 100 Seiten detaillierten beschrieben welche Rechtsgrundlage BH eigentlich hat und welche nicht.

@Pöhler
Die Anzahl meiner Bewertungen im eBay account dürfte nichts darüber aussagen ob ich gewerblich handle oder nicht. Solange ich nicht für jedes Heimspiel meine Karte verkaufe würde ich mich da sehr sicher fühlen.

Das BH und die Vereine die Mitgliedskonten sperren ist doch hier oft genug erwähnt, jeder muss damit rechnen. Die Frage ist ob ich bereit bin mich in die Hände von BH zu geben nur um wieder meine Karten kaufen zu können. Nichts anderes tue ich nämlich wenn ich die original Unterlassungserklärung unterschreibe und nicht verstanden habe was drin steht. Im Zweifel nehme ich mir einen auf BH spezialisierten Anwalt, das wird mich sauber aus der ganzen Sache heraus bringen.
 
@ ldb
Danke für deine Antwort.
Scheint mir aber so zu sein, als hättest du meine Beiträge nicht gelesen?
Ich HABE meinen Fall in die Hände von Anwälte gegeben. Und ich WERDE die Erklärung nicht unterschreiben. Allerdings HABE ich sie schon verstanden.
Und DOCH: die Anzahl der Bewertungen bei ibäh sollen sehr wohl zur Beurteilung heran gezogen werden können . Das ist ja das Problem, was ich mit der Sache habe.
Hast du mein o.a. Zitiertes bgh Urteil nicht gelesen ? Dort wird das besprochen.
Und wenn man dann nämlich nicht mehr als Privatverkäufer benannt wird, sondern als gewerblich eingestuft wird, ist die ganze schöne argumenationskette , die hier angeführt , dahin.
 
...

Generell zu den letzten Posts hier kann man sagen: Emotionale Schiene zieht bei Rechtsanwälten nicht. Die lasen es mich vielleicht glauben um so noch an etwas Geld von mir zu kommen. Grundsätzlich sind Abmahnungen ernst zu nehmen und hier wird auf über 100 Seiten detaillierten beschrieben welche Rechtsgrundlage BH eigentlich hat und welche nicht.
.


Du scheinst mich da missverstanden zu haben.
Meine Frage nach der emotionalität richtete sich an die User hier
Mich als langjähriger Fan und Mitglied hat es wirklich sehr erschüttert.
Ich wollte nur wissen, wie andere das aufgefasst haben.

Drücke ich mich so unglücklich aus, oder woran liegt es, dass wir scheinbar aneinander vorbei reden ????
Vielleicht kriegen wir das ja noch hin ;-)
 
Hallo,

ich habe bei WB zwei Sitzplatztickets mit eingeschränkter Sicht erworben. Da ich lieber Stehplatztickets mit Sicht haben wollte, habe ich die Sitzplatzkarten auf Ebay-Kleinanzeigen angeboten. Preis VB. Das Vereinslogo und den Stadionplan habe ich leider auch noch mit hochgeladen. BH werfen mir nun vor: ATGB nicht abgebildet, Abbildung des Vereinslogos und Stadionplans. Zahlen sollte ich erst 500€. Nach einem Anruf haben sie den Betrag sofort auf 125€ reduziert.

Soll ich nun einfach die modifizierte UE + Erklärung, dass ich keine Zeit hatte zum Speil zu gehen hier aus dem Forum verwenden? Und soll ich einfach die 125€ zahlen oder würdet ihr es drauf ankommen lassen? Womit muss ich rechnen? Gibt es erfolgreiche Fälle hier im Forum?

Viele Grüße und danke im Vorraus!!
 
Ich war über das Schreiben sehr erschocken und habe da angerufen und gesagt, dass ich garnicht weiß was sie von mir wollen. Dann wurde ich kurz in die Warteschleife gehängt. Anschießend hat die Mitarbeiterin mit mitgeteilt, dass der Betrag unverhältnismäßig ist und dass da wohl ein Fehler unterlaufen ist. Ich solle nur noch 125€ überweisen und die UE entsprechend anpassen....
 

ldb

Super-Moderator
Du scheinst mich da missverstanden zu haben.
Meine Frage nach der emotionalität richtete sich an die User hier
Mich als langjähriger Fan und Mitglied hat es wirklich sehr erschüttert.
Ich wollte nur wissen, wie andere das aufgefasst haben.

Drücke ich mich so unglücklich aus, oder woran liegt es, dass wir scheinbar aneinander vorbei reden ????
Vielleicht kriegen wir das ja noch hin ;-)

Das BGH Urteil habe ich mal überflogen, aber auf die schnelle nicht den Absatz gefunden der interessant sein könnte. Erklär mir mal wie du das mit der Anzahl der Bewertungen meintest. Wenn ich seit 10 Jahren ebay Mitglied bin und 1000 Bewertungen habe und pro Jahr vielleicht einmal Eintrittskarten verkauft wurden, dann würde ich mich hier nicht im gewerblichen Handel sehen. Anders sieht es aus bei 100 Bewertungen im Jahr, davon 20 durch Kartenverkäufe. Schildere doch mal deine Situation..
 

ldb

Super-Moderator
Ich war über das Schreiben sehr erschocken und habe da angerufen und gesagt, dass ich garnicht weiß was sie von mir wollen. Dann wurde ich kurz in die Warteschleife gehängt. Anschießend hat die Mitarbeiterin mit mitgeteilt, dass der Betrag unverhältnismäßig ist und dass da wohl ein Fehler unterlaufen ist. Ich solle nur noch 125€ überweisen und die UE entsprechend anpassen....

Das gesprochene Wort zählt aber nicht. Wenn uch Urheberrechte verletzt habe, gebe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Sobald ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibe setze ich mich finanziell einem sehr hohen Risiko aus, jeder Fehler in der Zukunft wird teuer bestraft werden. Daher gebe ich niemals die originale UE ab sondern verwende eine eigene. Alternativ gibt es deutschlandweit schon Rechtsanwälte die sich auf BH spezialisiert haben, die bieten die Abwicklung zu einem Festpreis an.

Ich kann nur für mich sprechen: Wenn ich keine Ahnung von einem Thema habe, dann suche ich mir einen Fachanwalt und lasse die Sache rechtssicher erledigen. Das hat außerdem den Vorteil das im Großteil der Fälle die Kundenkonten beim Verein freigeschaltet bleiben und ich weiterhin Tickets kaufen kann.
 
Hallo ldb,

ich habe auch ein Problem mit einer Abmahnung vom FC Ingolstadt, gestern erhielt ich auch den Brief von BH, mir wird vorgeworfen dass ich die ATGB nicht abgebildet habe, Tickets über 10 % verkauft worden sind, und die Tickets öffentlich bei ebay angeboten wurden, also immer der gleiche Käse wie bei allen anderen.

Zudem soll ich 500 Euro bis spätestens 26.08.2015 zahlen, sowie die übliche UE.
Was ist wenn ich eine Modifizierte UE abgebe, und ich danach noch einmal erwischt werde?

Oder zählt die UE nur für diesen Einzelfall, und nicht für evtl. andere Verkäufe was ich nicht vor habe, denn ich lösche meinen Ebay Account wenn die so einfach persönliche Daten rausgeben.

In der Abmahnung steht auch noch das die Mandantin Kenntnis erlangt hat von weiteren Verkäufen, diese aber nicht Gegenstadn dieser Abmahnung seien.

Ich habe insgesamt 10 Karten geschenkt bekommen, also wirklich geschenkt nicht einmal selber gekauft, und zudem sind auf den Tickets keine Namen angegeben, diese konnte jeder im freien Vorverkauf besorgen.

Wäre super wenn du mir sagen kannst, was ich machen soll ?

Vielen Dank
 
@Janckerc

Ue heißt Unterlassungserklärung.
Du verpflichtest dich ( bei der original ue ) den Kartenverkauf künftig zu unterlassen.
Wenn nicht, dann drohen dir hohe Strafen.
Die Kartenverkäufe, die in der Vergangenheit lagen, sind scheinbar nicht Gegenstand dieser Abmahnung. Das muss bh aber nicht davon abhalten, dich wegen der anderen Verkäufe abzumahnen.
 
Hallo Pöhler,

ja ich wusste was UE bedeutet, meine Frage war ja soll ich eine modifizierte abgeben, oder rein gar nichts machen da die Abmahnung nicht per Einschreiben gekommen ist?

Falls ich eine modifizierte (keine Ahnung wie ich die schreiben soll) abgebe, und ich nochmals Tickets verkaufe was passiert mir dann?
Das Geld zahle ich auf keinen Fall oder?

Danke
 

ldb

Super-Moderator
Ob die Abmahnung per Einschreiben kommt oder nicht ist egal. Es reicht sogar wenn sie nur per Mail geschickt wird, da gibts schon Urteile
drüber.

Die modUE gebe ich ja nur ab wenn mir vorgeworfen wird das ich urheberrechtlich geschütztes Eigentum verwendet habe (Logo, Stadionplan, ...). Wenn mir vorgeworfen wird ich hätte die ATGB nicht abgebildet und für mehr als 10% verkauft, dann gebe ich natürlich auch keine modUE ab.

Den ATGB bin ich nicht unterworfen, denn nur der Erstkäufer schließt diesen Vertrag mit dem Verkäufer. Ich verstehe das bekannte BGH Urteil so, das eine Weitervereinbarung von ATGB zwischen Erst- und Zweitkäufer nicht möglich ist.

Die Frage aller Fragen ist doch: Wie zum Teufel bekommt man "einfach so" 10 Karten geschenkt?! Das zu erklären dürfte nicht ganz einfach sein. Wenn ich sie von Freunden/Bekannten angekauft habe, ist es was anderes. Dann darf ich damit handel betreiben da ich keinen Schleichbezug begangen habe (rein aus Sicht des BGH Urteils, das es weitere Voraussetzungen für ein Gewerbe bedarf, sollte klar sein).

Was ich an deiner Stelle machen würde? Rate mal...
 
Hallo ldb, also mache ich gar nichts oder?
Ich kann ja auch sagen, das ich die Karten gekauft habe es gab ja wie gesagt einen freien VVK, wo jeder Karten kaufen konnte ohne seinen Namen anzugeben.

Mit was habe ich zu rechnen, sollte ich jetzt gar nicht antworten, die werden mich dann dauernd anschreiben oder?
Wie sieht es denn aus, wenn ich eine E Mail an BH verfasse, wo ich schreibe das ich die UE und die Zahlung nicht leiste, ist dies Sinnvoll oder eher nicht, ich will nur meine Ruhe haben und nicht ständig mich melden müssen, weil immer Briefe kommen?

Danke
 
Hallo nochmal, hat jemand eine gute Adresse für einen Anwalt der sich mit BH auskennt, ich habe jetzt jemanden gefunden der verlangt 300€ und ich soll die Strafe von 500€ auch noch zahlen, das ist doch ein Witz oder?
 

ldb

Super-Moderator
Wenn du im Internet nach "Abmahnung Becker und Haumann" suchst dürftest du einiges Kanzleien finden die sich mit den Herren auskennen. Einfach mal Angebote einholen und entscheiden.

Wie bekommt man denn 10 Karten geschenkt?
 
Wie bekommt man denn 10 Karten geschenkt?

Das ist beim FC I nichts ungewöhnliches (zumindest zu 2. Liga Zeiten). Bin aus der gegend und habe auch des öfteren Karten, teilweise bis zu 8 Stück, geschenkt bekommen. Habe auch schon 2x VIP Tickets über die Bayerische Warenvermittlung bekommen.

Sind halt Sponsorentickets u die werden dann halt verschenkt wenn der Gegner nicht attraktiv genug ist und damit das Stadion voll wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ldb,

ich habe jetzt 3 Kanzleien angeschrieben, die ich im Internet gefunden habe, jeder erzählt mir etwas anderes der eine sagt, die AGB habe ich verletzt weil über 10%, der andere sagt ich habe Sie nicht verletzt weil privat, der nächste sagt 300€ für ihn und die Strafe auch noch zahlen, aber eine modifizierte UE abgeben.

Da kennt sich keiner mehr aus, mir kommt das sehr seltsam vor.
Hast du persönlich bei BH, schon einmal so eine UE abgegeben oder die Strafe reduziert, oder auf was beziehst du dich wenn du sagst den ATGB bist du nicht unterworfen.

Was soll ich denn jetzt machen, BH Anschreiben und auf das BGH Urteil verweisen und keine UE abgeben oder doch eine andere Lösung, ich will auf keinen Fall die 500€ bezahlen.

Eventuell können wir auch über private Adressen schreiben, wenn das hier möglich ist?

Sponsorenkarten!

Danke
 
Was ist denn daran seltsam ? Ist genau so, wie bei Ärzten.
Fragt man 5 Ärzte bekommet man 6 Meinungen ;-)
Kennst du keinen Anwalt, dem du vertrauen schenken kannst ?
Mein Anwalt hat mir auch was anderes geraten, als ich letztendlich gemacht habe.
Er hat mich drüber aufgeklärt, was das für Konsequenzen haben kann und ich habe entschieden, dass ich das Risiko eingehe.
Ein bisschen musst du auf dein Gefühl Vertrauen.
 
...

Den ATGB bin ich nicht unterworfen, denn nur der Erstkäufer schließt diesen Vertrag mit dem Verkäufer. Ich verstehe das bekannte BGH Urteil so, das eine Weitervereinbarung von ATGB zwischen Erst- und Zweitkäufer nicht möglich ist.
....

Ich habe das irgendwie anders verstanden
Wenn die Atgb nie für den zweitkäufer gelten, warum soll man sich denn verpflichten, diese künftig mit abzubilden? Das macht doch dann keinen Sinn.
Ich denke, damit sich niemand aus diesem Grund damit heraus reden kann, dass die agb für ihn nicht gelten.
 
Hallo Pöhler,

was hast du denn für eine Entscheidung getroffen, war bei dir der Fall genauso wie bei mir?
Ich bin mittlerweile auf dem Stand, dass ich die UE nicht unterschreibe und die Zahlung reduzieren würde auf maximal 100 Euro.

Danke
 
Mich würde mal folgendes interessieren:
Hat jemand, der hier bereits abgemahnt wurde, danach nochmal Karten verkauft ?
Wenn ja, an was habt ihr euch gehalten, an was nicht ?
Gab es nochmal eine Abmahnung ?
Vielen Dank schon mal für eure Mühe.
 

ldb

Super-Moderator
Nein, ich wurde von BH nie abgemahnt, verkaufe aber auch keine Karten. Meine Dauerkarte geht bei Verhinderung immer fair an Freunde.

Fakt ist aus meiner Sicht: Wenn ich die originale UE unterschreibe, unterwerfe ich mich BH vollständig. In Zukunft wird jeder noch so kleine Fehler (ob bewusst oder unbewusst begangen) mich teuer zu stehen kommen. Es gibt hier Forum einen Beitrag wo anschließend nochmal abgemaht wurde: https://rechti.de/thread/abmahnungen-bvb-d-becker-u-haumann-diskussionen.7209/page-92#post-22208

Außerdem verpflichte ich mich bei der original UE den von BH verlangten Betrag zu zahlen.

Wenn ich die UE nicht unterschreibe sondern nur das Geld zahle, erkennen Gerichte dies als Schuldeingeständnis an. Ich bin anschließend also verpflichtet die UE zu unterschreiben.

Bedeutet: Nichts bezahlen, nicht die UE unterschreiben.

Für den Fall das ich einen Stadionplan, Logo, etc genutzt habe, gebe ich eine modifizierte (!) ab. Hier unterlasse ich nur die mir vorgeworfene Urheberrechtsverletzung, nichts anderes. Ich unterwerfe mich auch bestimmt nicht dem Verbot des privaten Weiterverkaufs einer Karte zu mehr als 10 oder 15%. Hierzu gibt es aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage solange ich privat gehandelt habe. BH wird mir dann natürlich mitteilen das meine mod UE nicht anerkannt wird, aber das ist mir egal, denn im Extremfall würde ein Gericht meine modUE für gültig anerkennen und die Klage von BH geht den Bach runter. Aus diesem Grund wissen wir hier aus dem Forum noch von keinem der verklagt wurde. Selbst extremste Privatverkäufer wurden nicht belangt. BH hat an einem Prozess auch kein Interesse, denn es würde ein weiterer Präzedenzfall geschaffen was sich natürlich negativ auf seine "Geschäfte" bemerkbar machen würde.
Durch die Abgabe einer modUE verhindere ich den Erlass einer einstweiligen Verfügung, BH kann anschließend nur noch auf Schadenersatz klagen. Man kann nach Durchsicht diverse Urteile gegen Privatverkäufer einen Trend erkennen, ganz grob wird hier zwischen 30 und 90 Euro pro Bild entschieden. Den Aufwand und das gefürchtete Urteil dafür wird BH nicht haben wollen.

Der Bundesgerichtshof sagt dazu im Urteil Akzenzeichen I ZR 74/06 (Damals klagte der HSV gegen ein Ticketportal):

(3) Eine Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten folgt auch nicht daraus, dass sie die Karten nicht direkt beim Kläger beziehen. Dazu sind sie nicht verpflichtet. Unerheblich ist deshalb, dass die Beklagten durch den Ankauf der Karten von Dritten das Weiterveräußerungsverbot umgehen, das sie bei einem Direkterwerb vom Kläger aufgrund dessen Allgemeiner Geschäftsbedingungen binden würde.

(4) Ebenso wenig ist das Handeln der Beklagten unlauter, weil sie mit ihrem Geschäftsmodell das Interesse des Klägers beeinträchtigen, einen "Schwarzhandel" mit seinen Karten zu unterbinden. Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934). Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass es wettbewerbskonformem Verhalten entspricht, Ware - auch vom Endkäufer - zu dem Zweck zu erwerben, sie zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen.

Nun zu @Pöhler
Das einzige BGH Urteil ist wie schon genannt unter Akzenzeichen I ZR 74/06 zu finden.

Hier auszugsweise aus dem Urteil der hier wichtige Teil dargestellt:

1. Erwerben die Beklagten Eintrittskarten von Dritten, die an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers gebunden sind, kommt ein Unterlassungsanspruch des Klägers unter dem Aspekt des Verleitens zum Vertragsbruch oder des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs i.S. von § 4 Nr. 10 UWG bzw. § 1 UWG a.F. in Betracht. Die Voraussetzungen dafür liegen indes nicht vor.

a) Mit ihren in Zeitschriften und im Internet geschalteten Such- und Werbeanzeigen für den Ankauf von Eintrittskarten verleiten die Beklagten nicht zum Vertragsbruch. Ein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch liegt nur vor, wenn gezielt und bewusst darauf hingewirkt wird, dass ein anderer eine ihm obliegende Vertragspflicht verletzt (vgl. BGHZ 171, 73 Tz. 14 - Außendienstmitarbeiter). Daran fehlt es im Streitfall.

Nummer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers ist zwar auch für die hier maßgeblichen Dritten, bei denen es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ausschließlich um Privatpersonen handelt, dahingehend zu verstehen, dass ihnen eine Veräußerung der Eintrittskarten an gewerbliche Kartenhändler nicht gestattet ist. Die erforderliche gezielte Einwirkung auf einen anderen, um ihn zum Vertragsbruch zu verleiten, liegt aber nicht vor. Insoweit ist bereits fraglich, ob für die Annahme eines gezielten Verleitens eine an einen konkreten Händler gerichtete Bestellung oder die ihm angezeigte Bereitschaft zum Einkauf ausreichen kann, wenn der Händler nur unter Bruch des eigenen Vertrags zu liefern vermag (dafür Lubberger, WRP 2000, 139, 142; Sack, WRP 2000, 447, 452; a.A. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 89 f.; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 10.36; Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 10/56). Das kann im vorliegenden Fall indes dahinstehen. An die Allgemeinheit gerichtete Anzeigen reichen für das Tatbestandsmerkmal des Verleitens jedenfalls in aller Regel und so auch hier nicht aus. Bei den Suchanzeigen der Beklagten in Sportzeitschriften und ihrer Ankaufswerbung im Internet handelt es sich um Aufforderungen zur Abgabe von Verkaufsangeboten (invitatio ad offerendum), die anzunehmen oder abzulehnen sich die Beklagten erkennbar schon deshalb noch vorbehalten, weil sie sich nicht schon bei Aufgabe der Werbung unbegrenzt zum Ankauf von Eintrittskarten verpflichten wollen. Es fehlt damit an einer gezielten Einwirkung auf konkrete Karteninhaber.

Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers einem Weiterverkaufsverbot an gewerbliche Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Karten privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus welchen Gründen auch immer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. Die Beklagten wenden sich mit ihren Suchanfragen also auch an Privatpersonen, die ihnen Karten anbieten können, ohne Vertragspflichten gegenüber dem Kläger zu verletzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ldb,

also schreibe ich BH nur das ich die UE nicht unterschreibe mit dem Verweis auf das BGH Urteil oder sollte ich mich gar nicht melden, das wäre jetzt meine letzte Frage, falls ich gar nichts zu der Sache sage also mich überhaupt nicht melde, kommt die Verfügung wo ich mich melden muss oder?

Vielen Dank
 

ldb

Super-Moderator
Wir haben hier noch nie gehört das BH auch nur eine einzige einstweilige Verfügung erlassen hat. Diese wird auch vom Amtsgericht ausgestellt und zieht immer eine Klage nach sich. Wenn ich wie du keinen Stadionplan oder Logo genutzt habe, dann kann auch keine einstweilige Verfügung ausgestellt werden. Die fordern ja eine Unterlassung des Verkaufs mit über 10% Aufschlag. Das entspricht in meinen Augen nicht der Rechtssprechung des BGH Urteils und das Amtsgericht würde ja durch die zwingend folgende Klage nach Ausstellung der eV sofort abweisen. Ich würde BH einfach mitteilen das es sich um Sponsorentickets handelt und ich diese nicht direkt vom FCI erworben habe. Folglich erwähne ich noch das BGH Urteil und zitiere den Passus der nicht wirksamen ATGB und das wars. Ich schreibe keine modUE oder unterschreibe sonst irgendwas. Zahlen tue ich natürlich auch nicht, ich habe ja schließlich nichts getan was aktuell gültigem Recht widerspricht. Nur weil BH behauptet er hätte einen Unterlassungsanspruch mir gegenüber muss das noch lange nicht stimmen. Dies würde letztlich ein Gericht klären, vor das sich BH aber gar nicht traut. Spricht doch eigentlich schon Bände, oder?
 

ldb

Super-Moderator
Gleichzeitig würde ich auch mal den FCI anschreiben was die denn da für Leute los schicken.. Würde auch klar erwähnen das die nie wieder einen Cent von mir sehen, sofern die ihre bellenden Hunde nicht zurück pfeifen. Schließlich komme ich ja kostenlos an Sponsorentickets und kann weiterhin für lau die Spiele sehen..
 
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