Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo liebe Leute,

zuerst einmal Danke für dieses Forum und die Arbeit die dahinter steckt.
Es tut gut zu wissen, dass man nicht allein darsteht mit dem Ärger.

Ich habe exakt dieselben Probleme.
Habe Heute eine Mail von besagter Kanzlei bekommen mit allem drum und dran, weil ich das Spiel Dortmund-Bayern nicht besuchen kann.
Mein Problem ist da ich in Lübeck wohne, dass ich schon öfter Karten verkaufen musste, weil ich 1. kein eigenes Auto habe und 2. beruflich flexibel bin und mitunter nicht den nächsten Tag frei nehmen kann, wenn ich nachts um 4 erst wieder zuhause bin und natürlich aus persönlichen Gründen einfach keine Zeit mehr habe.
Also öfter meine ich in diesem Kontext, dass ich netto 3 mal Karten verkaufen musste.
Und dazu kommen noch 3 Verkäufe, wo ich die Karten zum Selbstkostenpreis los werden wollte, weil die Zeit einfach drängte.
Da die Kanzlei eben jeden Verkauf aufgelistet hat steht bei dann auch ne Liste von 8 Spielen.
Wobei die sich halt aufs Bayernspiel beziehen.
Ich mache sowas nicht gewerblich, daher würde mich interessieren, ab wann dies gewerblich einzustufen ist. Ich weiß die Grenze ist fließend, dennoch würde ich mich schwer wundern, wenn ich unter diese Grenze fallen würde.
Ich werde Morgen nochmal zum Verbraucherschutz gehen und mich beraten lassen.
Ich habe für den Verkauf ein eigens gemachtes Bild von der Südtribüne benutzt, fiele das schon unter Urheberrechtsverletzung?

Ansonsten gibt es nichts weiter zu beachten oder?
Nur Füße still halten:)

Schöne Grüße aus dem Norden.
Stefan
 
K

Krennz

Guest
Meines erachtesn ist das kein Logo. Wer hat da das Urheberrecht dran? Hast Du das evtl. sogar selber gemacht?
 
K

Krennz

Guest
@stefanHL Moin Moin, an deie Küste.

Das Ureil des BGH I ZR 74/06 erlaubt mir im Verhinderungsfall meine Karten frei zu verkaufen.


Ich schreibe BH an und frage, ob sie mit einer negativen -Feststellungsklage einverstanden sind.
 
denkt auch ,mal bitte daran ihr habt ja kein


Widerrufsrecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. (2) BGB anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s).

also könnt ihr eure Tickets Verkaufen (oder in den Müll damit ;-(
 

ldb

Super-Moderator
@Red-Maverick
Ich habe deinen Text einmal entfernt, BH würde dich sonst über diesen Text deiner Person zuordnen können.

Sende mir und Krennz das ganze bitte als PN, wird können da gerne drüber sehen.
 
K

Krennz

Guest
Mal zur Erinnerung

WpHG §2 (1)

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere
1.
Aktien,
2.
andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind, sowie Zertifikate, die Aktien vertreten,
3.
Schuldtitel,
a)
insbesondere Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen sowie Zertifikate, die Schuldtitel vertreten,
b)
sonstige Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren nach den Nummern 1 und 2 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit von Wertpapieren, von Währungen, Zinssätzen oder anderen Erträgen, von Waren, Indices oder Messgrößen bestimmt wird.

nach 807BGB gehören auch Karten und Marken zu den Inhabverschuldverschreibungen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 807 Inhaberkarten und -marken

Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § 793 Abs. 1 und der §§ 794, 796, 797 entsprechende Anwendung.

Tickets, also Karten gehören demnach zu den Inhaberschuldverschreibungen und sind nach WpHG frei handelbar. Wenn die DFL-Vereine eine Preisgrenze bei der privaten Weitergabe wegen Verhinderung setzen verstossen sie auch noch gegen das Preisbindungsverbot nach GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.) Ausserdem verstösst ebay und BH gegen das BDSG wenn Daten weitergegeben, bzw abgefragt werden.

Damit dürften alle Abmahnungen die BH bis jetzt verfasst hat hinfällig sein, da sie gegen geltendes Recht verstossen. Ausserdem kann ein Privatmann keine AGB/ATGB gegenüber einem Dritten wirksam erklären, da ein Privatman in der Regel keine ATGB/AGB hat. Die Wirksamkeit der ATGB/AGB endet damit beim Estkäufer, der Zweitkäufer ist, so sieht es auch der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 , nicht an die ATGB/AGB des Verkäufers gebunden.

Lediglich Abmahnungen, die sich auf Urheber- und Markenrechtsverstössen beziehen wären zulässig, die aber mit der hier geposteten modifizierten Unterlasungserklärung abgeschwächt, bzw. ausgehebelt werden können.

es gibt Ag und LG Urteile, wonach ein benutztes Bild eine Regressforderung von 30 bis 200€ nach sich ziehen kann. Bei Filmen und Liedern sieht es da schon anders aus.

Was mir in dem Zusammenhang auch noch auffällt BH verstösst mit seinen Abmahnungen gegen geltendes Recht, da er die Kosten, die er in Rechnung stellt nicht aufgliedert.

Nach dem Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken muss jede Abmahnung eine aufstellung der Kosten enthalten, aufgeteilt nach Anwaltskosten, Gebühren und Strafe etc.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downl...eschaeftspraktiken.pdf?__blob=publicationFile

Da die Abmahnungen von BH dies nicht enthalten sind sie lt. diesem Gesetz nichtig.
 
Hallöchen, ich habe heute mein 3. Schreiben erhalten, in dem ich eine neue Frist erhalten habe.
Sollte ich diese nicht wahrnehmen, werden sie ihren Mandanten empfehlen gerichtlich vor zu gehen.

Weiterhin Füße still halten? Und wie warscheinlich ist das, dass sie klagen werden. Habt ihr schon von Fällen gehört?
 
K

Krennz

Guest
Bisher ist nicht bekannt, dass BH oder irgend ein
Verein geklagt hätte.

Reine Nötigung.
 
K

Krennz

Guest
Ich habe mir die ATGB mal durchgelesen.

Das mit den 15% steht immer noch drin. Es wird jetzt lediglich gesagt, dass bei Krankheit oder Verhinderung der Verkauf quasi auch bei ebay erlaubt ist. Aber nur als Sofortkauf mit max 15% Aufschlag.

Ob Becker und Haumann rechnen kann?

Gilt aber, soweit ich das verstanden habe, nicht für Dauerkarten, sondern nur für Einzeltickets.
 
K

Krennz

Guest
Über dioe von 2014 rede ich gerade, doch die ATGB ist in dem Punkt geändert, denn es hiess ursprünglich, das der verkauf bei persönlicher Verhinderung über Internetportale verboten war. Jetzt wird es quasi erlaubt aber mit der Preiseinschränkung von Sofortkauf und 15% Aufschlag.

Irgendwie muss man ja mit der Zeit gehen. Sonst wirde man gnadenlos überrollt. UInd, einer Prüfung würden selbst diese ATGB nicht standhalten.
 
Hallo,

ich habe zwar keine Abmahnung bekommen aber eine sehr seltsame email über ebay.

Und zwar versteigere ich gerade 2 Dortmund Karten für einen Bekannten bei ebay. Er selbst hat keinen Account dort und hat mich gebeten sie reinzustellen weil er nicht zu dem Spiel kann. (Das steht aber nicht im Angebot drin)

Keine 24h später nach einstellen des Angebotes habe ich eine Nachricht von dem User ordnung_bvb09 mit 29 Bewertungen erhalten. In der Nachricht steht:

In Ihrem Angebot veräussern Sie kommerziell, heißt mit der Absicht der Gewinnerzielung Eintrittskarten für ein Fußballspiel des BVB Borussia Dortmund.
Hiermit verstoßen Sie gegen die AGB des BVB 09.
Diese AGB haben Sie mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert.

Bitte beenden Sie das Angebot.

Sollte dies nicht geschehen wird ein Testkäufer die Karten ersteigern.
Danke im Voraus für Ihre Mitwirkung.
Die entsprechende Passage finden Sie in den gültigen AGB.




1; Ich verstoße doch nicht gegen deren AGB`s, oder?

2; Hat mein Bekannter die Karten über die Gästemannschaft erworben.



Habe heute schon mit meinem Bekannten telefoniert.
Er meinte das mir da nichts passieren kann da ich ja keinen "Vertrag" mit dem BVB abgeschlossen habe.
Hm, ist das so korrekt?


Mein Bekannter macht sich eher sorgen falls die Karten wirklich ein Testkäufer kaufen würde dann werden sicherlich die Daten, sprich Block, Sitzreihe und Platz an dem Verein zugetragen von dem er die Karten erworben hat. Und er fürchtet somit von denen dann an eine Sperre zu bekommen.


Was sollen wir jetzt machen?
Sind beide ziemlich ratlos.


Gruß


 

ldb

Super-Moderator
Da würde ich mir keine Sorgen machen. Allerdings: Wenn es das Spiel gegen München ist, fällst du rein: B+H vertritt nämlich auch den FCB. Wenn es andere Dortmund Karten sind, dann kann dir quasi nicht passieren, du hast keinen Vertrag mit denen.

Wichtig ist nur: Ich darf keine Urheberrechte verletzen, dann kann mir niemand was. Dein Freund hat dir die Karten quasi verkauft und du verkaufst sie weiter. Könnte trotzdem Ärger geben, muss aber nicht.

Ich würde aber dennoch dem BVB mitteilen das dort jemand in deren Namen Unfug verbreitet.
 
K

Krennz

Guest
Da ich Zweiterwerber bin und der Ersterwerber mich nicht auf die entsprehenden ATGB hingewiesen hat kann ich lt.
BGH-Urteil I ZR 74/06 die Karten frei verkaufen.

Das würde ich dem User ordung-bvb09 per Mail mitteilen. Soll der sich erstmal richtig schlau machen. Ausserdem verstösst er selber gegen das Marken-/Urheberrecht, weil der den schriftteil bvb09 verwendet.
 
Hallo,

erst einmal möchte ich mich für die Info´s bedanken, die ich diesem Forum entnehmen konnte!

Bin ebenfalls abgemahnt worden, da ich 4 Tickets über eBay verkauft habe und ein Bild aus dem Stadioninnenraum in der Auktion hatte.

Habe die mod. UE an Becker & Haumann gefaxt, Original per Post nachgeschickt und natürlich als Antwort erhalten, dass die mod. UE nicht akzeptiert werden kann und man keine Vorlagen aus Internetforen verwenden soll.

In dem Schreiben steht außerdem:
"Die Abgabe einer strafbewehrten UE ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene UE über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der UE zu einer telefonischen Rücksprache ...... zur Verfügung. Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Anwalt."

Klingt für mich als Laie, dass die ein wenig "zurück rudern", oder?

Heißt für mich weiterhin Füße still halten, oder sollte ich mich an einen Anwalt wenden?
 

ldb

Super-Moderator
@RuDe
Ich würde die Füße still halten. Sie haben eine modUE bekommen, damit kann ich nur noch auf die Kosten verklagt werden (denn UE und Schadenersatz sind strikt voneinander zu trennen!). Die Klage wird BH aber nicht los lassen, denn dann wird die komplette Abmahnung geprüft und vom Richter abgeschmettert da formal und inhaltlich falsch.
 
@RuDe
Ich würde die Füße still halten. Sie haben eine modUE bekommen, damit kann ich nur noch auf die Kosten verklagt werden (denn UE und Schadenersatz sind strikt voneinander zu trennen!). Die Klage wird BH aber nicht los lassen, denn dann wird die komplette Abmahnung geprüft und vom Richter abgeschmettert da formal und inhaltlich falsch.

Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort. Sollte noch was kommen, melde ich mich.

Eine Frage hab ich noch. Es wird immer darauf hingewiesen, dass die Fristen unbedingt einzuhalten sind.
Nun wird mir mit dem 2. Schreiben ja ebenfalls eine Frist zur Abgabe der UE gesetzt. Diese Frist ist dann aber hinfällig, da ich bereits eine mod. UE abgegeben habe?
 

ldb

Super-Moderator
K

Krennz

Guest
Riochtig, denn selbst der BGH sagt, dss nach § 280 BGB dem Geschädigten keine UE auf Unterlassung in der Zukunft für wietere Geschäfte zusteht.

Aus dem Urteil:
BGB § 280 Abs. 1
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu
 
K

Krennz

Guest
Nochmal.

Die hier zur Verfügung gestellte modUE ist vom RA Wachs aus dem Verein gegen den Abmahnwahn kostenlos zur Verfügung gestellt worden.

Seit rd 10 Jahren wird diese modUE von den Gerichten in Urheber- und Markenrechtsverletzungen anerkannt und gewürdigt.

Was soll daran falsch sein, dass die UEs, die weit überziogene Forderungen enthalten und zu einer Strafverfolgung führen können, abgegeben werden, zumal ja das BGH- Urteil I ZR 74/06 sagt, dass UEs nur für weinen Geschäftsvorfall gelten und für zukünftige Vorfälle nicht anwendbar sind.

Nochmal aus dem Urteil

BGB § 280 Abs. 1
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu
 
K

Krennz

Guest
Übrigens:

Becker und Haumann, Gursky und Konsorten sind dicke Freunde vomVorstand des BVB. Siespielen alle in einem Tennisclub und veranstalten da Turniere wo es Fanartikel des BVB zu gewinnen gibt. (gesicherte Erkenntnisse jederzeit gerichtlich beweisbar)

Ein Schelm der sich böses dabei denkt.

Im Übrigen, ich weiss viel über Euch, wisst Ihr was über mich und das Team hier?

Ich habe zwar kaum Geld, aber etwas Anderes. Wissen, und Wissen ist Macht. In dem Sinne
 
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