Guten Morgen,
habe mich versucht hier etwas einzulesen, habe jedoch nicht wirklich etwas gefunden, dass zu 100% auch auf mich zutrifft, deswegen erkläre ich mal kurz mein Problem:
Vorweg: Alle erwähnten Eintrittskarten wurden über die Mitgliedschaft meines Enkels bei Borussia Dortmund erworben, er nutzt selbst eine Dauerkarte, benötigt somit keine weiteren Karten für sich selbst und gibt diese dann mir. Wenn ich die Spiele besuchen kann, nutze ich sie natürlich selbst, ansonsten stelle ich sie bei eBay rein, der eBay-Account läuft auf meinen Namen.
Kleine Vorgeschichte, im November 2013 habe ich 2 Karten per Auktion über eBay verkauft, da ich selber verhindert war.
Mir wurde das selbe vorgeworfen wie den meisten hier, keine ATGB abgebildet, Auktion nicht als "Sofort-Kauf" beendet, Unautorisierte Nutzung des Bildes (Selbstgemachtes Bild aus dem Inneren des Westfalenstadions) und der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis.
Naiv und dumm (und etwas eingeschüchtert) wie ich war, bezahlte ich die geforderten 420€ und unterschrieb die UE.
Den Originalpreis der Karten hatte ich trotzdem noch raus, die 420€ waren also der "Gewinn" den ich daran gemacht hätte und da ich so gesehen eigentlich kein Verlustgeschäft gemacht habe, habe ich das so akzeptiert.
Da es sich beruflich immer ers kurzfristig entscheidet, ob ich zu einem Spiel vom BVB gehen kann, verkaufe ich öfters mal Karten vom BVB, dabei handelt es sich aber meist nur um die Champions League Spiele unterhalb der Woche.
Habe danach im September 2014 und letzte Woche wieder Karten verkauft, allerdings unter dem Vorwand, einen Briefumschlag zu verkaufen und als Zugabe die Karten mit reinzulegen. Alles per Sofort-Kauf. Gestern habe ich danach wieder eine Mail von BH bekommen, in der mir vorgeworfen wird gegen die UE aus 2013 verstoßen zu haben.
Aufgeführt sind die 2 erwähnten Auktionen:
1.Auktion:
- ATGB nicht abgebildet
- Verkaufspreis lag über 15% des Originalpreises
und 2. Auktion:
- ATGB nicht abgebildet.
Der Verkaufspreis für die 2. Auktion lag im erlaubten Rahmen.
Nun fordert man von mir einmal die Vertragsstrafe in Höhe von 500€ und die Freistellung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 393,90€.
Ich denke nicht, dass ich um die Vertragsstrafe herum komme, aber kann ich mir wenigstens die Rechtsverfolgungskosten ersparen? Was kann ich generell sonst noch tun?
Bin für jede Antwort sehr dankbar.