Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Ich weise BH, mit Kopie an FCA, darauf hin, dass ich nach Urteil I ZR 74/06 gehandelt habe, Tickets nach § 807, 793-797 BGB kleine Inhaberpapiere/Inhaberschuldverschreibungen sind und nach Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine handelbare Ware und demzufolge frei handelbar sind. Sie dürfen gerne klagen, ich würde dann eine AGB Kontrollklage gegensetzen und mich auf die §§ 307-309 BGB berufen.

Für den FCA würde ich noch druntersetzen: Wie sie sehen versucht BH Leute einzuschüchtern, hat aber, nach Aussage von BD, keine Chance das durchzuziehen. Wenn Sie diese Tour weiter durchziehen brauchen Sie Siich nicht zu wundern, wenn Sie unter Mitgliederschwund leiden.

BH ist im gleichen Tennisclub wie der Vorstand von BD und meint sich hier eine sprudelnde Einnahmequelle erschlossen zu haben, wo ein kleine Forum gegensteht.
 
Danke Krennz für die schnelle Antwort,

ich habe mir auch schon gedanken gemacht und folgendes verfasst:

ich nehme Bezug auf Ihre E-mail vom xx und möchte Sie nochmals, auf meine E-mail vom xxx hinweisen.

Nach BGH-Urteil I ZR 74/06 darf ich die Tickets, da ich persönlich Verhindert war frei verkaufen. Nach § 807BGB ist eine Eintrittskarte eine kleine Inhaberschuldverschreibung und darf nach Wertpapier Handels-Gesetz frei verkauft werden. Die ATGB verstossen mit ihren 15% ausserdem gegen das in Deutschland geltende Preisbindungsverbot.

Ich sehe die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine Bestätigung.

ich denk das kann ich auch so raussicken oder soll ich wirklich schreiben das Sie es versuchen können mich zu verklagen?
 
K

Krennz

Guest
Schreib einfach so wie Du meinst.

Ich bin momentan durch den Tod meiner Schwiegermutter etwas sehr agressiv.
 
Krennzi alles wird gut.......
@hoffl du hast alles geschrieben was zu machen ist du kannst oder hast ja deine Ansicht geschrieben berufe dich darauf.

das würde ich auch so machen......nach Urteil I ZR 74/06 gehandelt habe, Tickets nach § 807, 793-797 BGB kleine Inhaberpapiere/Inhaberschuldverschreibungen sind und nach Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine handelbare Ware und demzufolge frei handelbar sind. Sie dürfen gerne klagen, ich würde dann eine AGB Kontrollklage gegensetzen und mich auf die §§ 307-309 BGB berufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

stellt ein selbstgeschossenes Foto aus dem Stadion auch eine Urheberrechtsverletzung dar? BH hat meine Auktion mit dieser Begründung stoppen lassen.

Warum darf ebay überhaupt meine Daten weitergeben und Inhalte vergangener Auktionen? Welche Rechtsgrundlage greift hier?
 
K

Krennz

Guest
BH ist User im Veri-Programm von Ebay, dass heisst, dass, wenn Bh behauptet, dass Urheber- odr Markenrechtsverletzungen vorliegen die die Daten bekommen.

Keine Panik. BH Schiesst hier mit Pusterohr auf Adler.
 
Hallo,

erstmal Danke für das Engagement eurerseits!

Ich habe nun vorab eine E-Mail von BH bekommen, worin mir folgendes vorgeworfen wird:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Der Angebotspreis lag 15% über dem Originaltickepreis
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


Ich habe mich hier bereits eingelesen und werde eine modUE sowie ein Schreiben mit Verweis auf das BGH Urteil und Wertpapier-Handels-Gesetz abgeben.
Hierzu noch folgende Fragen:
Muss ich meinen persönlichen Grund (der wirklich vorliegt) explizit nennen oder reicht es aus, wenn ich schreibe, dass ich aus persönlichen Gründen an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann/konnte?

Außerdem wird mir gedroht, dass meine Karte gesperrt wird und ich möglicherweise vom weiteren Verkauf von Tickets ausgeschlossen werde und ein Stadionverbot ausgehändigt werden kann. Wie kann ich dagegen in meinem Schreiben vorgehen? Ich habe mal was dazu hier gelesen, aber kann das leider nicht mehr finden.
 
K

Krennz

Guest
Den Grund brauche ich nicht zu nennen.

Bei Stadionverbot und Kartensperre drohe ich mit einer negativen Feststellungsklage und Schadenersatz
 
K

Krennz

Guest
Habe mich gerade mit meinem Sohn (abgebrochener Volkswirt) unterhalten.

Werde eine Beschwerde beim BGH einreichen, weil einige §§ der AGB/ ATGB der abmahnenden Fussballvereine gegen geltendes Recht verstossen.

Ist Quasi sowas wie ne Normenkontrollklage, aber ohne Kläger.
 
K

Krennz

Guest
Ich brauche einmal alle Vereine, die Ticketsperren verhängt haben.

Von S04 weiss ich es, wer war da noch?

Abmahnende Vereine sind, nach meiner Erkenntnis, bisher

Borussia Dortmund
Hannover 96
FC Augsburg
Werder Bremen
Leverkusen
Schalke 04
Eintracht Braunschweig

Habe ich welche vergessen?
 
Hallo,

erst auch schon einmal von mir als Forenneuling vielen Dank für die zahlreichen Einträge. Ich habe mir viele davon in den vergangenen Stunden durchgelesen, habe aber zu meinem eigenen Fall sicherheitshalber doch noch Fragen.

Heute kam eine Mail von BH, dass ich durch meinen Verkauf 2er Eintrittskarten (für das gestrige Spiel in Braunschweig) auf einem bekannten Kleinanzeigenportal im Internet folgende Rechtsverstöße begangen habe:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Das Ticket ist öffentlich bei Kleinanzeigen angeboten worden.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.

Forderung 250€ und UE von BH

Ich habe die Tickets krankheitsbedingt nicht nutzen können und sie unter dem originalen Verkaufspreis veräußert, also keinen Gewinn sondern Verlust gemacht. Gekauft habe ich die Karten vor einigen Wochen direkt online beim Verein. In der Anzeige habe ich eine der beiden Karten per selbst erstelltem Foto dargestellt. Leider war auf diesem Foto auch das Vereinslogo zu sehen.

Daher denke ich, dass ich BH trotz eigenem Foto eine modUE schicken sollte. Zu Punkt zwei würde ich auf das BGH Urteil I ZR 74/06 und meine krankheitsbedingte Verhinderung verweisen. Ist das so okay und was schreibe ich zu dem ATGB-Vorwurf? Und die 250€ zahle ich auch erst einmal nicht, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
K

Krennz

Guest
Die UE von BH kloppe ich direckt in die Rundablage.

Bei dem Logo habe ich zwar nicht gegen das Markenrecht, aber evtl. gegen das Urheberrecht verstossen, daher eine modUE.

Alles Andere ist Störfeuer. Zahlen werde ich effektiv nicht. Sollen die mich doch verklagen und auf die Schnauze fallen. Ich sammle gerade Fakten für eine BGH- Beschwerde.

Ich schildere in einem Begleitschreiben BH warum und wie ich die Karten verkauft habe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

habe auch eine Abmahnung von H96 erhalten über ebay mit allen bereits mehrfach gennanten Punkten:
-Sitzplan Stadion
-über 10%
-ATGB usw. mit Aufforderung einer UE und Zahlung von 250 EUR.

Habe eine modUE geschickt und entsprechend erklärt das aus privaten Gründen eine Weitergabe notwendig wurde und eine Weiterveräußerung bei Erwerb nie vorgesehen war. Entsprechende verweise zum BGH-Urteil, Inhaberpapier habe ich auch gemacht.

Jetzt erhielt ich ein Antwortschreiben von B&H, dass sie meine modUE nicht anerkennen und zurückweisen, verweisen nochmals ausdrücklich auf die vorbereitete UE mit Zahlung von 250 EUR. Es wird auf Einhaltung der Preisstruktur hingewiesen usw.. Im Hinblick auf Ticketvergabe und möglicher Sperrung entgegenzuwirken ist es erforderlich den Betrag zu zahlen. Eine Klageempfehlung an Hannover 96 ist nicht enthalten.

WAS NUN?
 
Was ist denn das Ergebnis wenn dann auch der dritte Brief kommt mit der Klageempfehlung? Wurde schon geklagt, m.E., nein! Wer hat denn schon diesen dritten Brief bzgl. H96 erhalten?
 
Soweit ich weiß hat BH noch nie geklagt, hab bisher nichts gegenteiliges in den Beiträgen gelesen.
Und zu 96 kann ich nur sagen, die mahnen doch erst seit der Rückrunde ab, da wird noch keiner den dritten Brief bekommen haben.. Aber wenn du wissen möchtest was dich event. in dem Brief erwartet guck mal auf Seite 90, letzter Beitrag.
 
Hallo zusammen, hab den BH vögeln die modUE zukommen lassen und dann noch dazu den Grund angegeben , wie von krennz empfohlen. Bis zum 24. Sollte das Zeugs da sein und heute 25. Hab ich schon nen neuen wisch im Kasten gehabt. Würde das gerne mal abfotografieren und hier hoch laden und drum bitten das du dir das nochmal anschauen könntest, aber leider weiss ich nicht ob das hier mit dem hochladen geht.
 
Es kann mir keiner Verbieten die Karten zuverkaufen.
"Ich habe ja auch kein Wiederrufs-recht.
ATGB wiedersprechen sich da kann ich sie weiter geben aber nicht bei EBay.
Also alles richtig gemacht
 
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