Die haben wohl inzwischen festgestellt, dass sie mit dem Geschäft kaum noch Kohle verdienen können. Denn wir haben hier täglich so viele Besucher, dass ich mal vermute, dass sich einige der Besucher an den hier angebotenen Hilfen bedienen und BH von sich aus das BGH-Urteil und die modUE um die Ohren hauen. Als Admin habe ich den Überblick über die Gastzahlen, weiss nicht wie das bei Gästen ist, angemeldete User müssten eigentlich diese Zahlen auch sehen können.
Danach errechne ich für BH einen "Schaden" von mehreren 10000 € und ich mache weiter.
Der BGH hat den Privatverkauf aus persönlichen Gründen, auch bei Auktionsplattformen und über Internethändlern, zugelassen. BH behauptet zwar das Gegenteil, doch dem fehlt jegliche rechtliche Grundlage, wie mir ein Volkswirt, zwei RAe und ein StA bestätigt haben.
Für kleine Inhaberschuldverschreibungen, was Tickets nunmal sind, gibt es keine Preisbindung und Preisdeckelung, das sind nach dem Aktiengesetz frei handelbare Wertpapiere. (wie mir der Volkswirt sagte) Es sei den, dass es Inhaberpapiere wären. Da ist das dann anders.
doch wenn ich sehe, dass Vereine, die für die Umschreibung von Namenspapieren 10€ und mehr verlangen ,gegen die Eigenn Atgb verstossen qwegen der 15% fällt mir nichts mehr ein.