Also doch keinen RA? :/ Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt!! 
Übrigens, die von mir gepostete modUE ist von einem Rechtsanwalt verfasst und wurde den Usern bei Netzwelt, und den Nachfolgeforen zur freien Verfügung überlassen.
Wir hier sind das Nachfolgeforum für Becker und Haumann Geplagte. Ein anderes Forum hat sich der Filsharinggeplagten angenommen und verwendet die gleiche modUE erfolgreich.
Und, ldb, Du sagst selber, dss BH es scheut einen Prozess anzustrengen. Wozu dann einen RA?
Die Frage ist eben ob das Anschreiben reicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter hat mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt die Eintrittskarte für das Fußballspiel Eintracht Braunschweig - Hannover 96, welche sie von mir geschenkt bekommen hat, bei eBay zu verkaufen. Über die ATGB habe ich sie nicht hingewiesen. Da sie aus gesundheitlichen Gründen das Spiel nicht besuchen konnte, wie vom BGH-Urteil gedeckt, wurde die Karte über die Internetplattform privat verkauft.
Im übrigen weist der BGH ain seinem Urteil darauf hin, dass es keine Preisbindung für Tickets, jedweder Art, gibt.
ODER: Ob ich danach vielleicht noch mehr Ärger (oder bezahlen) gibt!?!?
Nur in Bezug auf deine Ticketsperre. Alles andere ist juristisch im Gange, da kann dich nur noch die Geschäftsführung selbst raus holen.Also wäre ein Gespräch mit der Fanbetreuung von Eintracht Braunschweig zunächst ratsam?
Jeder der an dieser Ticketbörse teilnehmen will muss sich entweder mit Perso in der Geschäftsstelle der Fanabteilung, oder per Postidentverfahren incl. Kopie des Perso bei der Geschäftsstelle mit einer gültigen Mailadresse anmelden. Er bekommt von der Fanabteilung einen Nickname und per Brief einen Freischaltcode, den er sofort ändern muss.
Ein Handel mit Tickets im eigentlichen Sinne findet nicht statt. Die Tickets werden 1 zu 1 zuzüglich einer Gebühr für Versand von 5€ angeboten (Originalpreis und extra ausgeweisen 5€ Versand)
Die Zahlung erfolgt immer per IBAN-Lastschrift. Dementsprechend haben die Vertragspartner ihre Daten untereinader auzutausche.
Kommt es zu Unregelmässigkeiten, kann die Fanabteilung, nach Anhörung beider Seiten, einen, oder beide, der Beteiligten für 3 bis 6 Bezüge sperren, beim zweiten Verstoss erfolgt die Sperre für immer
Auf Grund dieses Angebots sind Verkäufe über andere Internetplattformen nicht mehr nötig und damit verboten.
Wenn ein RA im Spiel ist, knickt BH i.d.R. ein.Der beste Freund von meinem Vater ist RA. Der klärt jetzt alles für mich! Dann muss ich 0 Sorgen haben, oder?
Für das verwendete Logo schreibe ich eine modUE (siehe Krennz Signatur). Auf keinen Fall nehme ich die beigefügte UE da diese viel zu umfassend ist. Der Rest der Abmahnung interessiert mich eigentlich nicht da ich die Karten von einem Freund gekauft habe und nicht vom Verein selbst.
Daher setze ich ein kurzes Schreiben auf in dem ich erkläre die Karten von einem Dritten erworben zu haben und daher nicht an die ATGB des Vereins gebunden bin. Verkauf erfolgte nicht da sich vorzeitig jemand zur Abnahme gefunden hat.
Problem ist halt das du die Frist hast verstreichen lassen. Ich würde daher erstmal nichts machen und abwarten, was als nächstes kommt. Wird mir ein Aufschub gewährt, also quasi eine neue Frist genannt, dann sende ich entsprechende modUE sowie Erklärung ab.
In diesem Fall wäre auch eine Klage (bisher von BH nie eingereicht) kein Problem, schließlich würde dann auf gerichtlichem Wege meine Situation erläutert und mein Handeln für rechtmäßig empfunden. BH möchte ja auch keine Fakten schaffen und wird von vornherein auf eine Klage verzichten.
Alternative lautet immer: Ich suche mir über eine Internetsuchmaschine eine Kanzlei welche Erfahrungen mit BH hat und lasse mir dort ein Festpreisangebot unterbreiten. Dies sollte nicht mehr als max. 250€ betragen. Somit habe ich keinen Stress und vor allem ruhe vor BH.
Hallo in die Runde
so heute habe ich dann auch noch mal den Brief bekommen von den Anwälten. ( bislang nur email, dort habe ich ja nicht drauf reagiert )
also mir wird vorgeworfen
-die ATG wurden nicht abgebildet
- der Angbeotspreis lag 15 % über den Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos ( das stimmt so nicht )
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplatzes des Signal Iduna Parks
Also hab bis 21.05 Zeit mich zu melden und zu zahlen.
Ich habe diesen typischen BVB Stadion Plan lt. google als auktionsbild eingestellt
Gruss
mir ist es änhlich ergangen...privatverkauf über ebay 2 karten CL BVB gegen Real mit abbildung des stadionplans. ich hab daraufhin die modUe abgegeben sowie die schriftliche begründung, warum ich das tat..naja wie es hier beschrieben wurde.
heut die reaktion von BH:
In der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese kann von unserer Mandantin in dieser Form nicht angenommen werden. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich telefonisch mit dem Unterzeichner in Verbindung zu setzen.
Soll ich da was machen oder das jetzt komplett ignorieren? was wollen die denn telefonisch mit mir besprechen?^^
Jetzt habe ich auch Post bekommen von BH, weil ich zwei Tickets über ibäh verkauft habe. Habe in der Auktion leider das Logo von Eintracht benutzt.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Ich würde diese ModUE zurückschicken per Einschreiben:
Mein Name / Anschrift
Vorab per eMail: info@becker-haumann.de
An:
BECKER HAUMANN PartG
Rechtsanwälte
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Ihr Zeichen Datum
Aktenzeichen: XXXX/XX 08.05.14
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
Mein Name / Anschrift
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma
Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA, vertreten durch ihren Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt, Hamburger Straße 210, 38112 Braunschweig
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt –
dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Wäre das so okay oder fehlt das etwas wegen Ticketverkauf / 10% über Verkaufspreis / Ebay öffentlich angeboten??
Danke Euch schon mal, Ihr macht einen tollen Job.
Nachtrag:
Oh das schein wohl neu zu sein.
Ist das nur Einschüchterung??
In Brief von BH heisst es:
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle
von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen
werden.
Das mit dem Satz ist ein totaler Schuss in Ofen.
die modUE, die wir hier anbieten ist von einem Spezialanwalt für Vertrags- und Urheberrecht verfasst und von vielen Gerichten inzwischen anerkannt.
So wie Du das schreibst sehe ich das in Ordnung.
Ruf mal beim Fanclub von EB an und schildere Deinen Fall. Sag denen auch, dass der Verkauf laut BGH-Urteil I ZR 74/06 von Privat, auch über ibäh, erlaubt wurde und BH eigentlich kein Recht hat eine UE für den Ticketverkauf zu verlangen.