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  Östereischiches Urteil gegen die bösen Brüder
Geschrieben von: Krennz - 10-15-2009, 02:59 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) - Keine Antworten

Hi,
Lese gerade bei Heise online, dass die bösen Brüder nach Österreichischem REcht für Ijre Abzockereien bestraft worden sind.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 29211.html

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  Abmahnanwältin Katja Günther verurteilt
Geschrieben von: Krennz - 10-07-2009, 03:21 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) - Antworten (1)

Die allseits bekannte und gehasste Rechtsanwältin Katja Günther wurde vom Amtsgericht Koblenz in einem zivilrechtlichen Verfahren wegen Beihilfe zum Betrug zum Schadenersatz des klagenden Abgezockten verurteilt. Ausserdem muss sie ihm seine Anwaltskosten ersetzen.

Zwar nur ein Tropfen auf den heissen Stein, über die KG finanziell nur lächeln kann, doch dürfte dies ein Zeichen in die richtige Richtung sein um andere Abgezockte zu ermutigen eine Klagewelle loszutreten. Vielleicht fühlen sich jetzt die Staatsanwälte auch mal bemüssigt Straftatbestände zu sehen und Anklage zu erheben.

Quelle Winfuture.de

Grüsse Klaus

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  Fragen zu PC-Technik und Software
Geschrieben von: Krennz - 09-27-2009, 09:15 AM - Forum: Plauderecke - Keine Antworten

Hi,

vor einiger Zeit bin ich in das Forum Winpower.de gestolpert, weil es um Vision Bill / Visioncommunikation ging.
Da waren der Admin und die Mods nicht ganz firm. Ich konnte ihnen helfen. Nun haben wir hier keinen Thread um Fragen zu PC-Technik und Software beantworten zu können.

Mein Vorschlag war daher an den Admin pcwango: Die verweisen auf unser Forum in Punkto Vision-Communikation/ Vision-Bill und wir verweisen in Techfragen auf Winpower.de.

Winpower hat in der Zwischenzeit den Thread im Forum Internet /Hilfe ++++ Abzocke geschlossen und verweist bei neuen Anfragen auf Rechti.de.

Ich meine, man muss das Rad nicht mehrfach erfinden. Jedem das seine und uns Allen das Beste.

Grüsse Klaus

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  IPhone
Geschrieben von: uquell - 09-08-2009, 06:05 PM - Forum: Meinungen zu Firmen & Produkten - Keine Antworten

Hallo meine lieben Freunde und Leidensgenossen.

Ich habe mir überlegt mir ein I-Phone zuzulegen. Bei T-Mobile bin ich eh über ein Business-Vertrag.

War eben in unserem T-Punkt und wollte mir ein I-Phone holen - geht nicht, 60.000 Stück wären im Rückstand. OK

Wenn ich dieses bestellen wollte, müsste ich SOFORT den Vertrag auf die I-Phone-Tarif umstellen und dann erst kann es bestellt werden. Auf meine Frage, ob ich dann, solange ich das I-Phone noch nicht in Besitz hätte schon die erhöhten Tarife bezahlen und ggf. Monate auf mein Telefon warten muß, kam als Antwort, das ich ab Umstellung des Vertrages die neuen Gebühren zahlen müsste. Das würde also bedeuten, wenn ich z. B. 10 Monate auf das Telefon warten müsste, dann 500€ an Grundgebühren zahlen, obwohl ich das Telefon noch nicht nutzen kann. Super Service - Der Mitarbeiter wollte sofort den Tarif ändern, das habe ich dann aber verweigert, und ich wolle mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen...

Zu Hause angekommen und mit meinem Kumpel gesprochen, der mir damals den Tarif besorgt hat. Das Telefon kann ich innerhalb von 2-3 Wochen bekommen und erst dann wird auch der Tarif umgestellt. Was der Mitarbeiter vom T-Punkt für ein Müll erzählt hat, fragt sich auch mein Kumpel, warscheinlich war er auf Provession aus.

Und da ich Business-Vertragspartner bin, bekomm ich für den gleichen Flat-Tarif auch noch 120 Minuten kostenlos in alle Netze (anstatt nur 60 Minuten) und Zahl, aufgrund meines Entertain-Vertrages (DSL16+/Entertain) nochmals 5€ weniger. Und wenn alles klappt nochmal 10% weniger wegen meinem Sammelvertrag (das steht aber noch net fest)

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  Gewinnspiele am Telefon
Geschrieben von: uquell - 09-03-2009, 08:04 AM - Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke - Antworten (6)

Zur Zeit häufen sich wieder die nervigen Telefonanrufen wegen Gewinnspiele &co.

Habe gestern ein Anruf erhalten von so einem Gewinnspielveranstalter, angeblich aus Berlin, hatte aber auf dem Display eine Ausländische Telefonnummer: 0041325120486 welche der Schweiz zuzuordnen ist.

Ich hätte vor 1/2 Jahr an einem Preisausschreiben teilgenommen und die wollten das Verlängern, da ich den AGBs zugestimmt und meine Wiederrufsrecht nicht in Anspruch genommen habe.

Hab gleich gefagt, bei welchem Gewinnspiel ich da mitgemacht haben soll, die konnte die nette Dame am Telefon nicht beantworten.

Als ich dann gesagt habe, das ich kein Interesse an irgendwelchen Gewinnspielen und auch nichts verlängern will was ich nicht abgeschlossen habe, meinte Sie, das sie das dann an die Rechtsabteilung weitergeben würde.

Hallo gehts noch... Die versuchen das doch mit allen Tricks

Als ich spaßeshalber die Telefonnummer in Google komplett eingegeben habe, kam folgende Seite "http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...owelt.html"

Zitat:Neuerdings erscheinen bei Werbeanrufen auf dem Display ausländische Rufnummern.

Durch das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sind die Werbeanrufer jetzt verpflichtet, ihre Rufnummer zu übermitteln. Bei Verstößen droht ihnen ein Bußgeld von bis zu EUR 10.000. Hierdurch soll es künftig leichter sein, einen unerlaubten Werbeanrufer zu identifizieren und gegen ihn vorzugehen. Um diese Strafe zu umgehen, benutzen die unseriösen Werbeanrufer jetzt Internet-Telefonanschlüsse im Ausland und übermitteln dann eine ausländische Rufnummer, wodurch die Identifizierung des Anrufers fast unmöglich wird.

Gezeigt hat sich dieses Phänomen am Beispiel der Firma „Meine Lottowelt“. Diese Firma hat über eine schweizerische Rufnummer die Verbraucher angerufen um sie zur Teilnahme an Gewinnspielen zu animieren. Die Verbraucherzentrale Bremen ist den entsprechenden Beschwerden der Verbraucher nachgegangen. Die führten über die Schweiz nach Griechenland, obwohl die Anrufer perfekt Deutsch sprachen. Der schweizer Telefonprovider hat der Verbraucherzentrale Bremen mittlerweile die Abschaltung dieser Rufnummer zugesagt.

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  Brauche Hilfe ...
Geschrieben von: *strong-passion* - 09-01-2009, 09:38 AM - Forum: Vision Communication / Solidus Media Software GmbH - Antworten (1)

Hallo an alle,
ich bin zufällig im Internet auf eure Seite gestoßen und nun habe ich auch ein Anliegen:

Ich habe diese Nummer auch genutzt. Es war eine 040-Nummer, habe mir nichts dabei gedacht und glatt vom Handy auch angerufen...
Nach ein oder zwei Tagen bekam ich einen Anruf von einem Herren.
Leider habe ich nicht gewusst, wie ich reagieren soll, und habe ihm meine Postanschrift übergeben. (Bin grade 18 Jahre)
Nach einigen Tagen kam eine Rechnung.
Da ich mich gegenüber meinem Freund schäme, dass ich soetwas genutzt habe, habe ich den Rechnungsbetrag von 70,20€ per Zahlschein gezahlt.
Nun habe ich das hier im Forum gelesen und könnte mir auf gut deutsch in den Arsch beißen.

Was soll ich denn nun machen?
Bekomme ich wieder Rechnungen?
Wenn ja, wie soll ich dann darauf reagieren?
Ich bin echt ratlos, und möchte das am liebsten loswerden.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin echt am verzweifeln ... Sad

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  Wir sind das Volk
Geschrieben von: Krennz - 08-26-2009, 12:37 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) - Keine Antworten

Hi,
vor einigen Tagen habe ich einer Behörde diese Worte im Zusammenhang mit einer Angelegenheit meines Sohnes gemailt. Und siehe da, auf einmal geht es.

Wir müssen den Behörden, Staatsanwälten und Beamten klarmachen, dass nicht wir für sie da sind um denen ihre Langeweile zu vertreiben, sondern dass sie dazu da sind uns zu helfen, uns zu schützen und vor Schaden zu bewahren.
Wir sind ihre Arbeitgeber, nämlich die Bürger und somit das Volk.

Immer mehr Staatsanwaltschaften und Gerichte begreifen dies und leiten Verfahren gegen Internetbetrüger ein.

Daher mein Aufruf: Jeder der von einem Internetabzocker geschädigt wurde soll sich mit dem Hinweis auf das oben gesagte an seine Polizeidienststelle, oder die zuständige Staatsanwaltchaft wenden und Anzeige erstatten. Das Bundesministerium der Justiz sieht, nach eigener Auskunft, den Tatbestand des Betruges gegeben. Warum zweifeln die Staatsanwälte Verfahren einzuleiten? Heute werden doch die Täter besser geschützt als die Opfer. Das muss wieder anders werden.

Grüsse Klaus

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  Hinweis auf Verjährung und Zahlungsverweigerung
Geschrieben von: Krennz - 08-20-2009, 08:46 PM - Forum: Ibexnet - elInkasso - Electroleasing - Keine Antworten

Hi,

in einem anderen Forum wurde darüber berichtet, dass, wie bei uns, die Verjährung eingetreten ist. Dort sagte dann einer der Helferlein, dass das Inkasso auch darüberhinaus mahnen kann und man das nur mit einem Widerspruch beenden kann. (214 (1) BGB)

Ich schreibe den Inkies daher wie folgt:

Elinkie

Betreff: Forderung/Rechnungsnummer
Einrede der Verjährung gemäss § 214 (1) BGB

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Ihnen bekannt, ist die Forderung seit ............ verjährt. Ich weigere mich deshalb irgendwelche Zahlungen zu leisten. Ausserdem untersage ich es Ihnen mich weiterhin mit nutzlosen Mahnungen zu belästigen.

Mit freundlichsten Grüssen

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  Neue Drohgebärden von elinkie
Geschrieben von: Krennz - 08-16-2009, 12:44 PM - Forum: Ibexnet - elInkasso - Electroleasing - Antworten (36)

Hi,

lese soeben im Forum Computerbetrug, dass elinkie "Aussendienstmitarbeiter" zu säumigen Kunden schickt.

Sollte sowas tatsächlich vorkommen, sofort a. die Polizei rufen und den Besucher entfernen lassen und b.Beschwerde beim Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Hannover per Einschreiben mit Rückschein einlegen. (lasst Euch ggf. Name und Dienstnummer der Polisisten geben und teilt sie als Zeugen dem GerPräs mit) Auch dann Beschwerde einlegen, wenn nur ein Brief mit dem Hinweis/ der Androhung von Hausbesuchen kommt. Dazu mache ich mir eine Kopie des Briefes und füge das Original der Beschwerde bei.

Grüsse

Klaus

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  Vorgehensweise von Vision Communikation /Vision Bill
Geschrieben von: Krennz - 08-15-2009, 01:58 PM - Forum: Vision Communication / Solidus Media Software GmbH - Antworten (5)

Hi,

im Fernsehen laufen bei DSF und anderen Privatanbietern Werbespots von VB in denen mit 3 Cent Minute und im kurz eingeblendeten Untertitel (nicht oder nur sehr schwer zu lesen) mit 3 Cent Minute für 30 Tage und Stundenbegrenzung geworben wird.

Ruft man nun eine der genannten Nummern an, hat man, nach den AGB von VB auch schon nach wenigen Sekunden (die Dauer der Nutzung bestimmt der Kunde) ein 30 Tage ABO am Hals.

Nun gehts Rund.

Erst wird angerufen um die Anschrift rauszukriegen. (Hier bleibe ich schon standhaft und sage nichts, auch wenn die mir das Blaue vom Himmel [ Sie haben gewonnen bitte geben Sie uns Ihre Anschrift damit wir den Gewinn zustellen können oder anderen Schwachsinn] vorfaseln.)

Habe ich meine Anschrift bekanntgegeben kommen dann 1 REchnung und 2 Mahnungen von VB ( schmeisse ich in die Rundablage oder schicke sie mit meiner unkenntlichen Anschrift und dem Vermerk "Annahme verweigert" wieder zurück, je nach Temperament)

Nun kommen 2 Einschüchterungsschreiben vom RA Wi**er aus Kaarst. DAs erste ist noch ziemlich moderat, doch im zweiten wird es dann wüst. Er behauptet doch glatt, er würde veranlassen, dass Konten, GEhalt und Rente gepfändet würden. Jomei, wo ist die Rechtsgrundlage? Dazu brauch er einen Gerichtsbeschluss. Doch ein Mahnbescheid ist nicht im Interesse von VB. Der würde das Geschäftsmodell gefährden. Ausserdem will er die Forderung bei der Schufa eintragen, doch Pesch gehabt, dazu müsste er Mitglied sein und die Forderung unbestritten.

Doch der Gerichtsweg ist bei VB, wie bei den anderen Einschüchterungsfallenstellern kurz "Nutzlosbranche", nicht zu befürchten, denn einer Überprüfung des Geschäftsmodells würde das nicht standhalten. Das wäre das Aus.

Fazit: Wen ich meine Nerven behalte, mich nicht einschüchtern lasse und dem Drang zu bezahlen (man ist ja halt ehrlich) widerstehe, kann ich mein Geld behalten.

Ich habe auch die Möglichkeit eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Abteilung 90 zu erstatten. Doch geht das meist aus wie das Hornberger Schiessen.

Grüsse Klaus

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