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Forum: Abmahnung FC Bayern München (FCB) Lentze/Stopper
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Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann
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Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht
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Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
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Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke
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01-06-2024, 11:50 PM
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| Endlich Ruhe vor Teletubbies? |
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Geschrieben von: Krennz - 08-14-2009, 03:22 PM - Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke
- Antworten (7)
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Hi Alle.
Wir haben Tag 10 nach dem neuen Gesetz gegen Telefonwerbeterror und untergeschobene Internetverträge. Sogenannte Abofallen, ich nenne sie Einschüchterungsfallen.
Bisher habe ich keine Anrufe irgendwelcher Art mehr bekommen. Ist den dubiosen Callcentern die angedrohte Strafe zu hoch, oder haben sie den Umzug ins Ausland nicht rechtzeitig geschafft? (oder ist ihnen ein Anruf bei mir zu gefährlich? :roll: )
Was meint Ihr, gibt es jetzt endlich Ruhe, ist das nur die Ruhe vor dem grossen Sturm oder hat noch Jemand
Anrufe bekommen?
Grüsse Klaus
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| Reaktion auf den 1. Brief von Anwalt |
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Geschrieben von: else - 08-13-2009, 07:52 AM - Forum: Vision Communication / Solidus Media Software GmbH
- Antworten (7)
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Hallo rechti,
Einer meiner Söhne ist auf vision communication hereingefallen, nachts, angeheitert...hab im
Forum schon öfter genau dasselbe gelesen.Hatte mich an Eure Anweisungen gehalten und an VC einen Widerruf als
Einschrieben mit Rückschein geschickt. Gestern einen Brief von besagtem Anwalt erhalten.
Jetzt meine Frage: Wie verhalte ich mich am besten? Einfach ignorieren, mit Annahme verweigert zurückschicken oder
antworten (etwa so: ..beigelegten Kopien entnehmen können, habe ich die Forderung angefochten. Ich erkenne die
Forderung nicht an und stelle sie streitig...)? Was ist aktuell am erfolgreichsten? Will auf jeden Fall durchhalten
und nicht bezahlen und bei so einer Abzocke kleinbeigeben. Was ist eine gute Vorgehensweise für Menschen mit wenig Erfahrung im Rechtsstreit und "eher schwachen Nerven" :? Bin zum Glück auf euer Forum gestoßen und fühle etwas
Rückenwind.
Danke.
else
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| Profiwin beschäftigt keine Callcenter |
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Geschrieben von: Krennz - 07-13-2009, 07:00 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Keine Antworten
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Wie ich aus gut unterrichteten Kreisen erfahren konnte arbeitet Profiwin schon seit Jahren nicht mehr mit Callcentern zusammen. Auch Mitarbeiter der PW rufen keine potentiellen Kunden an.
Wer an Gewinnspielen teilnehmen möchte, muss sich aktiv anmelden. Nach der Anmeldung erfolgt sehr kurzfristig eine Bestätigung mit der Widerrufsbelehrung.
Bald wird es auch möglich sein die anmeldende Mailaddy in die Rechnung einfliessen zu lassen.
Grüsse
Klaus
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| IBEX / EL Leasing zu lange bezahlt ... |
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Geschrieben von: stracio - 07-08-2009, 07:29 AM - Forum: Ibexnet - elInkasso - Electroleasing
- Antworten (3)
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Falls hier noch jemand aktiv ist und einen Rat hätte, wär ich sehr dankbar ....
Auch ich habe vor einigen Jahren einen PC von IBEX gemietet, genau genommen im Juni 2000. Dieser hat auch schon das Zeitliche gesegnet. Und jetzt schlag ich wahrscheinlich dem Fass den Boden aus:
Ich habe es versäumt, die Einzugsermächtigung zu kündigen, dh. die buchen heute noch ab, 31,47 EUR / mtl.
Gibt es eine (rechtlich korrekte) Möglichkeit, die zuviel bezahlten Raten (für die ich auch keinerlei Leistung erhalten habe) von den EL's zurück zu fordern?
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| Dubiose Anrufe von Gewinnspielfuzzies nehmen zu |
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Geschrieben von: Krennz - 07-05-2009, 07:04 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Keine Antworten
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Hi
Da klingelt doch laufend mein Telefon: Sie haben gewonnen.......... oder Herzlichen Glückwunsch sie sind einer von ................ GewinnXXXX wir möchten Ihnen 474 € überweisen........., oder Hier spricht Herr xxxxx von der Deutschenxxxxxxxx wir haben bei uns einen GEwinn von 2500€ für Sie stehen, den wir überweisen müssen..........
So oder ähnlich schallt es aus dem Hörer.
Verbotene Kaltaquise.
Ich lege schon nach den ersten Sätzen auf.Nach den Feststellungen in anderen Foren sind es meist Dialerroboter die die Anrufe tätigen. Ein tatsächliches Gegenüber hat man erst nach einigen Minuten am Rohr.Ich behalte danach mein Bankkonto im Auge. Sollte da wer was abbuchen lasse ich es von meiner Bank zurückbuchen. Gleichzeitig erkläre ich meiner Bank, dass dies ein Betrugsversuch ohne gültige Lastschrifteinzugsermächtigung ( LE ) ist. WEnn ich eine freundliche Bank habe klärt die das mit der abbuchenden Bank. Ansonsten muss ich selber die abbuchende Bank darüber aufklären, dass keine LE erteilt wurde und ich weiteren Abbuchungen widerspreche. Sollten dennoch weitere Abbuchungen erfolgen kann ich mich beim BAFin
http://www.bafin.de beschweren. Dort gibt es unter KONTAKT einen Link zum Beschwerdeformular.
Eine weitere Masche ist die Behauptung, dass man sich schon vor Monaten bei einem Gewinnspielvermittler angemeldet hat, die kostenlose Spielzeit nun um sei und man zum Kündigen seine Kontonummer "abgleichen" oder angeben soll.
ACHTUNG ich mache keine Angaben und behalte mein Konto zwecks evtl. Rückbuchung von dubiosen Abbuchungen im Auge. Ansonsten wie vor.
Grüsse Klaus
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| Antwort Bundesjustizministerium auf Anfrage wg Abofallen |
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Geschrieben von: Krennz - 07-02-2009, 09:16 AM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Keine Antworten
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Hi,
am 2.6.09 hatte ich beim Bundesjustizministerium angefragt, was und ob etwas gegen die Abofallen im Internet unternommen wird, da die bestehenden Gesetze offensichtlich nicht ausreichen.
Beglaubigte Antwort:
Bereits nach der geltenden Rechtslage macht sich wegen Betruges nach § 263 Absatz 1 das StGB strafbar, wer durch eine Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, aufgrund dessen das Opfer eine Vermögensverfügung vornimmt, durch die sein Vermögen geschädigt wird. Hierbei ist es erforderlich, dass der Täter vorsätzlich und in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. (Strafaufzählung ausgelassen)
Hat der Täter die Tat unter Missbrauch seines Berufes oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen, so kann das Gericht mit der Verurteilung ein Berufsverbot nach § 70 StGB aussprechen. (Verkürzt 1-5 Jahre bei Wiederholungsgefahr für immer)
Hat der Täter oder Teilnehmer durch die Tat einen Vermögenszuwachs erlangt, so ordnet das GEricjht nach §73 Absatz 1 Satz 1 StGB dessen Verfall an. (Einziehung)
Ich versuche dasOriginal mal hier einzustellen.
Grüsse
Klaus
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| Alte Bestellformulare und FAQ von Ibexnet |
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Geschrieben von: Krennz - 06-28-2009, 04:43 PM - Forum: Ibexnet - elInkasso - Electroleasing
- Keine Antworten
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Hi
die alte Website findet man unter http://www.archive.org
in der Wayback Machine die alte URL www(.)Ibexnet.de eingeben. dann werden viel Sites in einer Liste angezeigt.
Auf irgendeine gehen. Es kommt evtl eine Meldung, dass die site nicht verfügbar ist, unten steht dann was von Elemente anzeigen dadrauf klicken, es wird eine Liste von Elementen angezeigt. In der Liste ist etwa auf seite 6/7 die alten Bestellformulare und Cont-faq.
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| Opendownload u Andere |
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Geschrieben von: Krennz - 06-25-2009, 12:04 PM - Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten
- Antworten (3)
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Hi,
Google schmeisst Opendownload und deren Ableger aus der Adsensewerbung. Auch in den Suchergebnissen über Googlesuche landete Opendownload unter ferner liefen.
Endlich mal ein konsequentes Vorgehen.
Hoffen wir, dass nun die Abzocke erheblich erschwert wird.
Grüsse
Klaus
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