![]() |
|
Hinweis auf Verjährung und Zahlungsverweigerung - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Shopping & Auktionen (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=17) +--- Forum: Ibexnet - elInkasso - Electroleasing (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Hinweis auf Verjährung und Zahlungsverweigerung (/showthread.php?tid=126) |
RE: Hinweis auf Verjährung und Zahlungsverweigerung - Krennz - 08-20-2009 Hi, in einem anderen Forum wurde darüber berichtet, dass, wie bei uns, die Verjährung eingetreten ist. Dort sagte dann einer der Helferlein, dass das Inkasso auch darüberhinaus mahnen kann und man das nur mit einem Widerspruch beenden kann. (214 (1) BGB) Ich schreibe den Inkies daher wie folgt: Elinkie Betreff: Forderung/Rechnungsnummer Einrede der Verjährung gemäss § 214 (1) BGB Sehr geehrte Damen und Herren Wie Ihnen bekannt, ist die Forderung seit ............ verjährt. Ich weigere mich deshalb irgendwelche Zahlungen zu leisten. Ausserdem untersage ich es Ihnen mich weiterhin mit nutzlosen Mahnungen zu belästigen. Mit freundlichsten Grüssen |