Schalke Abmahnung nach Weiterverkauf

Hallo,

auch ich habe nun ein Schreiben erhalten, welches eine Abmahnung seitens der Schalke Management GmbH beinhaltet.

In diesem Schreiben werfen Sie mir den unerlaubten Weiterverkauf von Tickets vor.
Sämtliche Karten wurden storniert.

Der Ablauf war wie folgt:

Ich habe am 02.09.14 3xTickets für das CL Spiel gegen Chelsea für mich und meine Kollegen besorgt, ganz normal als Mitglied - online.

Da sich nun über die Zeit ergeben hat, dass wir doch nicht am 25.11 im Stadion sein können (private Gründe) und die Tickets auch niemand im Umfeld haben wollte, haben wir gedacht, die Tickets via Ibäh weiterzugeben. Das ganze lief ebenfalls über mein Konto.
Als Anzeigenbild wurde ein Foto der Tickets verwendet. (geschwärzt wurden Sitz sowie Reihe & Scancode, allerdings war das Logo zu sehen)

Im Oktober ging die Anzeige online (Sofortkauf + Preisvorschlag), nach 1 Woche nicht verkauft und wieder automatisch eingestellt.
Mitte Oktober hat sich dann ein Käufer gefunden, der Endpreis lag über dem eigentlichen Preis.

Tickets sind ebenfalls schon verschickt worden, danach kam der Brief an.

Es war das erste mal, dass ich Tickets überhaupt verkauft habe. Sonst war ich immer selbst vor Ort.
Ich habe nicht damit gerechnet, dass so ein Ärger kommen kann, wenn man Tickets dort verkauft. (Im Vorfeld nicht informiert..)

Auf meine erste Mail mit dem Hinweis auf das Urteil vom BGH (Az. I ZR 74/06) wurde nicht eingegangen, sondern nur auf die AGB verwiesen sowie mir vorgeworfen, ich habe mehrere Angebote eingestellt.
Sie beharren weiter auf Zahlung und auf die unterschriebene Unterlassungserklärung.

Die Strafe besteht aus insgesamt 250€ (verrechnet wurde der schon bezahlte Preis für die Tickets). Also offen ist ein Restbetrag.


Ich sehe ehrlich gesagt nicht wirklich ein, dass die Tickets storniert wurde, mein Betrag einbehalten wird und ich noch draufzahlen muss.
Auch mein Käufer wird sich freuen, hat sich noch nicht dazu gemeldet.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, steht es mir zu, die Tickets über eine Plattform wie ibäh zu verkaufen!?

Was kann ich nun tun?
Geld zurück fordern oder Ersatzleistung fordern?

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist bereits abgeschickt.


Danke für die Hilfe!
 

ldb

Super-Moderator
Da das Spiel am 25.11. ist, würde ich folgendes tun.

Schalke anschreiben das sie die Karten umgehend freizuschalten haben, ansonsten erwirke ich eine einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Amtsgericht. Ich verweise auf das Urteil aus dieser (!) Woche, wo der BVB vor Gericht auf Schadensersatz verurteilt wurde weil er eine gültige Karte gesperrt hat. Amtsgericht Dortmund Aktenzeichen 421 C 7921/14. Des Weiteren erwähne ich das Urteil LG Essen v.26.03.2009 Az. 4O 69/09 wo der S04 bereits eine Niederlage wegen Kartensperre erlitten hat. Allgemein zur Weitergabe der Eintrittskarten im Falle einer persönlichen Verhinderung erwähne ich das Urteil BGH-Urteil I ZR 74/06.

Zur weiteren Information über das Urteil aus dieser Woche vom AG Dortmund, siehe hier: http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/11/borussia-dortmund-verweigert-eintritt.html

Ich gebe dem S04 bis Montag, 10.11.2014, 12 Uhr Zeit, die Freischaltung meiner Eintrittskarten zu bestätigen. Sollte die Bestätigung nicht vorliegen, erwirke ich zusammen mit meinem Rechtsanwalt vor dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung.
Erfahrung dürfte der S04 damit ja haben und wäre dumm, die Freischaltung nicht durchzuführen. Den Käufer würde ich vorerst nicht informieren. Ich sollte mir aber schon mal einen Anwalt für die einstweilige Verfügung + Prozess suchen, idealerweise den der den Prozess gegen den BVB geführt hat (ohne Werbung machen zu wollen), aber der scheint in der Sache sehr tief drin zu stecken.
Über die Kosten sollte mich der RA aufklären, ich rechne aber mit keinen Kosten da die Rechtslage aus meiner Sicht auf meiner Seite steht.
 

ldb

Super-Moderator
Die modUE hätte ich eigentlich nicht versenden müssen. Das Logo auf der Karte gehört zum "Artikel", daher ist es kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Macht aber vorerst nichts, wichtig ist nur das die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls abgeschickt wird.
 
Danke für die wirklich tollen Informationen!

Ich warte noch auf Antwort meiner Mail von gestern, in der ich die Mod UE angehangen habe und drum gebeten habe, dass die Tickets wieder aktiviert bzw. der eingezogene Betrag gutgeschrieben wird.

Fall hier heute keine Antwort drauf folgen sollte, bzw. wieder eine Antwort mit Hinweis auf deren AGB (ohne Bezug auf das erwähnte BGH Urteil) erfolgt der Tipp mit der Setzung einer Frist zur Reaktivierung.

Nochmals vielen Dank, die Infos kannte ich noch gar nicht (Urteil von dieser Woche und altes Urteil gegen S04).
Werde wieder eine Info geben sobald was neues kommt.
 
A

Aikon

Guest
Die Zeit drängt, das weiß natürlich auch Schalke, daher würde ich ruhig schon die Frist setzen und besonders das Urteil von dieser Woche betonen, da ich sonst ebenso auf Schadenersatz klagen werde.
 
Fall der Fälle, die von mir gesetzte Frist (Montag 12 Uhr) wird nicht eingehalten, wer war denn der gute RA vom Fall dieser Woche? Bzw. wo kann ich das rausfinden?
Habe bis jetzt noch keine Antwort auf die Mail von gestern und heute erhalten.
 

ldb

Super-Moderator
Ich habe das gleiche Problem wie Webster91. Hab auch schon meinen Anwalt zu Rate gezogen, der aber der Meinung ist, man müsse abwägen wie Schalke reagiert auf solche Sachen. Sprich die könnten dich daraufhin auch verklagen. Er konnte mir nicht zu einer bestimmten Vorgehensweise raten, weshalb Ich sehr gerne erfahren würde wie sich Websters Fall entwickelt hat. Schon einmal vielen Dank im vorraus.
 
K

Krennz

Guest
Habe gerade mal son büsschen Tante Google bemüht.
Also:

Inhaberschuldverschreibungen (Tickets/Marken nach § 807 BGB) unterliegen dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) § 2 (1) 3. a führen sie als handelbare Wertüpapiere auf.

Demnach sind sie frei handelbar und unterliegen nur den Beschränkungen des WpHG.

Die Aufsicht führt die BaFin.
 
Hilfe,
haben das selbe Problem wie Webster 91 für das Spiel Schalke- Real, hab erstmalig zwei Tickets über ebay über Preis verkauft, das alles auch noch über den Account eines Freundes... und würde mich interessieren wie das bei Webster ausging?
Eine schnelle Antwort wäre sehr hilfreich da die Tickets bereits schon verschickt sind und die Zeit drängt :(
Wie soll ich vorgehen? wie sind die erfolgsaussichten? bin auch bereits im ticketshop gesperrt... Dank Ihres Forums habe ich zumindest dass mit der Unterlassungserklärung und der Strafe bereits verstanden... Mein Hauptfragen sind, kommt der Käufer tatsächlich jetzt nicht ins Stadion? Werden weitere bereits erhaltene und bezahlte Tickets die ich selber nutzen möchte jetz auch gesperrt? Ich bin aufgrund éiner wichtigen Klausur 2 Tage später verhindert...
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Konfrontiere S04 mal hiermit

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/11/borussia-dortmund-verweigert-eintritt.html

und mit dem Uteil des BGH I ZR 74/06 wonach bei einer persönlichen Verhinderung das Ticket frei verkauft werden darf und dias Angebot die Nachfrage regelt.

es kann mich keiner hindern für den Besuch einer ausverkauften Veranstaltung mehr zu zahlen als auf dem Ticket steht.

Nach § 807 BGB handelt es sich bei tickets um kleine Inhaberpapiere/Inhabverschuldverschreibungen die nach dem Wertpapier handels Gesetz (WpHG) frei handelbar sind. Die Überwachung obliegt der BAFin.

Wenn Schalke die Tickets einzieht oder sperrt machen sie sich Schadenersatzpflichtig.

In dem Falle würde ich über den RA Möbius eine negative Feststellungsklage gegen Schalke einreichen.
 
Vielen Dank für Deine Hilfe, echt super... Kann man denn sagen wie meine Erfolgsaussichten sind, dass die Ticketsperrung noch rechtzeitig aufgehoben wird? Bzw. gibt es hierzu Erfahrungsberichte? Die Käufer werden mir die Hölle heiß machen wenn sie vor verschlossenen Drehkreuzen stehen :(
 
K

Krennz

Guest
Das weiss ich nicht.

Doch können deine Käufer dann Schadenersatz von Schalke verlangen. Und das nicht zu knapp.
 
Man müsse abwägen wie Schalke reagiert auf solche Sachen.
Vielen Dank für Deine Hilfe, echt super... Kann man denn sagen wie meine Erfolgsaussichten sind, dass die Ticketsperrung noch rechtzeitig aufgehoben wird? Bzw. gibt es hierzu Erfahrungsberichte? Die Käufer werden mir die Hölle heiß machen wenn sie vor verschlossenen Drehkreuzen stehen :(




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Zuletzt bearbeitet:
Hmm hier gibt es soviele Beiträge mit Tipps und es gibt keinerlei Erfahrungswerte, ausser dass irgendwann keine Rechnungen mehr kommen, man für den Ticketverkauf gesperrt wird und die Tickets storniert sind und man nur mit großem Aufwand und Kosten den Rechtsweg beschreiten könne... Da zahl ich lieber einmal 250 euro und verkaufe keine Tickets mehr, als nie wieder Tickets bestellen zu können oder mich einem monatelangem Rechtsstreit zu belasten...
 
K

Krennz

Guest
Daa hast Du einiges falsche verstanden.

Es gibt Gesetze und Urteile die reine Privatverkäufer vor einer Strafverfolgung und vor privatrechtlichen Forderungen schützt.
 
Okay dass habe ich soweit verstanden... Aber die Konsequenz bleibt doch trotzdem dass die Tickets storniert bleiben und ich vom zukünftigen Verkauf ausgeschlossen bleibe... Da "spende" ich lieber die 200 euro der Knappenschmiede, zudem reduziert wohl Schalke auch öfters seine Forderungen? und bekommen in Zukunft wieder Tickets bevor ich mein Leben lang hiervon ausgeschlossen wurde... Schalke sitzt hier leider am längeren Hebel meines Erachtens?! Echte Fans haben meines Erachtens hier keine Chance, Leute die auf Tickets verzichten wollen ist somit geholfen und sie sparen 250 Euro aber werden dafür keine Schalke Tickets mehr bekommen und dann is die Frage ob man Schalke nicht lieber das Geld in den Rachen wirft...
 
K

Krennz

Guest
Wenn die mitr mit sowas drohen drohe ich denen mit einer negativen Feststellungsklage.

Da sitze ich am längeren Hebel.
 
Aber wieso hört man von niemanden bei dem das geklappt hat :( abgesehen von dem BVB Urteil in dem es jedoch der Käufer klagte und Borussia Dortmund wollte den Schadensersatz zunächst nur gegen Lieferung des Namens des ebay-Verkäufers zahlen. Nur weil Borussias Anwalt die Vergleichsverhandlungen ungeschickt geführt hat, kam es zu einer Klage und der Ersterwerber blieb unbekannt. Andernfalls hätte der ebay-Verkäufer sicherlich Post aus Dortmund bekommen.
 
K

Krennz

Guest
BC gibt ja selber auf Fananfragen zu, dass sie keine Handhabe gegen echte Privatverkäufer haben.

Das Ganze ist nur ein grosser Bluff um Mitglieder davon abzuhalten ihre Karten im Verhinderungsfall über Ebay zu verkaufen, obwohl das vom BGH erlaubt wurde. Denn BH und BD verstösst gegen etliche Gesetze, wie z.B. § 807 ff BGB etc.
 
So habe die hier vorhandenen Hinweise beachtet und ein entsprechendes Schreiben an Schalke gesendet und dacht ich poste mal die Antwort, sodass in Zukunft andere Betroffene ein Bild machen können wie Schalke reagiert. Mein Schreiben beinhaltete alles hier aufgeführte und ähnelte dem an webster91 vorgeschlagenen. Hier die Antwort:

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Der ebay Account, über den Ihre Karten zu überhöhten Preisen verkauft wurden, gibt es mittlerweile nicht mehr. Anbei erhalten Sie daher das Angebot als PDF-Datei. Ihr Mitgliedskonto bleibt bis zur Klärung der Angelegenheit gesperrt. Gerne können Sie die Vertragsstrafe auch erst am ++++ anweisen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Eine Spendenquittung werden Sie nicht erhalten, es handelt sich um eine Vertragsstrafe. Die Stornierung ist, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, unwiderruflich und endgültig. Die Karten wurden auf dem Schwarzmarkt gehandelt und erhalten deshalb keinen Zutritt zur VELTINS-Arena am Spieltag.

Mit königsblauen Grüßen

FC Schalke 04 Arena Management GmbH

Schalke interessieren also alle rechtlichen Hinweise herzlich wenig und es wird hierauf nicht eingegangen... Zudem halten sie auch an ihren Forderungen fest, wodurch man letzten endes genau zwei Wahlmöglichkeiten hat, falls ihr, wie ich, ein solches Schreiben erhalten solltet. Zahlen und eine modifizierte UE abgeben oder ab zum Anwalt und einen Rechtsstreit beginnen, welchen Weg ich bevorzuge weiß ich noch nicht,:/ Dies nur mal als konkrete Anwendung der Tipps...
 
K

Krennz

Guest
Mein Sohn (quasi Volkswirt) hat hier mitgelesen und meine -einstellung bestätigt.

Schalke macht sich voll erstazpflichtig gegenüber den Karteninhabern, wenn sie die Karten Sperren, denn sie sind nach §§ 807, 793ff BGb Inhaberpapiere, die nach WpHG vfrei gehandelt werden dürfen. Ich würde Schalke jetzt über Ra Möbius eine Klageschrift zukommen lassen, wonach ich, oder mine Käufer, Schalke Schadensersatzpflichtig mache.

Gib mir mal die Mailaddy von schalke. Die werde ich mal ein bischzen garkochen.

GGf müssen wir alle zusammen ine Beschwerde beim BGH einreichen um die ATGB der DFL zu relativieren.
 
Erstmal vielen Dank für dein Engagement, ist schon etwas bitter wie es Schalke einfach völlig egal ist, dass sie sehenden Auges sich über das Recht heben... Die E-Mail Adresse worüber das alles statt findet ist agb@schalke04.de... Ich werde nächste Woche mal die Rechtsberatung meiner Universität aufsuchen, da ich leider finanziell nicht so ohne weiteres einen Anwalt engagieren kann...Ziemlich interessant finde ich im Zuge des Ganzen auch die Fallbesprechung im Aufsatz von Ra Möbius...http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publikationen/Bundesligakarten-Aufsatz-RalfMoebius.pdf
 
Hiermit einige Informationen bezüglich des von mir recherchierten „Schalke Ebay Skandals“ bezüglich der Abmahnungen durch Schalke 04 durch den Eintrittskartenverkauf bei Ebay. Auch wenn der Weiterverkauf von Eintrittskarten, egal zu welchem Preis, von Bundesligavereinen oder Konzertveranstaltern nicht gerne gesehen wird, haben dutzende Gerichtsurteile und allerhöchste Rechtsprechung dies für rechtmäßig erklärt und AGBs von Vereinen wie Schalke 04 mit Vertragsstrafen als unwirksam erachtet. Die Abmahnung durch Schalke 04 ist unwirksam und dem ist sich Schalke 04 auch bewusst, so dass kein Fall bekannt ist, dass Abmahnungen weiter verfolgt wurden.

Es kann nur dringendst davon abgeraten werden diese Abmahnung zu unterschreiben.

Zurück zu Ebay: Ebay ermöglicht den Weiterverkauf von solchen Karten und als Ebay-Kunde konnte man davon ausgehen, dass Ebay die Rechtsprechung, die sich ja auch primär auf Ebay-Auktionen stützt, teilt und hier nicht konform mit den Veranstaltern ist. Dies belegen zahlreiche Aussagen aus den letzten 15 Jahren durch Ebay. Demzufolge werden wöchentlich tausende Eintrittskarten über Ebay versteigert und Verkäufer wiegen sich in Sicherheit, dass ihre Daten bei Ebay sicher und geschützt sind.

Möglichkeiten dass Vereine entsprechend Auktionen zuordnen können sind nach allgemeiner Auffassung nur dann gegeben, wenn der Verkäufer nachvollziehbare Angaben in der Auktion (z.B. Foto der Eintrittskarte) hat oder Markenschutzrechtsverletzungen begeht wie z.B. durch die Verwendung von Logos. Davor warnt Ebay aber auch bei der Einstellung von Auktionen.


**Schalke 04 hat nach Recherchen aber im Gegensatz zu allen anderen Vereinen die Möglichkeit die Adresse des Verkäufers zu erfahren **

Nach ausgiebiger Recherche ist kein Fall bekannt, dass außer Schalke 04 ein anderer Verein oder Veranstalter bei Ebay Auktionen Zugriff auf die Mitgliedsdaten des Verkäufers hat. Etliche agieren aber durchaus mit Sperren, wenn der Verkäufer sich in den Auktionsdaten wie angesprochen „verrät“. Demzufolge ist auch davon auszugehen, dass jeder dieser Veranstalter die gleichen Möglichkeiten wie Schalke 04 nutzen würde.

In meinem Fall (Verkauf einer übrigen Eintrittskarte mit 5€ über Nennwert, keine Markenschutzverletzungen) wurde vom Ebay Telefonsupport bestätigt, dass die Daten an Schalke 04 weitergegeben wurden mit dem O-Ton „Solche Auktionen wollen wir bei Ebay auch nicht haben.“ Auf meine schriftliche Beschwerde folgte keine Antwort, dagegen aber die Sperre des Accounts als unzuverlässiger Verkäufer (Ja, diese Auktion musste ich als Verkäufer dann im Nachhinein durch die Kartensperre abbrechen). Es sind ebenfalls einige weitere Fälle bekannt, bei denen Ebay nachweisbar die Daten an Schalke 04 weitergegeben hat. Es ist daher davon auszugehen, dass Schalke 04 auch bei allen anderen berichteten Abmahnungen Daten durch Ebay direkt erhält.

Es ist zu vermuten dass Schalke 04 entweder mit Ebay eine besondere Vereinbarung hat und/oder am VERI-Programm von Ebay teilnimmt, welches entsprechende Möglichkeiten bietet wenn gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte durch Angebote auf dem eBay-Marktplatz verletzt werden.

Da in Deutschland wie bereits angemerkt in allen und in allerhöchster Rechtsprechung (BGH) der private Weiterverkauf von Eintrittskarten, egal zu welchem Preis, eindeutig gestattet wurde und ein Weiterveräußerungsverbot in AGB für unwirksam erklärt wurde, kann hier das VERI-Programm nicht greifen. Aus meiner Sicht wäre dies ein ganz klarer Missbrauch dieses Systems unter bester Kenntnis von Ebay und ein absoluter Skandal.

Es handelt sich daher nach meiner Auffassung um einen Missbrauch des Datenschutzes von Ebay an Schalke 04 mit der offenen Frage, warum dies ausschließlich nur Schalke 04 zugesteht.

Ebay lässt auch sämtliche Verkäufer von Schalke-Tickets ins offene Messer laufen. Es ist sogar als Kategorie auswählbar „Bundesliga“ und in den Details Schalke 04. Wenn alles seine Ordnung hätte, wovon ich aber in keiner Weise ausgehe, wäre hier eine Warnmeldung angebracht. Die Verkäufer gehen bindende Kaufverträge ein, die sie durch die Sperre von Schalke 04 nicht erfüllen können, mit allen rechtlichen Konsequenzen und Erfüllungspflichten bei Ebay.

Ebay Kleinanzeigen: Die Vermutung dass Schalke 04 eine besondere Vereinbarung mit Ebay haben muss zeigt Ebay Kleinanzeigen. Anzeigen die (auch mit Formulierungen wie „Originalpreis“) Schalke 04 Heimspiel-Karten verkaufen oder auch suchen werden in der Regel die Prüfung nicht bestehen. Eine Suche nach Schalke 04 Karten in der Rubrik „Eintrittskarten“ bringt am 9.2. 141 Findungen, wovon bis auf 2-3 Ausnahmen alles Kartenangebote für Auswärtsspiele sind. Eintrittskarten von anderen Vereinen dürfen angeboten werden, von Schalke 04 Heimspielen nicht. Die Vorgehensweise ist insofern widersprüchlich, da beim „normalen Ebay“ solche Auktionen anhand der Recherchen durchgängig zugelassen werden, mit dem Ergebnis der Datenweitergabe an Schalke 04.

Da die Abmahn-Vorgehensweise von Schalke 04 seit Jahren bekannt ist, aber aus meiner Sicht die direkte Weitergabe der Daten von Ebay an Schalke 04 an Ebay so noch nicht thematisiert wurde, mache ich davon in Beiträgen zu dem Thema aufmerksam. Viele Abmahngeschädigte werden über Recherche in Google auch auf diese Beiträge stoßen.

Jedem ist dringend angeraten zusätzlich rechtliche Schritte einzuleiten bis hin zu Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten. Es sind keine Vertragsstrafen an Schalke 04 zu bezahlen, sondern von Schalke 04 das Geld für gesperrte Tickets zurück zu erstatten. Die Rechtsprechung ist auf eurer Seite!

Teilt eure Erfahrungen und geht gegen Ebay/Schalke 04 entsprechend vor!
 
K

Krennz

Guest
Es gibt in Deutschland ein Preisbindungsverbot für frei handelbare Ware, wozu auch Eintrittskarten gehören.

Demzufolge sind alle einschränkenden AGB / ATGB in dem Punkte hinfällig. Selbst der BGH hat in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz gesagt, dass das Angebot die Nachfrage regelt und ich ergänze das mal "und somit den Preis" Wer will mich davon abhalten für eine Eintrittskarte eines ausverkauften Events mehr zu zahlen, als auf der Karte aufgedruckt ist? Gesetze dafür gibt es keine, Gerichtsurteile auch nicht. Es obliegt mir persönlich wieviel mir das wert ist einem Event beiwohnen zu können.
 
So ich komme eben vom Anwalt zurück und möchte Euch natürlich meine Erfahrungen nicht vorenthalten, so dass andere Leidensgenossen es in Zukunft einfacher haben ihre Entscheidung und Weg zu wählen :)

Wie ich befürchtet habe, hat der Anwalt mir bestätigt dass es sich in meinem Fall, und damit möglicherweise auch in eurem, mehr um ein tatsächliches als ein rechtliches Problem handelt. Er hat mir ausdrücklich davon abgeraten den Rechtsweg zu bestreiten, da dieser mit enormen Kosten-, und Zeitaufwand verbunden ist. Er hat jedoch auch die hier vorherrschende Ansicht bestätigt dass man die 250 Euro nicht zahlen muss und bei einer solchen Verweigerung wohl auch Schalke vom Rechtsweg absieht. Nun zu dem tatsächlichem Problem :( Schalke steht es frei zu entscheiden mit wem sie Verträge abschließen und mit wem nicht. Daher also die Wahl in Zukunft auf Tickets aus dem Ticketshop zu verzichten und die 250 Euro nicht zu zahlen oder eben die Strafe wider besseren Wissens eben doch bezahlen, mit einer modifizierten Unterlassungserklärung anbei, und auch in Zukunft wieder Tickets erwerben zu können.

Für viele wohl kein zufrieden stellendes Ergebnis, wohl aber die Realität, da wie der Anwalt eben sagte es sich bei diesem Fall und einem Schalke Fan eben mehr um ein tatsächliches, als um ein rechtliches Problem handelt.

Ich hoffe es hilft euch weiter und trotzdem vielen Dank für die Beratungen dieses Forums und ich hoffe dass Schalke es einfach in Zukunft unterlässt Abmahnungen zu versenden. Ich habe weder den finanziellen Spielraum noch die Zeit mich auf einen Rechtsstreit einzulassen :/

In diesem Sinne Glück Auf
 
K

Krennz

Guest
Ich habe Schalke angemailt und ihnen iohre Rechtsverletzungen aufgezeigt, kann man hier nachlesen https://rechti.de/thread/e-mail-an-schalke.8051/ Sie wissen also jetzt, dass da jemand ist, der aufpasst und Rechtsverstösse nicht druchgehen lässt. Das Argumjent des anwalts, dass Schalke selber bestimmen kann, muit wem sie Verträge abschliessen ist so nichzt ganz richtig. Denn indem Schalke einene Vertrag mit einem Tocketkäufer abgeschlossen hat sind sie daran gebunden. Und dann gelten nunmal die Gesetzte über Inhaberschuldverschreibungen. Schalke kann nicht enfach hingehen und Recht beugen.
 
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