Letzte Zahlungserinnerung nach Abmahnung

Guten Abend,

Ich habe Karten bei Facebook verkauft. Zum Originalpreis. Habe jetzt eine Abmahnung von Schalke bekommen, da die Tickets angeblich für 230€ verkauft worden sind.

Habe das ganze Programm mit BGH Urteil durchgezogen. Davon wollen die nix hören. Ich wäre dafür verantwortlich, was mit den Karten geschieht, weil ich Vertragspartner bin. Jetzt habe ich die letzte Zahlungserinnerung bekommen und es wird mit Inkassodienst gedroht.

Wie soll ich weiter verfahren? Mir schreibt keine Kanzlei sondern Schalke 04 selber.

Gruß
 
Ja das gleiche Problem habe ich auch , hatte die Karten für zwei Tage im Netz , habe sofort ein Brief erhalten , das ich 500€ bezahlen soll , darauf habe ich die Karten vom Auktion wieder raus genommen und nicht verkauft , aber ins Stadion Kahm ich auch nicht rein , da die Karten gesperrt waren , der nette Security Herr hat mich trotzdem rein gelassen . Jetzt habe ich den Zweiten Abmahnung erhalten , ich habe weder was unterschrieben noch was zugegeben , was soll ich jetzt tuen ?
Wäre um jeden Tipp dankbar , ein Rechtschutz habe ich nicht .
 
Ich würde das aussitzen. Die wollen an Dein Geld bzw. an Dein Konto. Dafür liegt die Latte in Deutschland sehr, sehr hoch.

Eigentlich sollte man sich gar nicht melden denn sobald ein Kontakt da ist haben die einen am Haken an piesacken einen. Schweigen ist die grösste Waffe des Opfers.

Wenn Du also nicht zahlen willst dann hebe die Schreiben einfach auf und warte ab. Da kommen möglicherweise noch weitere Schreiben.

WICHTIG: Bevor nicht zunächst einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid eingetrudelt ist (den man natürlich dann gleich in Gänge ablehnt) können die Abmahner nichts machen.

Falls sich ein Inkassobüro meldet dann hat Schalke die angebliche Forderung wohl verkauft. Der hat aber auch genauso wenig Rechte, aber erhöht mal eben die Kosten dramatisch um ein paar hundert Euro. Alles Drohgebärde.

Was die mit einem in Sachen Stadion/Hausrecht und Vereinsmitgliedschaft machen ist ein ganz anderes Blatt. Hat aber mit der Geldforderung nichts zu tun.
 
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