Ibex Diskussionsthread

Krennz schrieb:
Die können auch ohne Mahnbescheid Klage erheben.

Lieber Krennz,

und was für eine Klage soll das denn sein? Um auf irgendetwas zu klagen muss ja wohl erst einmal eine Rechtsgrundlage geschaffen sein. Dazu wird der Mahnbescheid und im Nachgang der Vollstreckungsbescheid benötigt.

Gruß
Marina
 
Man kann nicht einfach drauf los klagen, ohne den regelgerechten Weg einzuhalten.
Das war einfach nur eine übliche Drohung, die man nicht ernst nehmen muss.

Wer sagt eigentlich, dass niemand AGBs hat? Die gabs gratis dazu, leider sind
diese AGBs genau so wirksam wie keine AGBs, weil die voller Fehler und Löcher
sind, die vor Gericht keinerlei Bestand haben.

Also nicht bange machen lassen. Wer bezahlt verliert.
Als langwieriger EL-Inkassofeind habe ich gelernt, dass die nur davon leben,
weil die Leute Angst bekommen. Wer hart durchzieht und auch beim Mahnbescheid
vom Gericht seinen Widerspruch einlegt, hat danach Ruhe.

Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem wirklich geklagt wurde.
 
Ole, Amigos, el-inkasso hat nach Wochen brieflich mal wieder zu geschlagen. :twisted: Jetzt hab ich die allerletzte, aber auch wirklich allerletzte Chance, die Forderung der Rechnung (Schadensersatz) zu begleichen. Diesmal hatt eine Seite nicht ausgereicht, der Grss mit Unterschrift passte nur noch auf Blatt 2 :D Achja, sollte ich nicht gleich alles Begleichen können, darf es auch in Raten sein, ja und wenn nicht dann gibt es ein gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung und.....blablablablablablablabla Ole,Ole,Ole El-Inkasso :twisted:

ansonsten,
wünsch euch was :wink:
Sunny
 
ach Du auch?

habe gerade mal wieder ein Brief bekommen, eigentlich ganz höflich mit der "bitte um Begleichung der noch offenen Forderung..." und wieder das übliche Ratengeschwetz.

Nach Fristablauf werden wir ohne weitere Vorankündigung die Forderung gerichtlich geltend machen.

naja, dann warten wir mal wieder ab, was da auf uns zukommt, ich denke, da ich ja schon seit 1 Jahr mich weigere - nix


Hehe steht übrigens was von "LEASINGGEBÜHREN" - nix von den allseitsbekannten "Mietgebühren"
 
Da bin ich leider auch mal wieder :?

Ich habe jetzt gut 1 1/4 Jahr Ruhe gehabt vor diesem Verbrecherpack, aber wahrscheinlich hat man eine neue Lieferung Papier bekommen und dachte, bevor ich sie vergesse, schreiben wir doch mal....
GS_e4ff864dac21276d2991bfb466f37adf.png


Das Einzige was ich vergessen hatte war, wie diese Idioten nerven....
el-abzockus ist und bleibt
doof.gif
 
K

Krennz

Guest
Die können eine "Feststellungsklage" loslassen, dazu brauchen die keinen Wahnbescheid. Nur müssen die da genauso wie bei einer Klage nach erfolgloser Abmahnung beweisen, dass Sie eine berechtigte Forderung haben, was wir ja jederzeit bestreiten würden/können.

Der Unterschied zwischen Leasing und Miete ist, dass Leasing auf bestimmte, Miete auf unbestimmte Zeit läuft. Eben unsere allseits geliebten 36 Monate.

Grüsse

Klaus
 
K

Krennz

Guest
@uquell

Sag mal, seit wann können die denn lesen :lol:

Ich dachte schon man müsste denen eigentlich mal was in Blindenschrift schicken :D

Naja, sind halt doch etwas lernfähig.

Grüsse

Klaus
 
Ach Krennzi:

Bei der zivilrechtlichen Feststellungsklage ist das Ziel, zwischen den Parteien eines Rechtsstreits das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde durch ein Zivilgericht feststellen zu lassen. Dementsprechend unterscheidet man zwischen negativer und positiver Feststellungsklage.

Die Entscheidung des Gerichts beinhaltet, soweit einer Feststellungsklage stattgegeben wird, nur die begehrte Feststellung und verlangt von der unterlegenen Partei kein bestimmtes mit der Zwangsvollstreckung durchsetzbares Verhalten. Sie kann nur erhoben werden, wenn auf Seiten des Klägers ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung besteht (sog. Feststellungsinteresse).

Wo bitte lese ich hier den Punkt an dem eine Forderung bewiesen werden soll? Mit einer solchen Klage könnten die el-Bandidos nur feststellen lassen ob ein rechtsgültiger Vertrag besteht. Womit wir dann wieder am Anfang wären.

Gruß
Marina

P.S. Schon gehört: WIR SIND WELTMEISTER :p :p :p :p Tja Männers: So gehts es!
 
K

Krennz

Guest
@Marina

tschuldigung, dass ich mich etwas verkehrt ausgedrückt habe. Es wird festgestellt, das was oder auch nicht besteht. Wenn festgestellt wird, dass was in unserem Fall besteht, haben wir schlechte Karten. Doch das muss erst mal bewiesen werden. Hat Marina korrekt berichtigt.

Danke, dass Du aufgepasst hast.

Grüsse

Klaus
 
K

Krennz

Guest
Tja,

und nun hat das Amtsgericht Hannover festgestellt, dass kein Vertrag besteht. Dies hatte seinerzeit auch Heise Online bezweifelt. electroLEASING kann nicht beweisen, dass ein Mietverhältnis mit dem Rechtsvorgänger überhaupt bestanden hat. Keine Mietverträge, keine Leasingverträge, nur etwas wie ne Bestellung. Zuwenig für einen rechtsgültigen Vertrag. Die negative Feststellungsklage eines Ibex-Geschädigten brachte hier Klarheit. M.E. nicht nur für den, sondern auch für uns.

Siehe: Mein rechtskräftiges Urteil...........

LG Klaus
 
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