Garantie auf Schuhe?!?! Probleme nach dem Kauf bei Ebay!

Hallo liebe Community,
nachdem ich hier bei einem anderen Thema so großen Erfolg mit der hier vorgeschlagenen Strategie hatte, würde ich gerne nochmal euren Rat haben. :)

Der Sachverhalt ist folgender - ich habe am 11.12.14 über Ebay bei Stiefelparadies Schuhe gekauft - Preis pro Paar 24,- €.
Nun ist bereits jetzt der erste Schuh defekt und ich habe an den Kundenservice von Stiefelparadies geschickt und daraufhin kam dann das hier

Hallo,
ich habe Ihre Fotos gesehen, vielen Dank.
Es tut mir sehr leid.
Ich möchte Ihnen gerne mit einer " großen Kulanz" ein Entgegenkommen in Höhe von 3,00 € anbieten.
Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind.
Bitte geben Sie uns einfach kurz Bescheid.

Und sowas von der Leiterin des Kundenservice.

Daraufhin schrieb ich

Hallo Frau Blaumeiser, was heißt denn bitte ein Entgegenkommen in Höhe von 3 Euro?
Wie ist eigentlich die Sachlage der Garantie bzw Gewährleistung bei Schuhen?
Es kann jawohl echt nicht wahr sein, dass Schuhe nach nicht mal (!) 2 Monaten kaputt gehen und Sie sich da so querstellen?


Und da kam dann nur noch

Hallo,

unser Angebot bleibt bestehen


Nun ist meine Frage - wie würdet ihr euch verhalten?
 
K

Krennz

Guest
Hier handelt es sich erstmal um "Gewährleistung" und nicht um "Garantie"

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wobei die ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass kein Sachmangel beim Verkauf vorlag. Danach hat der Käufer die Pflicht den sachmangel bei Kauf zu beweisen.

Das mal allgemein.

Ist eine Naht gerissen oder ein Riss im Leder?

Schildere doch mal den Mangel etwas ausführlicher.
 
9r5qk55c.jpg


Für mich sieht das ganz stark nach Naht gerissen aus...
 
K

Krennz

Guest
Also, für mich sieht das nach Produktionsfehler aus, ich kann, auf Grund der Gewährleistungspflicht, nun eine Nachbesserung/Reparatur, oder einen Rücktritt vom Kauf verlangen.


Damit kann ich den Verkäufer "erschlagen " und mein Geld zurückfordern, nätürlich gegen Rücksendung der WAre.
 
Würdest du das dem Verkäufer einfach mal so schicken und ihn da höflich drauf hinweise?
Ich meine, ganz im Ernst, wegen 24 Euro zum Anwalt zu gehen, habe ich eigentlich nicht vor... nur unnötige Schreibereien usw.
Oder was meinst du?
 
K

Krennz

Guest
Die haben mir ein funktionierendes Produkt zu verkaufen, dass nicht schon nach 2 Monaten, bei gelegentlichem Tragen, den Geist aufgibt.

Also entweder ein neues Paar Stiefel, oder Geld zurück.
 
K

Krennz

Guest
Ich kann denen schreiben, dass hier m.E. ein Produktfehler vorliegt und sie mir nach Mängelrecht BGB entweder eine neue, schadenfreie Ware zu liefern haben oder ich vom Kaufvertrag zurücktrete und mein Geld, gegen Rücksendung der Ware, zurückhaben will.
 

Regine12

Administratorin
Ich würde sagen, dass klar zu erkennen ist , dass eine schlechte Verarbeitung der Schuhe vorliegt und somit
die Kaufsache bei Übergabe bereits mangelhaft ( aber für den Käufer nicht sichtbar ) gewesen sei .
Die Schuhe sind kaum getragen worden und schon ist der Hacken wegen der schlechten Verarbeitung von der Sohle vollkommen abgerissen. Eine unsachgemäße Behandlung des Käufers liegt durch das Tragen der Schuhe nicht vor.

Ich habe mir mal die Seite angesehen. Ich selber wäre immer vorsichtig , wenn Schuhe um so viel günstiger angeboten werden. Auch bei den Bewertungen auf solchen Seiten bin ich vorsichtig. Erst Recht wenn man mit so vielen zufriedenen Kunden angibt.

das sie dir nur 3 Euro anbieten geht wohl daraus hervor, dass du deine Unsicherheit gezeigt hast. Ich würde mich erst informieren und dann erst schreiben.
Was ich meine
Daraufhin schrieb ich

Hallo Frau Blaumeiser, was heißt denn bitte ein Entgegenkommen in Höhe von 3 Euro?
Wie ist eigentlich die Sachlage der Garantie bzw Gewährleistung bei Schuhen? ( Unsicherheit )
Es kann jawohl echt nicht wahr sein, dass Schuhe nach nicht mal (!) 2 Monaten kaputt gehen und Sie sich da so querstellen?

Hier noch andere Links zum Thema

7 Beweislast.....http://www.handelswissen.de/data/th.../Gewaehrleistungsfrist/Waren-Leistungsmaengel


http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=2
 
K

Krennz

Guest
Wie ist denn die Sache ausgegeangen?

Hast Du den Kaufpreis erstattet bekommen, wie es richtig wäre, oder mauern die immernoch?

Wenn die mauern schreibe ich bei ebay eine negative Bewertung etwa in der Form

Meiner Meinung nach sind die angebotenen Stiefel B-Ware. Wie soll man es sich sonst erklären, dass nach 2 Monaten gelegentlicher Tragzeit bei einem Stiefel der Hacken abgeht?
 
Moin,
die mauern nach wie vor noch - habe da auch irgendwie keine Lust mehr drauf.
Die Bewertung bei Ebay hatte ich bereits abgegeben, da die Schuhe auf den ersten Blick für den Preis einen sehr guten Eindruck machten.

Wird mir ne Lehre sein...
 
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