Ebay Abzocke superocean - Erfolg!!!

Hallo zusammen,

meine stundenlangen Recherchen über die Aktionen und Gebote von superocean haben sich ausgezahlt ! Er hat heute die Klage und auch die Prozesskostenhilfe zurückgezogen.

Also, sofern ihr die Unterlagen braucht, sagt Bescheid!!

VG
 
Fassi2012 schrieb:
Hallo zusammen,

meine stundenlangen Recherchen über die Aktionen und Gebote von superocean haben sich ausgezahlt ! Er hat heute die Klage und auch die Prozesskostenhilfe zurückgezogen.

Also, sofern ihr die Unterlagen braucht, sagt Bescheid!!

VG


Super !!!

Freut mich, dass das geklappt hat.
 
Hallo Zusammen,

auch bei mir hat Superocean die Klage und den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgezogen!

Ich finde es wirklich bedenklich, dass das Amtsgericht keine weiteren Nachforschungen anstellt. Das Verfahren wird eingestellt und der Kläger kann ungestraft seine Masche weiter durchziehen, bis er wieder Verkäufer findet, die sich einschüchtern lassen...

Im Normalfall müsste man die gesamten Unkosten wie Schriftwechsel, Fahrtkosten und die Stunden für Recherchen etc. bei ihm einklagen!

Vielen Dank auch an dieser Stelle noch einmal an alle hier im Forum und im Speziellen an Fassi, der mit seinen Recherchen sicher so manchem hier sehr geholfen hat.

Viele Grüße
Ole
 
K

Krennz

Guest
Ich hoffe nur, dass Ihr auch weiterhin anderen Betroffenen, im Falle eines Falles, weiterhelft. Dazu dürft Ihr hier gerne per PN mit den Leuten in Verbindung treten.

Betroffene dürfen sich hier mit einer 12 am Ende es Nickname und ner PN an mich hier anmelden. Soweit ich Euch schützen kann werde ich das tun.

Grüsse

Klaus
 
K

Krennz

Guest
Lies mal hier: .rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=6983

Und gib uns mal bitte etwas mehr Input. Desto besser wird der Output
 
Hallo zusammen,

auch bei mir ist heute ein Erfolg zu vermelden.

Der Kläger hat seine Klage zurückgenommen !

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen aus dem Forum bedanken,

besonders aber bei Fassi (Hut ab!!!).

Auch einen lieben Dank an stkismo.

Falls jemand meine Hilfe benötigt, bitte einfach schreiben!

LG
 
Re: Ebay Abzocke superocean - Verloren

Hallo ihr,

Bei mir hat superocean es leider geschafft. Er hat die Klage gewonnen. Damals habe ich ihn schon gegoogelt aber nichts gegunden und nu häufen sich die Beiträge. Es ist echt der Hammer! Ich bin so wahnsinnig wütend das er mit der Masche durchkommt!
 
K

Krennz

Guest
@bimbam,
herzlich willkommen.

Vlt. sprichst Du ja noch mal mit Deinem Anwalt und legst ihm die urteile vor.
 
Ebay Abzocke superocean

Hallo an alle Geschädigten,

Hat jemand die Kontonummer von dem Herrn Roos?
Bitte pn an mich bzw würde mich seine vorgehensweise bei euch
Interessieren.

Viele grüsse
 
K

Krennz

Guest
@Heiner,

welche Chance hat ein Wiederaufnahmeverfahren auf Grund von neuen Beweisen?
 
ja habe jetzt auch probleme mit dem habe schon die klage von ihm bekommen morgen habe ich anwaltstermin gleiche masche wie überall beschreiben hat jemand noch unterlagen zum ausdrucken für mich die gegen ihn sprechen??
 
hoffe nur das die klage fallen gelassen wird und falls ja dann geh ich weiter son scheiß lass ich nicht auf mir sitzen aber selbst wenn einer denm scheiß nicht mehr macht machen es genügend andere noch weiter das ist das schlimme
 
Hallo,
auch von mir will Röschen Schadenersatz nach einer abgebrochenen Auktion.
ICh hoffte erst einmal drauf das das Gericht seinen Antrag auf PKH ablehnt,
aber dem wurde jetzt stattgegeben. So das es jetzt Tatsächlich zur Klage kommt.

Eine meiner ersten Fragen ist, wie bekommt diese Bieterübersicht. Worauf der Bieter in
dem besagten Zeitraum alles so geboten hat bei Ebay.

Ansonsten bin ich natürlich auch dankbar für jede Info und jeden Tip.

liebe grüße
 
Hallo,
auch bei mir zieht Herr Roos unter freece-tricolori die Masche ab. Am 02.12. die Handy-Auktion gestartet, am 04.12. vorzeitig beendet. Gleiche Geschichte, er verklagt mich auf Schadenersatz. Hat über Bietagenten EUR 55,-- geboten, wußte natürlich, dass er dafür kein I-Phone 4S bekommt und möchte jetzt von mir Schadenersatz in Höhe von über EUR 500,00. Gerichtstermin in Nauen ist morgen, natürlich hat er auch Prozeßkostenbeihilfe bekommen.
Jetzt eine wichtige Bitte: könnte mir jemand bitte schnell einen Nachweis schicken, dass dieser Kerl diese Masche gewerbsmäßig betreibt, damit ich morgen die Klage wegen §242 BGB abweisen lassen kann ? Die zwei Gerichtsurteile habe ich mir schon kopiert, weiß aber nicht, ob diese alleine ausreichen.

Gruß, Thomas
 
So, Gerichtstermin war jetzt, eine Ahnung, ob die Richterin wegen der ja erst bei Gericht eingebrachten Urteile nach § 242 BGB darauf eingeht. Sie müßte wahrscheinlich die Beweisaufnahme verlängern, damit die Gegenseite auch noch genug Zeit findet, die neuen Beweise entsprechend zu bewerten. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich ja außer den Gerichtsurteilen und den Chats hier nichts.
Schön fand ich allerdings, dass die Richterin vom Anwalt des Hr. Roos neue Einkommensunterlagen zur erneuten Prüfung der Prozeßkostenbeihilfe angefordert hat :mrgreen: Auch meinte sie, dass wenn jemand mittellos ist und dann bei 3.000 Auktion zu je EUR 55,-- mitbietet, dies schon den Tatbestand des Betruges erfüllen kann (Abschluß von Kaufverträgen im Wissen, diesen nicht erfüllen zu können). Also ist er entweder ein Prozeßkostenhilfebetrüger oder ein Bietbetrüger (je nachdem, ob er Einkommen und Vermögen hat oder nicht).
Meint Ihr, es lohnt sich (falls ich verliere, weil sie auf den § 242 BGB gar nicht eingeht), mit den dann komplett zusammengestellten Unterlagen unter Berufung auf 242 BGB in Berufung zu gehen ?

Weiterhin möchte ich bei seinem Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung abgeben. Oder hat das schon mal jemand gemacht ? Dazu bräuchte ich natürlich (genauso wie bei der Berufung) deutlich mehr Unterlagen, möglichst auch von denen, welche freiwillig an ihn gezahlt haben.
Auch würde mich interessieren, woher man die ganzen Bietaufstellungen bekommt (frecce-tricolori gibt es ja bei Ebay nicht mehr).

Gruß, Thomas
 
K

Krennz

Guest
Frecce-tricolori gibt es nicht mehr, dafür tritt er jetzt als cocoa-dev oder chronometre auf.

Alles hier viewtopic.php?f=23&t=7138 dokumentiert.

Wenn es Dir Finanziell nichts ausmacht würde ich an Deiner Stelle in die nächste Instanz gehen. Und ich Hoffe, dass dann Jeder der hier postenden User dich unterstützt.
 
Danke für den Link .
Aber wie kann ich bei Ebay, wenn ich die aktuellen Mitgliedsnamen von Roos bei Ebay eingebe, erfahren, auf wieviele Auktionen er in der Vergangenheit mit seinen jeweiligen Pseudonymen geboten hat ?
Gruß, Thomas
 
Tomtom911 schrieb:
So, Gerichtstermin war jetzt, eine Ahnung, ob die Richterin wegen der ja erst bei Gericht eingebrachten Urteile nach § 242 BGB darauf eingeht. Sie müßte wahrscheinlich die Beweisaufnahme verlängern, damit die Gegenseite auch noch genug Zeit findet, die neuen Beweise entsprechend zu bewerten. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich ja außer den Gerichtsurteilen und den Chats hier nichts.
Wenn der Gerichtstermin stattgefunden hat und der Vortrag auch die bereits ergangenen Urteile enthält und entsprechend der Hinweis der rechtsmißbräuchlichen Ausübung gegeben worden ist, dann kann die Vorsitzende das nicht einfach übergehen. Sie muss die hierzu vorgebrachten Argumente würdigen und das sieht mMn nicht schlecht aus, da sie anscheinend von sich aus ja schon erkannt hat, dass hier der Rechtsbindungswille nachweislich nicht vorhanden ist.

War denn ein Anwalt für Dich tätig?

Tomtom911 schrieb:
...
Also ist er entweder ein Prozeßkostenhilfebetrüger oder ein Bietbetrüger (je nachdem, ob er Einkommen und Vermögen hat oder nicht).
Das nennt sich für die zweite Möglichkeit Eingehungsbetrug.
Tomtom911 schrieb:
...
Meint Ihr, es lohnt sich (falls ich verliere, weil sie auf den § 242 BGB gar nicht eingeht), mit den dann komplett zusammengestellten Unterlagen unter Berufung auf 242 BGB in Berufung zu gehen ?
Da wird es keine Berufung geben, da der Streitwert unter 600 EUR liegt.
Tomtom911 schrieb:
Weiterhin möchte ich bei seinem Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung abgeben. Oder hat das schon mal jemand gemacht ? Dazu bräuchte ich natürlich (genauso wie bei der Berufung) deutlich mehr Unterlagen, möglichst auch von denen, welche freiwillig an ihn gezahlt haben.
Auch würde mich interessieren, woher man die ganzen Bietaufstellungen bekommt (frecce-tricolori gibt es ja bei Ebay nicht mehr).
Das allerdings kann böse für Dich enden. Denn Du weißt nicht, ob er eine Steuerverkürzung vornimmt. Hier steht der Straftatbestand der üblen Nachrede zur Debatte und die Möglichkeit sollte es dann nicht stimmen, eines Schadensersatzsanspruch gegen Dich.
 
Hallo, ich bin auch betroffen, meine Klage kam letzte Woche an. Am 17.10.2012 hatte ich vor einen Iphone 4s zu verkaufen und da hat er mich erwischt. Für 3 tage eingestellt und nach 2 Stunden abgebrochen.

Als Grund hatte ich geschrieben:

Hallo superocean , habe das iPhone noch mich hatten Leute angesprochen dass sie das iPhone Sofort kaufen möchten und haben sich danach gemeldet und gesagt, das sie keine Zeit haben ?
Na ja ich werde es heute Nachmittag anbieten.

Gruß


Eigentlige Grund war was anderes, aber ich hatte nicht gewusst, das es zur Klage kommt.

Er hat ja keine kaufabsicht gehabt, da er ja an mehreren Auktionen mitgeboten hat(wo sehe ich an wieviel ?)
Ich sehe das zur Zeit als eine sportliche Herausforderung und suche im Internet nach Lösung. :?


Ich kann die Abschrift der Klage per Mail senden oder hier hochladen.

Brauche Info, wieviel Auktionen er während dieser Zeit mitgeboten hat und alles was ich dazu brauche

Die Urteile die hier im Forum sind, habe ich gepeichert und falls jemand noch eine hat bitte PM an mich, Danke.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt. Brauche Unterlagen, so das ich zum Rechtsanwalt gehen kann und was in der Hand habe.
Es sei den, es gibt einen Rechtsanwalt in der nähe Mainz oder Wiesbaden ist der sich auskennt.
 
K

Krennz

Guest
Hier sind einige Bieternamen von Röschen gepostet.

uperocean - lidolocarno - orselina - viacantonale - gordola - vantage-racing

Neuerdings cocoa-dev

Jetzt chronometre.

Unter diesen Namen kannst Du bei ibäh die Gebote abrufen und dir sichern.

Wende Dich auch mal an Fassi2012 per PM
 
Hi,
also Fassi 2012 meldet sich bei mir trotz PN leider nicht. Ich habe allerdings auch noch kein Urteil (ist noch im Schreibbüro). Aber für die Berufung bräuchte ich schon ein wenig mehr "Munition" ;-)
Also Fassi, bitte melden !!!

Gruß, Thomas
 
Heiner12 schrieb:
Tomtom911 schrieb:
So, Gerichtstermin war jetzt, eine Ahnung, ob die Richterin wegen der ja erst bei Gericht eingebrachten Urteile nach § 242 BGB darauf eingeht. Sie müßte wahrscheinlich die Beweisaufnahme verlängern, damit die Gegenseite auch noch genug Zeit findet, die neuen Beweise entsprechend zu bewerten. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich ja außer den Gerichtsurteilen und den Chats hier nichts.
Wenn der Gerichtstermin stattgefunden hat und der Vortrag auch die bereits ergangenen Urteile enthält und entsprechend der Hinweis der rechtsmißbräuchlichen Ausübung gegeben worden ist, dann kann die Vorsitzende das nicht einfach übergehen. Sie muss die hierzu vorgebrachten Argumente würdigen und das sieht mMn nicht schlecht aus, da sie anscheinend von sich aus ja schon erkannt hat, dass hier der Rechtsbindungswille nachweislich nicht vorhanden ist.

War denn ein Anwalt für Dich tätig?

Tomtom911 schrieb:
...
Also ist er entweder ein Prozeßkostenhilfebetrüger oder ein Bietbetrüger (je nachdem, ob er Einkommen und Vermögen hat oder nicht).
Das nennt sich für die zweite Möglichkeit Eingehungsbetrug.
Tomtom911 schrieb:
...
Meint Ihr, es lohnt sich (falls ich verliere, weil sie auf den § 242 BGB gar nicht eingeht), mit den dann komplett zusammengestellten Unterlagen unter Berufung auf 242 BGB in Berufung zu gehen ?
Da wird es keine Berufung geben, da der Streitwert unter 600 EUR liegt.
Tomtom911 schrieb:
Weiterhin möchte ich bei seinem Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung abgeben. Oder hat das schon mal jemand gemacht ? Dazu bräuchte ich natürlich (genauso wie bei der Berufung) deutlich mehr Unterlagen, möglichst auch von denen, welche freiwillig an ihn gezahlt haben.
Auch würde mich interessieren, woher man die ganzen Bietaufstellungen bekommt (frecce-tricolori gibt es ja bei Ebay nicht mehr).
Das allerdings kann böse für Dich enden. Denn Du weißt nicht, ob er eine Steuerverkürzung vornimmt. Hier steht der Straftatbestand der üblen Nachrede zur Debatte und die Möglichkeit sollte es dann nicht stimmen, eines Schadensersatzsanspruch gegen Dich.


Hallo,
also ein Anwalt war für mich nicht tätig, für Hr. Roos schon.
Dass es keine Berufung wegen des geringen Streitwertes geben wird, ist dann wohl so, im Negativfall aber wirklich ärgerlich. Erst mal abwarten, welches Urteil ich erwarten darf.
Und zu den steuerlichen Angelegenheiten: Ich könnte ja dem Finanzamt einfach mal unaufgefordert die Unterlagen über seine Masche zur Verfügung stellen und die Frage stellen, ob bei Ihnen Herr Roos als Gewerbetreibender gemeldet ist, dann werden die schon ohne Anzeige tätig werden ;-) Und mir kann niemand wegen übler Nachrede etwas, Fragen wird man ja wohl noch dürfen ?

Gruß, Thomas
 
ICh wollte auch hier das Forum kurz wissen lassen,
das das Landgericht das Urteils vom Amtsgericht aufgehoben hat.
Nach Amtsgericht hätte ich M.R. noch liefern bzw. Schadenersatz leisten müssen.

In der Berufungsverhandlung erschien M.R. nicht und ließ sich auch nicht vertreten.
So konnte mein Anwalt hier dann halt ein Versäumnisurteil erwirken.

Auch hier danke an die, die mir geholfen haben.
 
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