Fassi2012 schrieb:Hallo zusammen,
meine stundenlangen Recherchen über die Aktionen und Gebote von superocean haben sich ausgezahlt ! Er hat heute die Klage und auch die Prozesskostenhilfe zurückgezogen.
Also, sofern ihr die Unterlagen braucht, sagt Bescheid!!
VG
danideluxe schrieb:hallo lieber user
ich habe eine klage schrift von superocean (ROOS) erhalten wer kann mir weiter helfen mit informationen :?
Wenn der Gerichtstermin stattgefunden hat und der Vortrag auch die bereits ergangenen Urteile enthält und entsprechend der Hinweis der rechtsmißbräuchlichen Ausübung gegeben worden ist, dann kann die Vorsitzende das nicht einfach übergehen. Sie muss die hierzu vorgebrachten Argumente würdigen und das sieht mMn nicht schlecht aus, da sie anscheinend von sich aus ja schon erkannt hat, dass hier der Rechtsbindungswille nachweislich nicht vorhanden ist.Tomtom911 schrieb:So, Gerichtstermin war jetzt, eine Ahnung, ob die Richterin wegen der ja erst bei Gericht eingebrachten Urteile nach § 242 BGB darauf eingeht. Sie müßte wahrscheinlich die Beweisaufnahme verlängern, damit die Gegenseite auch noch genug Zeit findet, die neuen Beweise entsprechend zu bewerten. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich ja außer den Gerichtsurteilen und den Chats hier nichts.
Das nennt sich für die zweite Möglichkeit Eingehungsbetrug.Tomtom911 schrieb:...
Also ist er entweder ein Prozeßkostenhilfebetrüger oder ein Bietbetrüger (je nachdem, ob er Einkommen und Vermögen hat oder nicht).
Da wird es keine Berufung geben, da der Streitwert unter 600 EUR liegt.Tomtom911 schrieb:...
Meint Ihr, es lohnt sich (falls ich verliere, weil sie auf den § 242 BGB gar nicht eingeht), mit den dann komplett zusammengestellten Unterlagen unter Berufung auf 242 BGB in Berufung zu gehen ?
Das allerdings kann böse für Dich enden. Denn Du weißt nicht, ob er eine Steuerverkürzung vornimmt. Hier steht der Straftatbestand der üblen Nachrede zur Debatte und die Möglichkeit sollte es dann nicht stimmen, eines Schadensersatzsanspruch gegen Dich.Tomtom911 schrieb:Weiterhin möchte ich bei seinem Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung abgeben. Oder hat das schon mal jemand gemacht ? Dazu bräuchte ich natürlich (genauso wie bei der Berufung) deutlich mehr Unterlagen, möglichst auch von denen, welche freiwillig an ihn gezahlt haben.
Auch würde mich interessieren, woher man die ganzen Bietaufstellungen bekommt (frecce-tricolori gibt es ja bei Ebay nicht mehr).
uperocean - lidolocarno - orselina - viacantonale - gordola - vantage-racing
Neuerdings cocoa-dev
Jetzt chronometre.
Heiner12 schrieb:Wenn der Gerichtstermin stattgefunden hat und der Vortrag auch die bereits ergangenen Urteile enthält und entsprechend der Hinweis der rechtsmißbräuchlichen Ausübung gegeben worden ist, dann kann die Vorsitzende das nicht einfach übergehen. Sie muss die hierzu vorgebrachten Argumente würdigen und das sieht mMn nicht schlecht aus, da sie anscheinend von sich aus ja schon erkannt hat, dass hier der Rechtsbindungswille nachweislich nicht vorhanden ist.Tomtom911 schrieb:So, Gerichtstermin war jetzt, eine Ahnung, ob die Richterin wegen der ja erst bei Gericht eingebrachten Urteile nach § 242 BGB darauf eingeht. Sie müßte wahrscheinlich die Beweisaufnahme verlängern, damit die Gegenseite auch noch genug Zeit findet, die neuen Beweise entsprechend zu bewerten. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich ja außer den Gerichtsurteilen und den Chats hier nichts.
War denn ein Anwalt für Dich tätig?
Das nennt sich für die zweite Möglichkeit Eingehungsbetrug.Tomtom911 schrieb:...
Also ist er entweder ein Prozeßkostenhilfebetrüger oder ein Bietbetrüger (je nachdem, ob er Einkommen und Vermögen hat oder nicht).
Da wird es keine Berufung geben, da der Streitwert unter 600 EUR liegt.Tomtom911 schrieb:...
Meint Ihr, es lohnt sich (falls ich verliere, weil sie auf den § 242 BGB gar nicht eingeht), mit den dann komplett zusammengestellten Unterlagen unter Berufung auf 242 BGB in Berufung zu gehen ?
Das allerdings kann böse für Dich enden. Denn Du weißt nicht, ob er eine Steuerverkürzung vornimmt. Hier steht der Straftatbestand der üblen Nachrede zur Debatte und die Möglichkeit sollte es dann nicht stimmen, eines Schadensersatzsanspruch gegen Dich.Tomtom911 schrieb:Weiterhin möchte ich bei seinem Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung abgeben. Oder hat das schon mal jemand gemacht ? Dazu bräuchte ich natürlich (genauso wie bei der Berufung) deutlich mehr Unterlagen, möglichst auch von denen, welche freiwillig an ihn gezahlt haben.
Auch würde mich interessieren, woher man die ganzen Bietaufstellungen bekommt (frecce-tricolori gibt es ja bei Ebay nicht mehr).