mich hat es jetzt auch erwischt - mein Fall ist aber etwas spezieller, deshalb frage ich nochmal extra:
Ich habe Tickets für ein VfB Stuttgart Spiel bei ebäh Kleinanzeigen angeboten, weil wir an dem Tag kurzfristig verhindert waren. Der Preis war exakt der Kartenpreis, den wir auch bezahlt hatten, es bestand also keine Gewinnabsicht. Als Bild habe ich einen Entwurf aus dem Netz verwendet, bei dem beide Vereinslogos abgebildet waren. Mir wird vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei EB.. angeboten worden
Nach telefonischer Rücksprache mit der VfB Ticket Hotline wurde mir allerdings aus Kulanz angeboten, die Tickets wieder zurückzunehmen. Die Fristen hierzu waren noch nicht abgelaufen, und ich konnte Ihnen plausibel erklären, dass wir wirklich verhindert waren. Daraufhin habe ich die Anzeige sofort gelöscht und die Tickets an den VfB zurück geschickt, der Betrag wurde mir dann umgehend zurück erstattet. Die Bestätigung der Rücksendung / Gutschrift des Vereins liegt mir schriftlich vor.
Was soll ich jetzt machen? Soll ich der Kanzlei schreiben, dass keine Karten verkauft wurden und die Bestätigung vom Verein einfach mitschicken? Oder spielt das für die keine Rolle? Angeboten wurden die Karten, aber es kam zu keinem Verkauf, dass kann ich ja durch das Vereinsschreiben bestätigen.
mich hat es jetzt auch erwischt - mein Fall ist aber etwas spezieller, deshalb frage ich nochmal extra:
Ich habe Tickets für ein VfB Stuttgart Spiel bei ebäh Kleinanzeigen angeboten, weil wir an dem Tag kurzfristig verhindert waren. Der Preis war exakt der Kartenpreis, den wir auch bezahlt hatten, es bestand also keine Gewinnabsicht. Als Bild habe ich einen Entwurf aus dem Netz verwendet, bei dem beide Vereinslogos abgebildet waren. Mir wird vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei EB.. angeboten worden
Nach telefonischer Rücksprache mit der VfB Ticket Hotline wurde mir allerdings aus Kulanz angeboten, die Tickets wieder zurückzunehmen. Die Fristen hierzu waren noch nicht abgelaufen, und ich konnte Ihnen plausibel erklären, dass wir wirklich verhindert waren. Daraufhin habe ich die Anzeige sofort gelöscht und die Tickets an den VfB zurück geschickt, der Betrag wurde mir dann umgehend zurück erstattet. Die Bestätigung der Rücksendung / Gutschrift des Vereins liegt mir schriftlich vor.
Was soll ich jetzt machen? Soll ich der Kanzlei schreiben, dass keine Karten verkauft wurden und die Bestätigung vom Verein einfach mitschicken? Oder spielt das für die keine Rolle? Angeboten wurden die Karten, aber es kam zu keinem Verkauf, dass kann ich ja durch das Vereinsschreiben bestätigen.
PS: Ich soll 250€ zahlen!
Danke für Eure Hilfe
Gruß Klaus
Ich habe es so gemacht.
Denke das reicht für dich auch. Auch noch schreiben von Vfb mit schicken
Hallo mich hat es auch erwischt! Ist auch ein wenig kompliziert habe die Karten öfters eingestellt aber nicht verkauft da eBay und EBay Kleinanzeigen das Gelöscht hat!
1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass vier Tickets von Hannover 96 für das Spiel gegen den FC Bayern München in der Saison 2018/2019 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem Anbieternamen mit der Artikelnummer 323567928459 auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
Die ATGB wurden nicht abgebildet.
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des
Stadions.
Die Tickets sind öffentlich bei „eBay“ angeboten worden.
2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen mit den Artikelnummern 321306952846, 321304554007, 321301995060, 321300952369, 321297671489 und 321218034766 Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden.
Es besteht mithin ein Anscheinsbeweis, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (vgl. BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
III.
Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen des unter Ziffer II. benannten Angebots begangen haben, hat unsere Mandantin gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft sowie Auskehrung der erzielten Mehrerlöse, Zahlung einer Vertragsstrafe, zudem kann sie weitere Sanktionen nach den ATGB verhängen. Hierzu im Einzelnen:
1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Unsere Mandantin kann die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen von Ihnen verlangen. Daher ist es von Ihnen ab sofort zu unterlassen, Tickets für Veranstaltungen von Hannover 96 unter Verstoß gegen Bestimmungen der ATGB, insbesondere im Internet, z.B. bei eBay, zu veräußern. Der Unterlassungsanspruch kann nur durch eine von Ihnen unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die geltend gemachten Unterlassungsansprüche unabhängig davon bestehen, ob die Rechtsverletzungen zwischenzeitlich eingestellt wurden. Auch das bloße Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen mehr begehen zu wollen, ist juristisch wertlos. Das bloße Abstellen einer rechtsverletzenden Handlung kann die Wiederholungsgefahr, die nach ständiger Rechtsprechung vermutet wird (z.B. BGH GRUR 1979, 553, 554 – Luxus-Ferienhäuser; BGH GRUR 2001, 453, 455 – TCM-Zentrum), nicht ausräumen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann daher nur durch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vermieden werden.
Wir fordern Sie daher namens und im Auftrag unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, indem Sie die beigefügte Vorlage
a) mit dem aktuellen Datum versehen,
b) unterzeichnen sowie
c) unverzüglich im Original an uns zurücksenden.
4/8
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.
Die Frist zum Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung endet am
18.12.2018.
Wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen, muss uns die ausgefüllte und unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung spätestens bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Frist ist auch erfüllt, wenn Sie die Erklärung vorab per Telefax übermitteln und das Original unmittelbar danach per Post bei uns eingeht. Im Falle verspätet oder falsch abgegebener Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen können unmittelbar weitere rechtliche oder sogar gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. Hierfür anfallende Gerichts- und Rechtsanwaltskosten haben in diesem Fall Sie zu tragen.
2. Kostenerstattungsanspruch
Sie sind unserer Mandantin gemäß §§ 683, 677, 670 BGB zur Tragung der im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen verpflichtet. Mithin sind Sie auch verpflichtet, die Kosten dieser Abmahnung zu tragen. Insoweit machen wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin einen Anspruch auf Freistellung geltend.
Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für anwaltliche Tätigkeiten spezielle Gebührensätze festschreibt. Entscheidend für die konkrete Höhe der Rechtsverfolgungskosten sind vor allem der anwaltliche Aufwand sowie der Streitwert. Im Falle Ihrer Nichtreaktion könnte in einem späteren Gerichtsverfahren ein anzusetzender Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR angemessen sein, wonach sich allein für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu 1.511,90 EUR ergeben kann. Unsere Mandantin erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands dieser Abmahnung in diesem frühen Stadium hier einen niedrigen Streitwert in Höhe von insgesamt nur 2.500,00 € zu Grunde zu legen. Bei diesem Streitwert orientieren sich die unserer Mandantin entstandenen Kosten an der Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 261,30 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR. Eine zusätzlich anfallende 1,5 Einigungsgebühr nach §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 301,50 EUR (netto) bliebe dabei zu Ihren Gunsten unberücksichtigt.
Unter Zugrundelegung des vorstehend benannten Streitwerts wäre unsere Mandantin mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur
einverstanden.
Die Zahlungsfrist endet am
500,00 EUR
18.12.2018.
Kann mir jemand da ein Rat geben was ich jetzt machen soll???
Weiß nicht, ob mein Eintrag hier rein passt, da es sich um eine Abmahnung seitens der Kanzlei von appen jens aus Hamburg handelt. Abgemahnt wird der unerlaubte Weiterverkauf von Tickets für ein Heimspiel des 1. FC Union Berlin über viagogo. Es werden ca. 900€ Anwaltshonorar angesetzt und 200€ angeblich erzielte Gewinne und die Unterlassungserklärung soll selbstredend unterzeichnet werden. Mal ab von den überhöhten Honorarforderungen und den an den Haaren herbeigezogenen Gewinnen, kann einem aus meiner Sicht nicht nachgewiesen werden, dass Tickets durch jemanden persönlich bei viagogo angeboten worden sind. Wahrscheinlich hat man durch den Barcode und stichprobenartige Einlasskontrollen und/oder Testkäufe auf mich geschlossen. Alles sehr vage.
Vielleicht gibt es weitere Erfahrungen mit von appen jens? Halte das Forum jedenfalls auf dem Laufenden. Bisher haben sie pünktlich nach Fristablauf die nachfolgende Aufforderung zur Zahlung geschickt, jeweils mit Androhung gerichtlichen Verfahrens.
MasterTobi84, post: 24469, member: 20731 schrieb:Moin zusammen. Nun habe ich gedacht, ich habe Ruhe von dem Anwaltsverein. Allerdings habe ich jetzt nach Ewigkeiten erneut eine Mail, bzw Brief bekommen, der dritte nun. Ich dachte ich hätte das ausgessen. Dem ist aber nicht so. Ich hab die Mails mal als Anhang ran gepackt. Soll ich weiter die Füsse still halten? Wie sind eure Erfahrungen, was habt ihr gemacht oder nicht gemacht? Hab erneut eine Strafberwährte UE bekommen, obwohl ich damals die ModUE aufgefüllt habe und per Einschreiben hingeschickt habe. Mittlerweile ist die Geschihcte nun schon1 JAhr alt.
Vielen Dank schon mal, gruß Tobias
Hast du denn mittlerweile mal wieder was von denen gehört?
Ich hab Anfang Dezember den zweiten Brief bekommen und gestern den Dritten, mit gleichem Inhalt wie von dir hochgeladen..
SamuelOtto14, post: 24490, member: 20869 schrieb:Hast du denn mittlerweile mal wieder was von denen gehört?
Ich hab Anfang Dezember den zweiten Brief bekommen und gestern den Dritten, mit gleichem Inhalt wie von dir hochgeladen..
Habe nix gemacht und halte die Füße still. Bisher kam noch nix.
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket wurde öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen
(z.B. eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten,
weitergegeben oder veräußert
Kurze Story von mir:
Vorhin erhielt ich eine E-Mail des oben genannten Rechtsanwaltes mit einer Abmahnung, da ich vor einiger Zeit meine Dauerkarte bei ibäh angeboten habe. Seit 2007 bin ich stolzer Besitzer einer Dauerkarte auf der Südtribüne und konnte bis 2015 (bis auf lediglich ein Heimspiel in der Bundesliga) jedes Spiel besuchen.
Da ich im September 2015 meine Ausbildung bei der Bundespolizei begann und somit fern von meiner Heimat (Recklinghausen) war, musste ich in der Zeit zwischen 2015 und 2018 weite Reisen auf mich nehmen, um mit meinen Freunden an den Spielen teilzunehmen und die Mannschaft bzw. den Verein zu unterstützen. Ebenfalls steht man seit dieser Saison sowieso unter Druck, da man eine bestimmte Anzahl an Spielen pro Saison besuchen muss, bevor die Dauerkarte eingezogen wird.
Der Umzug nach Frankfurt und die Unterhaltskosten hier sind sehr teuer, weshalb ich leider während meiner Geldnot den Fehler begang, meine Karte gegen Hannover im Internet anzubieten. Ich glaube damals nur VB reingeschrieben zu haben. Hier kam kein Verkauf zustande. Jedoch gegen Gladbach einige Zeit später hatte ich 50€ geschrieben. Dazu kam bislang noch nichts.
(Leider begang ich diesen Fehler bereits gestern erneut für das Spiel gegen Tottenham, die Anzeige würde aber gar nicht erst hochgeladen... wahrscheinlich kommt bald also nochmal Post) Jedoch wurde mir nach Löschung des Angebotes bei ibäh die Seite “stubhub“ als Ticketplattform angeboten. In der Abmahnung steht jedoch, dass diese Plattform ebenfalls nicht legal ist.
Nun habe ich in der letzten Stunde ziemlich viel gelesen, weiß jedoch nicht so recht,
- was ich als Dauerkarteninhaber gegen die Forderungen tun kann?
- Woher kriegt der Rechtsanwalt die Daten, schickt Ebay direkt die Daten rüber, oder holen sie sich die selbst? Also wie sieht es in dem Fall aus, dass die Anzeige gar nicht online war? Kommt da auch noch eine Abmahnung?
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei I.. angeboten worden
Ich hatte 3 verschiedene Angebote bei Ebay am laufen da ich aus beruflichen Gründen mehrere Monate nicht mehr zu spielen fahren kann.
Im schreiben steht das die anderen beiden Angebote zur Kenntnis erlangt werden allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden.
-jetzt ist es meine Frage soll ich das einfach ignorieren oder soll ich die beiden beigefügten schreiben dorthin schicken?
Falls jemand Verbesserungsvorschläge hat sendet mir diese einfach zu.
-Können die anderen beiden Angebote auch zu einer Abmahnung führen?
Mich hat es nun auch erwischt.
Habe Karten von BD über eBay angeboten und den Stadionplan verwendet.
Kurze Zeit später kam dann eine E-Mail von eBay, dass mein Angebot gelöscht wurde. Obwohl es bereits verkauft war. (BILD rechte verletzt)
Folgendes wird abgemahnt:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIP
Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei
eBay zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert
Ich soll nun diese Erklärung unterzeichnen sowie 500€ überweisen
SVW, post: 24492, member: 20705 schrieb:Was derwahreklopp geschrieben hat ist einfach klasse, vielen Dank
So eine tolle Beratung für umme, Daumen hoch!
Also, immer mit der Ruhe
Merci !
Die haben mich auch geärgert - jetzt ärgern wir halt zurück. :-)
Mich hat es nun auch erwischt.
Habe Karten von BD über eBay angeboten und den Stadionplan verwendet.
Kurze Zeit später kam dann eine E-Mail von eBay, dass mein Angebot gelöscht wurde. Obwohl es bereits verkauft war. (BILD rechte verletzt)
Folgendes wird abgemahnt:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIP
Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei
eBay zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert
Ich soll nun diese Erklärung unterzeichnen sowie 500€ überweisen
Wie gehe ich nun vor ?
Habe natürlich nicht geantwortet bisher
Meine Frist läuft am 06.02.19 ab
Ich bitte um Hilfe
Beste Grüße
Brandi, mache nix.
Wie bei allen anderen gilt dass Du nichts illegales gemacht hast. Das wird Dir auch jeder Richter bestätigen. Das BGH Urteil (I ZR 74/06 vom 11.9.2008) reicht dafür völlig aus. Auch das mit dem nicht Abbilden der ATGB und die Nutzung des Logos/Sitzplan sind völlig ok. Logo und Sitzplan sind Bestandteil des Tickets, vergleichbar mit dem Kauf eines Orginal Adidas Trikots, da ist ein Logo auch mit dabei. Nur wenn es ein PLAGIAT wäre könmnte man abmahnen - aber Du verkaufts ja ein ORIGINAL :-P
Für die 500 Euro müssen die erst mal einen Amtlichen Mahnbescheid erwirken. Bis dahin sind alle E-Mails oder Schreiben nur heisse Luft.
Nervt zwar, aber willst Du zahlen ? Also schön in die Papiertonne.
JanniH, post: 24496, member: 20873 schrieb:Hallo, nun hat es mich auch erwischt...
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei I.. angeboten worden
Ich hatte 3 verschiedene Angebote bei Ebay am laufen da ich aus beruflichen Gründen mehrere Monate nicht mehr zu spielen fahren kann.
Im schreiben steht das die anderen beiden Angebote zur Kenntnis erlangt werden allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden.
-jetzt ist es meine Frage soll ich das einfach ignorieren oder soll ich die beiden beigefügten schreiben dorthin schicken?
Falls jemand Verbesserungsvorschläge hat sendet mir diese einfach zu.
-Können die anderen beiden Angebote auch zu einer Abmahnung führen?
Wie bei allen anderen ist ignorieren die beste Methode. Das die die anderen Angebote kennen und Dir mitgeteilt haben ist schon mal gut. Natürlich könnten die diese auch zum Gegenstand machen, aber der Grund ist der Gleiche und damit gilt nur eine UE (Unterlassungserklärung).
Und da steckt etwas Gefährliches: Unterschreibst Du die UE kann man die anderen/weiteren Verstöße evtl. auch gleich mal mit Geldstrafen belegen. Dann wird es teurer.
Also umso dringender: Nichst machen, schon gar nicht die UE anerkennen!
Erst wenn das Ganze mal bei einem Richter landen sollte (was im Prinzip nie kommt) würdest Du dann darauf bestehen dass damit ALLE Verstöße geregelt wären. Aber dazu wird es nicht kommen. Selbst einen Tag vor Gerichtstermin kann man das Ganze mit dem Abmahner regeln. Bis dahin muss er aber seine Aufgaben erledigen - und das kostet ihm Zeit und Geld.
Briefe abwarten, bevor nicht ein Mahnbescheid kommt ist alles nur Bluff.
19byc09, post: 24495, member: 20872 schrieb:Hallo! Nun hat es mich also auch erwischt...
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket wurde öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen
(z.B. eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten,
weitergegeben oder veräußert
Kurze Story von mir:
Vorhin erhielt ich eine E-Mail des oben genannten Rechtsanwaltes mit einer Abmahnung, da ich vor einiger Zeit meine Dauerkarte bei ibäh angeboten habe. Seit 2007 bin ich stolzer Besitzer einer Dauerkarte auf der Südtribüne und konnte bis 2015 (bis auf lediglich ein Heimspiel in der Bundesliga) jedes Spiel besuchen.
Da ich im September 2015 meine Ausbildung bei der Bundespolizei begann und somit fern von meiner Heimat (Recklinghausen) war, musste ich in der Zeit zwischen 2015 und 2018 weite Reisen auf mich nehmen, um mit meinen Freunden an den Spielen teilzunehmen und die Mannschaft bzw. den Verein zu unterstützen. Ebenfalls steht man seit dieser Saison sowieso unter Druck, da man eine bestimmte Anzahl an Spielen pro Saison besuchen muss, bevor die Dauerkarte eingezogen wird.
Der Umzug nach Frankfurt und die Unterhaltskosten hier sind sehr teuer, weshalb ich leider während meiner Geldnot den Fehler begang, meine Karte gegen Hannover im Internet anzubieten. Ich glaube damals nur VB reingeschrieben zu haben. Hier kam kein Verkauf zustande. Jedoch gegen Gladbach einige Zeit später hatte ich 50€ geschrieben. Dazu kam bislang noch nichts.
(Leider begang ich diesen Fehler bereits gestern erneut für das Spiel gegen Tottenham, die Anzeige würde aber gar nicht erst hochgeladen... wahrscheinlich kommt bald also nochmal Post) Jedoch wurde mir nach Löschung des Angebotes bei ibäh die Seite “stubhub“ als Ticketplattform angeboten. In der Abmahnung steht jedoch, dass diese Plattform ebenfalls nicht legal ist.
Nun habe ich in der letzten Stunde ziemlich viel gelesen, weiß jedoch nicht so recht,
- was ich als Dauerkarteninhaber gegen die Forderungen tun kann?
- Woher kriegt der Rechtsanwalt die Daten, schickt Ebay direkt die Daten rüber, oder holen sie sich die selbst? Also wie sieht es in dem Fall aus, dass die Anzeige gar nicht online war? Kommt da auch noch eine Abmahnung?
Bin gespannt und dankbar für eure Antworten!
Hallo,
wie bei allen hast Du nicht illegales gemacht. Dazu ist das BGH Urteil (I ZR 74/06 vom 11.9.2008) für private(!) Verkäufe völlig ausreichend als Schutz und Argumentation. Was also den Abmahner betrifft würde ich nichts machen.
Wie kommen die an Deine Daten ?
Die Abmahner können bei Urheberrechtsverletzungen (vor allem bei der Benutzung des Logos) bei eBay die Daten anfordern, leider. Läuft unter Piraterie.
Nicht bei Ticketverkauf. Aber die Vereine unterstützen die Abmahner. Wenn also z.B. Block und Reihe zumindest bekannt sind macht der Verein eine Suche auf den Ticketstandort. Wenn Du da Deinen Ort drin hast finden die die Order im Bestellsystem. Der Verein teilt dann dem Abmahner mit welcher User also mit dem Ticketstandort in dem Block eine Karte gekauft hat. Wenn es nur einen mit diesem Ort gibt schnappt die Falle zu.
Interessanter ist es was der Verein macht, also was passiert mit Deiner Dauerkarte.
Wenn die diese nicht sperren wäre es gut für Dich. Der Verein hat da seine eigene Stadion Gewalt. Wobei auch schon Klagen über Stadionzutrittsverweigerung erfolgreich geführt wurden. Aber da ist der Ball beim Karteninhaber.
Lass mal wissen ob die Dauerkarte noch funktioniert. Wenn Die diese sperren - dann kannst Du immer noch mit dem Abmahner verhandeln: Ich unteschreibe UE und zahle - dafür schaltet der Verein meine Karte wieder frei. Was anderes würde ich nicht akzeptieren.
Wie bei allen anderen gilt dass Du nichts illegales gemacht hast. Das wird Dir auch jeder Richter bestätigen. Das BGH Urteil (I ZR 74/06 vom 11.9.2008) reicht dafür völlig aus. Auch das mit dem nicht Abbilden der ATGB und die Nutzung des Logos/Sitzplan sind völlig ok. Logo und Sitzplan sind Bestandteil des Tickets, vergleichbar mit dem Kauf eines Orginal Adidas Trikots, da ist ein Logo auch mit dabei. Nur wenn es ein PLAGIAT wäre könmnte man abmahnen - aber Du verkaufts ja ein ORIGINAL :p
Für die 500 Euro müssen die erst mal einen Amtlichen Mahnbescheid erwirken. Bis dahin sind alle E-Mails oder Schreiben nur heisse Luft.
Nervt zwar, aber willst Du zahlen ? Also schön in die Papiertonne.
Die Frist haben die gesetzt. Deren Problem.
Keep Cool.
Gruß, derwahreklopp
Also auch keine ModUE etc schicken und auf das BGH Urteil verweisen ?
Deren schreiben komplett Ignorieren ?
Brandi5689, post: 24507, member: 20877 schrieb:Also auch keine ModUE etc schicken und auf das BGH Urteil verweisen ?
Deren schreiben komplett Ignorieren ?
Beste Grüße
Ja. Das ganze mit der "ModUE" ist nur für Anwälte geschaffen worden die in dem ganzen Business die ("angebliche") Gegenseite vertreten.
"Schau mal, habe schon mal die bessere UE heraus gehandelt."
Das mit der ModUE kannst Du jederzeit selber machen, bekommt man im Internet in allen Varianten.
Immer vor Augen halten: Eine Unterlassungserklärung an sich hält sehr lange, theoretisch Dein ganzes Leben. Ohne Witz. Und gibt der anderen Seite einen Persilschein.
Auch den Hinweis auf das Urteil BGH würde ich unterlassen. Die wollen doch nur dass Du reagierst. Nicht reagieren ist das schlimmste für den Anwalt. Das BGH Urteil gilt ja auch noch in x Jahren und den Inhalt kennen die auch.
derwahreklopp, post: 24512, member: 20864 schrieb:Ja. Das ganze mit der "ModUE" ist nur für Anwälte geschaffen worden die in dem ganzen Business die ("angebliche") Gegenseite vertreten.
"Schau mal, habe schon mal die bessere UE heraus gehandelt."
Das mit der ModUE kannst Du jederzeit selber machen, bekommt man im Internet in allen Varianten.
Immer vor Augen halten: Eine Unterlassungserklärung an sich hält sehr lange, theoretisch Dein ganzes Leben. Ohne Witz. Und gibt der anderen Seite einen Persilschein.
Auch den Hinweis auf das Urteil BGH würde ich unterlassen. Die wollen doch nur dass Du reagierst. Nicht reagieren ist das schlimmste für den Anwalt. Das BGH Urteil gilt ja auch noch in x Jahren und den Inhalt kennen die auch.
Zappeln lassen.
Gruss, derwahreklopp
Alles klar, dann wandert der Brief jetzt in die Tonne.
Wurde ja nichtmal per Einschreiben versendet.
Brandi5689, post: 24513, member: 20877 schrieb:Alles klar, dann wandert der Brief jetzt in die Tonne.
Wurde ja nichtmal per Einschreiben versendet.
Vielen Dank für die Hilfe
Beste Grüße
Also, ich würde den Schriftverkehr mal irgendwo aufbewahren und einfach sammeln. Klassisch ist :
- 1. Schreiben
- 2. Schreiben, Mahnung zu reagieren
- 3. Schreiben, Wenn jetzt nicht reagiert wird wird rechtlich was unternommen
- 4. schreiben - LETZTE GELEGENHEIT !!!
- irgendwann dann Mahnbescheid (Muss vom Gericht kommen - -> Punkt 2 ankreuzen und zurück senden)
- ob mit oder ohne Mahnbescheid Vorbereitung Klage
- Einreichung Klage (angeblich)
- Letzte Aufforderung
Erst wenn das Gericht tatsächlich die Klage zulässt und einen informiert mit Termin - dann würde ich evtl. überlegen mit denen mal zu reden. Aber eigentlich sollte der Richter sich das Ganze schon mal anschauen.
So ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen.
Verjährungsfrist : 3 volle Kalenderjahre. Am 1.1.2023 kannste eine Flasche Schampus aufmachen.
Einschreiben hat heutzutage auch nicht mehr die Bedeutung. Leider gilt hier der einfache Einwurf als zugestellt. Da würde der Richter nicht auf Einschreiben bestehen. Ist so.
mich hat es auch erwischt:
Ich habe die Karten aber einem Kollegen privat verkauft, da ich nicht konnte. Dieser hat sie dann aufgrund von Krankheit bei ebay eingestellt, dies war mir nicht bekannt.
Vorwurf: ATGB nicht eingestellt und öffentlich bei ebay.
mich hat es auch erwischt:
Ich habe die Karten aber einem Kollegen privat verkauft, da ich nicht konnte. Dieser hat sie dann aufgrund von Krankheit bei ebay eingestellt, dies war mir nicht bekannt.
Vorwurf: ATGB nicht eingestellt und öffentlich bei ebay.
Wie kann ich mich verhalten? Dankeschön
Hallo!
Mein Rat ist wie immer : Mache nix.
Im Prinzip ist der private Verkauf NICHT illegal, noch besser wenn Du nachweisen kannst dass Du die Karten verschenkt hast. Allerdings ist jede Diskussion mit den Abmahn Anwälten sinnlos. Die wollen nur Geld und sobald man sich meldet ist das schon ein Erfolg, die habe einen an der Angel.
Vor Gericht wird Dir jeder Richter Recht geben (siehe BGH Urteil). Bis dahin können die viel schreiben. Den Aufwand für den zum Richter scheuen die Abmahner allerdings gewaltig:
a) das kostet die erst mal Geld und Zeit (dauert Monate/Jahre)
b) der Ausgang ist WENN MAN DIE GEGENSEITE NICHT KENNT für die ungewiss
Insbesondere Punkt b) ist Dein Vorteil. Die kennen Deine Details (was hast Du wann wie gemacht, was ist Dei Preis gewesen usw) nicht - damit ist das Risiko deutlich höher.
Bis dahin aber gehen 99% der Abmahnfälle in den Abfallkorb. Noch zahlen ja viele brav ihren Betrag, da reicht die Quote und Du bist irgendwann raus.
mal eine kleine bisherige Forum-Zusammenfassung aufgrund meines aktuellen Falls, die ich zur Diskussion stellen möchte. Ebenfalls habe ich zusätzlich Fragen, die sicherlich noch einige andere interessieren könnten:
Ich habe nun ca. 70 der aktuell 143 Seiten gelesen. Zuerst mal klasse, dass es dieses Forum gibt und auch oft geantwortet wird und es Updates zu den Fällen gibt!! Tja, wie bin ich auf das Forum gestoßen… mich hat es auch erwischt und stehe vor dem Problem, wie jeder andere auch:
· Seit 2 Jahren insgesamt 8-mal Tickets bei ebäh verkauft
· Logo als zusätzliches Bild zu den Karten verwendet
· Aktuellste Transaktion wird angemahnt, die anderen aufgeführt, aber nicht zum Gegenstand gemacht
Abgemahnt wird (im quasi „Standardbrief“):
1. Der Angebots-/ Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
2. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
3. Die Tickets sind öffentlich bei ebäh angeboten, veräußert oder weitergegeben worden
4. Die ATGB wurden nicht abgebildet
Oft wird das gleiche oder ähnliche gefragt und oft ähnlich geantwortet. Leider ist man nie sicher, was nun die vollumfängliche Antwort ist und als nicht Jurist ist es schwer, sich die passenden „Absätze“ und „Infos“ zusammen zu basteln. Manche haben ja eine modUE gesendet, manche nicht und bei jedem ist der Fall etwas anders.
Zusammenfassend gibt es meiner Meinung nach zwei Auffassungen zum Vorgehen (egal ob Tickets verkauft wurden oder nicht und egal, ob ein Logo oder Stadionplan verwendet wurde):
b) Keine modUE zurücksende und gar nicht reagieren (dies vertritt derwahreklopp -> danke dir für die vielen Beiträge!)
Ich habe dazu ein paar Fragen, die für alle weitere nützliche Infos für alle bringen könnten
1. Was ist der Vorteil bzw. Nachteil davon, eine modUE zurücksenden bzw. davon, „nicht reagieren“
2. Was würde es denn insgesamt erwartungsgemäß oder maximal Kosten, wenn ich nicht reagieren bis ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt (z.B. was kostet der Mahnbescheid, was die Anwaltsschreiben, was die Verzugszinsen oder alles, was sonst noch so anfallen könnte)?
3. Könnte überhaupt bzw. wenn ja zu welchem Stadium könnte eine Unterlassungsklage angestrebt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?
4. Könnte ich /man grundsätzlich aufgrund der bisherigen 8 Ticketverkäufe als gewerblicher Anbieter eingestuft werden? Oft liest man ja: „Wer regelmäßig und gewinnbringend Tickets verkauft, läuft Gefahr, im Streitfall als gewerblicher Anbieter zu gelten“
5. Eine weitere Besonderheit, die oft auftritt ist, dass die Tickets über einen fremden ebäh Account verkauft wurden (so auch bei mir). Gleiche Vorgehensweise wie zuvor in a) und b) zusammengefasst? Die Sache mit den ATGB ist daher ist ja sowieso vom Tisch, wenn ich das richtig sehe (der Verkäufer hat die Tickets ja nicht über den BVB erworben)? [Übrigens hatten sich Becker, Haumann, Mankel… gar nicht erst die Mühe gemacht, den korrekten Nachnamen zum ebäh-Konto des Verkäufers zu recherchieren, dieser ist auf ebäh nur teilweise korrekt angegeben]
6. Könnten die anderen 7 Ticketverkäufe durch mein Nichtreagieren auch zum Gegenstand einer Abmahnung werden? (wäre ja egal, wenn ich privater Verkäufer bleiben würden oder?)
mal eine kleine bisherige Forum-Zusammenfassung aufgrund meines aktuellen Falls, die ich zur Diskussion stellen möchte. Ebenfalls habe ich zusätzlich Fragen, die sicherlich noch einige andere interessieren könnten:
Ich habe nun ca. 70 der aktuell 143 Seiten gelesen. Zuerst mal klasse, dass es dieses Forum gibt und auch oft geantwortet wird und es Updates zu den Fällen gibt!! Tja, wie bin ich auf das Forum gestoßen… mich hat es auch erwischt und stehe vor dem Problem, wie jeder andere auch:
· Seit 2 Jahren insgesamt 8-mal Tickets bei ebäh verkauft
· Logo als zusätzliches Bild zu den Karten verwendet
· Aktuellste Transaktion wird angemahnt, die anderen aufgeführt, aber nicht zum Gegenstand gemacht
Abgemahnt wird (im quasi „Standardbrief“):
1. Der Angebots-/ Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
2. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
3. Die Tickets sind öffentlich bei ebäh angeboten, veräußert oder weitergegeben worden
4. Die ATGB wurden nicht abgebildet
Oft wird das gleiche oder ähnliche gefragt und oft ähnlich geantwortet. Leider ist man nie sicher, was nun die vollumfängliche Antwort ist und als nicht Jurist ist es schwer, sich die passenden „Absätze“ und „Infos“ zusammen zu basteln. Manche haben ja eine modUE gesendet, manche nicht und bei jedem ist der Fall etwas anders.
Zusammenfassend gibt es meiner Meinung nach zwei Auffassungen zum Vorgehen (egal ob Tickets verkauft wurden oder nicht und egal, ob ein Logo oder Stadionplan verwendet wurde):
a) Modifizierte UE zurücksenden wegen der Markenrechtsverletzung (Logo oder Stadionplan etc.). Diese kann man unter https://www.rechti.de/thread/modifiziert...rung.7204/ finden (danke Krennz!).
b) Keine modUE zurücksende und gar nicht reagieren (dies vertritt derwahreklopp -> danke dir für die vielen Beiträge!).
Ich habe dazu ein paar Fragen, die für alle weitere nützliche Infos für alle bringen könnten:
1. Was ist der Vorteil bzw. Nachteil davon, eine modUE zurücksenden bzw. davon, „nicht reagieren“. Denn jeder Anwalt im Internet rät dazu, auf jeden Fall zu reagieren - tun sie dies, weil sie Geld verdienen wollen?
2. Herr Heidicker spricht davon, dass solche Ansprüche bzgl. Markenrechtsverletzung (Logo, Stadionplan..) i. d. R. unbegründet sind, da diese Verletzung nur vorliegt, wenn sie „im geschäftlichen Verkehr“ stattfindet und dies beim Privatverkauf nicht der Fall sei (ab Minute 2.08: ). Hat damit jemand Erfragung?
3. Könnte ich /man grundsätzlich aufgrund der bisherigen 8 Ticketverkäufe als gewerblicher Anbieter eingestuft werden? Oft liest man ja: „Wer regelmäßig und gewinnbringend Tickets verkauft, läuft Gefahr, im Streitfall als gewerblicher Anbieter zu gelten“
4. Was würde es denn insgesamt erwartungsgemäß oder maximal Kosten, wenn ich nicht reagieren bis ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt (z.B. was kostet der Mahnbescheid, was die Anwaltsschreiben, was die Verzugszinsen oder alles, was sonst noch so anfallen könnte)?
5. Könnte überhaupt bzw. wenn ja zu welchem Stadium könnte eine Unterlassungsklage angestrebt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?
6. Eine weitere Besonderheit, die oft auftritt ist, dass die Tickets über einen fremden ebäh Account verkauft wurden (so auch bei mir). Gleiche Vorgehensweise wie zuvor in a) und b) zusammengefasst? Die Sache mit den ATGB ist daher ist ja sowieso vom Tisch, wenn ich das richtig sehe (der Verkäufer hat die Tickets ja nicht über den BVB erworben)? [Übrigens hatten sich Becker, Haumann, Mankel… gar nicht erst die Mühe gemacht, den korrekten Nachnamen zum ebäh-Konto des Verkäufers zu recherchieren, dieser ist auf ebäh nur teilweise korrekt angegeben]
7. Könnten die anderen 7 Ticketverkäufe durch mein Nichtreagieren auch zum Gegenstand einer Abmahnung werden? (wäre ja egal, wenn ich privater Verkäufer bleiben würden oder?)
mal eine kleine bisherige Forum-Zusammenfassung und Ergebnisse meiner Recherche aufgrund meines aktuellen Falls, die ich zur Diskussion stellen möchte. Ebenfalls habe ich zusätzlich Fragen, die sicherlich noch einige andere interessieren könnten:
Zuerst mal klasse, dass es dieses Forum gibt und auch oft geantwortet wird und es Updates zu den Fällen gibt!! Tja, wie bin ich auf das Forum gestoßen… mich hat es auch erwischt (Becker Haumann...) und stehe vor dem Problem, wie jeder andere auch:
Seit 2 Jahren insgesamt 8-mal Tickets bei ebäh verkauft
Logo als zusätzliches Bild zu den Karten verwendet (!Also das Logo war nicht nur auf den Tickets, wie bei vielen anderen, sondern separat als Bild eingestellt)
Aktuellste Transaktion wird angemahnt, die anderen aufgeführt, aber nicht zum Gegenstand gemacht
Abgemahnt wird (im quasi „Standardbrief“):
Der Angebots-/ Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Die Tickets sind öffentlich bei ebäh angeboten, veräußert oder weitergegeben worden
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Aber In der UE von BH wird nichts von einer Markenrechtsverletzung erwähnt!
Oft wird das gleiche oder ähnliche gefragt und oft ähnlich geantwortet. Leider ist man nie sicher, was nun die vollumfängliche Antwort ist und als nicht Jurist ist es schwer, sich die passenden „Absätze“ und „Infos“ zusammen zu basteln. Manche haben ja eine modUE gesendet, manche nicht und bei jedem ist der Fall etwas anders.
Zusammenfassend gibt es meiner Meinung nach zwei Auffassungen zum Vorgehen (egal ob Tickets verkauft wurden oder nicht und egal, ob ein Logo oder Stadionplan verwendet wurde):
a) Modifizierte UE zurücksenden wegen der Markenrechtsverletzung (Logo oder Stadionplan separat als Bild verwendet). Diese kann man unter https://www.rechti.de/thread/modifiziert...rung.7204/ finden (danke Krennz!).
b) Keine modUE zurücksenden und gar nicht reagieren (dies vertritt derwahreklopp -> danke dir für die vielen Beiträge!).
[--> Ich tendiere zu b), meine Gründe werden innerhalb der Fragen erläutert bzw. darauf hingewiesen mit Quellenangaben]
Ich habe dazu ein paar ungeklärte Fragen (und Teilanworten), die für alle weitere nützliche Infos bringen könnten:
1. Was ist der Vorteil bzw. Nachteil davon, mit Schreiben und einer modUE oder ohne modUE zu antworten bzw. davon, „nicht reagieren“ --> falls man alle Vorwürfe "widerlegen" kann, wieso dann nicht zurück schreiben und Paragraphen nennen? Bin verunsichert, da jeder Anwalt wehement dazu rät.
[INDENT]Einer schreibt: "Ist die Abmahnung grundsätzlich berechtigt, aber die geltend gemachten Abmahnkosten erscheinen überhöht, sollte die Unterlassungserklärung fristgemäß abgegeben werden, die Zahlung der Abmahnkosten aber verweigert werden. Damit besteht zwar das Risiko, dass der Abmahner die Anwaltskosten einklagt, in diesem Fall ist das Kostenrisiko deutlich geringer als in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, da der Streitwert nur in Höhe der Abmahnkosten besteht (z.B. 1.600 EUR), also wesentlich geringer ist, als der ursprüngliche Streitwert (50.000 EUR). Quelle: https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnu...ste-hilfe/
(-> Eine Antwort gibt derwahreklopp bereits unter https://www.rechti.de/thread/modifiziert...rung.7204/ )[/INDENT]
2. Es wird öfter davo gesprochen, dass solche Ansprüche bzgl. Markenrechtsverletzung (Logo, Stadionplan..) i. d. R. unbegründet sind, da diese Verletzung nur vorliegt, wenn sie „im geschäftlichen Verkehr“ stattfindet und dies beim Privatverkauf nicht der Fall sei. Probleme könnten aber aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) resultieren oder einer Namensrechtsverletzung nach§ 12 BGB.
[INDENT]Quellen: "Eine Markenverletzung kann z.B. ausgeschlossen sein, wenn überhaupt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (§ 14 Abs. 2 MarkenG), eine zulässige Benutzung der Marke als beschreibende Angabe vorliegt..." Quelle: https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnu...e-hilfe/.
Ausfürhlicher: https://www.recht-freundlich.de/abmahnun...verletzung.
Hat damit jemand Erfragung -sieht dies jemand anders?[/INDENT]
3. Könnte ich /man grundsätzlich aufgrund der bisherigen 8 Ticketverkäufe als gewerblicher Anbieter eingestuft werden - und damit geschäftlicher Verkehr? Oft liest man ja: „Wer regelmäßig und gewinnbringend Tickets verkauft, läuft Gefahr, im Streitfall als gewerblicher Anbieter zu gelten“
4. Was würde es denn insgesamt erwartungsgemäß oder maximal Kosten, wenn ich nicht reagieren bis ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt (z.B. was kostet der Mahnbescheid, was die Anwaltsschreiben, was die Verzugszinsen oder alles, was sonst noch so anfallen könnte)?
5. Könnte überhaupt bzw. wenn ja zu welchem Stadium könnte eine Unterlassungsklage angestrebt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?
6. Eine weitere Besonderheit, die oft auftritt ist, dass die Tickets über einen fremden ebäh Account verkauft wurden (so auch bei mir). Gleiche Vorgehensweise wie zuvor in a) und b) zusammengefasst? Die Sache mit den ATGB ist daher ist ja sowieso vom Tisch, wenn ich das richtig sehe (der Verkäufer hat die Tickets ja nicht über den BVB erworben)? [Übrigens hatten sich Becker, Haumann, Mankel… gar nicht erst die Mühe gemacht, den korrekten Nachnamen zum ebäh-Konto des Verkäufers zu recherchieren, dieser ist auf ebäh nur teilweise korrekt angegeben]
7. Könnten die anderen 7 Ticketverkäufe durch mein Nichtreagieren auch zum Gegenstand einer Abmahnung werden? (wäre ja egal, wenn ich privater Verkäufer bleiben würden oder?)
Vielen Dank für Eure Beiträge und Hilfe. Frist endet am 19.02.2018
auch mich hat es erwischt, obwohl ich nur mal für eine Stunde eine Anzeige geschaltet hatte. Das ganze ist entstanden, da ich mit einem Freund Tickets für das Spiel BVB gegen Bremen gesucht habe.
Wir haben dann ein passendes Angebot gefunden - allerdings konnten wir maximal 3/4 Karten abnehmen und ich habe deswegen versucht die vierte Karte bereits vorab (Wir haben bis dato keine gekauft!) an jemanden zu vergeben. Nur so konnten wir sichergehen, dass wir auch alle 4 Karten erwerben können.
Da wir dann noch ein Angebot für 2 Karten gefunden haben, hat sich das Thema erledigt und ich habe die Kleinanzeige auch direkt entfernt.
Wir sollte ich nun mit der Abmahnung vorgehen? Die Fragen die Mad über mir stellt, stelle ich mir teilweise auch. Am liebsten würde ich das ganze einfach ignorieren in der Hoffnung dass nichts mehr zu mir ankommt.
Hallo MAD, ich bin einfach dem vorformulierten Schreiben von Krennz (R.I.P.) gefolgt und habe quasi zu allen Punkten Stellung genommen.Ich bin nicht der Meinung von " der wahre Klopp" , garnicht zu reagieren. Ich habe mittlerweile das dritte Schreiben in 3 Jahren bekommen, scheint aber doch alles nur heiße Luft zu sein.
Bis heute sind auch nur Erinnerungsschreiben ,letzte Aufforderungen , also alles in allem nur angstmachende Schreiben angekommen. Schickst du die modUE mit deinen Daten ab,bekommst zu eine "abwehrende Mitteilung" , dass die UE nicht anerkannt wird.
Somit hast du deine Stellungnahme abgegeben und kannst allen weiteren Schriftverkehr abheften und musst nicht mehr reagieren. Ich gebe " Kloppo" Recht, erst im Falle einer Klageschrift reagieren zu müssen.
in diesem Sinne: Ball hoi...
So, ich habe mich entschieden nun erstmal gar nicht zu reagieren und mind. den zweiten Brief abzuwarten. Ich möchte nämlich keine modUE - auch nicht für den Logoverstoß - abgeben, da ich rechtlich nichts getan habe (vgl. BGH Urteil sowie u.a. § 14 Abs. 2 MarkenG und § 23 MarkenG). Mich hat der Artikel zur einstwilligen Verfügung zu dieser Entscheidung gebracht. Diese werden BH kaum beantragen vor Gericht, da dann jeder "Schadensersatz" der Staatskasse zufließt - und davon hat dann BH nichts (https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-so...154.html).
Edit:
Ich habe "zur Erweiterung" und für alle zur Info § 23 MarkenG noch hinzugefügt, da es hier um die (im unteren Beitrag von "derwahreklopp" angesprochene) "Benutzung der Marke als beschreibende Angabe" handelt. Danke für den Hinweis, den § 23 hatte ich glatt vergessen aufzuzählen.
Lapaloma, post: 24522, member: 20143 schrieb:Hallo MAD, ich bin einfach dem vorformulierten Schreiben von Krennz (R.I.P.) gefolgt und habe quasi zu allen Punkten Stellung genommen.Ich bin nicht der Meinung von " der wahre Klopp" , garnicht zu reagieren. Ich habe mittlerweile das dritte Schreiben in 3 Jahren bekommen, scheint aber doch alles nur heiße Luft zu sein.
Bis heute sind auch nur Erinnerungsschreiben ,letzte Aufforderungen , also alles in allem nur angstmachende Schreiben angekommen. Schickst du die modUE mit deinen Daten ab,bekommst zu eine "abwehrende Mitteilung" , dass die UE nicht anerkannt wird.
Somit hast du deine Stellungnahme abgegeben und kannst allen weiteren Schriftverkehr abheften und musst nicht mehr reagieren. Ich gebe " Kloppo" Recht, erst im Falle einer Klageschrift reagieren zu müssen.
in diesem Sinne: Ball hoi...
Hallo Lapaloma,
danke zunächst dass Du die Erfahrung auch teilst, dass die Abmahner viel heiße Luft pumpen mit den diversen Anschreiben. Nach 3 Jahren ist der Spuk dann eh verjährt.
Leider zeigt meine Erfahrung aber auch dass wenn man reagiert (und sei es nur die ModUE zurücksenden) erhäht das die Wahrscheinlichkeit dass die Abmahner dem nachgehen. Die ModUE kann man auch nach 3 Jahren noch unterschreiben wenn es denn nötig ist. Ich habe bis heute keine UE unterschrieben. es geht ja auch gar nicht um die UE - es geht ums Geld. Nichts anderes.
Der erste Test ist immer der gerichtliche Mahnbescheid.
mal eine kleine bisherige Forum-Zusammenfassung und Ergebnisse meiner Recherche aufgrund meines aktuellen Falls, die ich zur Diskussion stellen möchte. Ebenfalls habe ich zusätzlich Fragen, die sicherlich noch einige andere interessieren könnten:
Zuerst mal klasse, dass es dieses Forum gibt und auch oft geantwortet wird und es Updates zu den Fällen gibt!! Tja, wie bin ich auf das Forum gestoßen… mich hat es auch erwischt (Becker Haumann...) und stehe vor dem Problem, wie jeder andere auch:
Seit 2 Jahren insgesamt 8-mal Tickets bei ebäh verkauft
Logo als zusätzliches Bild zu den Karten verwendet (!Also das Logo war nicht nur auf den Tickets, wie bei vielen anderen, sondern separat als Bild eingestellt)
Aktuellste Transaktion wird angemahnt, die anderen aufgeführt, aber nicht zum Gegenstand gemacht
Abgemahnt wird (im quasi „Standardbrief“):
Der Angebots-/ Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Die Tickets sind öffentlich bei ebäh angeboten, veräußert oder weitergegeben worden
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Aber In der UE von BH wird nichts von einer Markenrechtsverletzung erwähnt!
Oft wird das gleiche oder ähnliche gefragt und oft ähnlich geantwortet. Leider ist man nie sicher, was nun die vollumfängliche Antwort ist und als nicht Jurist ist es schwer, sich die passenden „Absätze“ und „Infos“ zusammen zu basteln. Manche haben ja eine modUE gesendet, manche nicht und bei jedem ist der Fall etwas anders.
Zusammenfassend gibt es meiner Meinung nach zwei Auffassungen zum Vorgehen (egal ob Tickets verkauft wurden oder nicht und egal, ob ein Logo oder Stadionplan verwendet wurde):
a) Modifizierte UE zurücksenden wegen der Markenrechtsverletzung (Logo oder Stadionplan separat als Bild verwendet). Diese kann man unter https://www.rechti.de/thread/modifiziert...rung.7204/ finden (danke Krennz!).
b) Keine modUE zurücksenden und gar nicht reagieren (dies vertritt derwahreklopp -> danke dir für die vielen Beiträge!).
[--> Ich tendiere zu b), meine Gründe werden innerhalb der Fragen erläutert bzw. darauf hingewiesen mit Quellenangaben]
Ich habe dazu ein paar ungeklärte Fragen (und Teilanworten), die für alle weitere nützliche Infos bringen könnten:
Hallo Mad,
ich versuche mal zu anworten:
1. Was ist der Vorteil bzw. Nachteil davon, mit Schreiben und einer modUE oder ohne modUE zu antworten bzw. davon, „nicht reagieren“ --> falls man alle Vorwürfe "widerlegen" kann, wieso dann nicht zurück schreiben und Paragraphen nennen? Bin verunsichert, da jeder Anwalt wehement dazu rät.
derwahreklopp: Ja klar, jeder Anwalt verdient sein Geld mit eben solchen UE hin und her Schiebereien. Es gibt hier eine komplette "Anwaltsindustrie" die sich gegenseitig die Formulare zuschicken, der Mandant (=du) zahlt. Ich kenne Anwälte die klar sagen : "Wenn Du nicht gerichtlich musst - unterschreibe keine UE!"
Die UE soll nur dazu dienen Druck aufzubauen und schon mal ein quasi "Schuldanerkenntnis" zu bekommen. Und eine Reaktion - aha den gibt es und er war es.
2. Es wird öfter davo gesprochen, dass solche Ansprüche bzgl. Markenrechtsverletzung (Logo, Stadionplan..) i. d. R. unbegründet sind, da diese Verletzung nur vorliegt, wenn sie „im geschäftlichen Verkehr“ stattfindet und dies beim Privatverkauf nicht der Fall sei. Probleme könnten aber aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) resultieren oder einer Namensrechtsverletzung nach§ 12 BGB.
Quellen: "Eine Markenverletzung kann z.B. ausgeschlossen sein, wenn überhaupt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (§ 14 Abs. 2 MarkenG), eine zulässige Benutzung der Marke als beschreibende Angabe vorliegt..." Quelle: https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnu...e-hilfe/.
Ausfürhlicher: https://www.recht-freundlich.de/abm...ma...verletzung.
Hat damit jemand Erfragung -sieht dies jemand anders?
derwahreklopp: Gute Recherche. Das bestätigt dass die Vereine gewerbliche Vorschriften gerne auf private Personen ausdehnen ohne zu klären ob das überhaupt rechtens ist. Mein zusätzliches Argument ist dass das Logo Teil der Karte ist, auch der Stadionplan. Wie im Falle der adidas T-Shirts, da ist das Logo auch mit dabei. Markenrechte sollen bei Produktpiraterie schützen, du verkaufts ja eine Originalkarte mit Original Logo. :p
3. Könnte ich /man grundsätzlich aufgrund der bisherigen 8 Ticketverkäufe als gewerblicher Anbieter eingestuft werden - und damit geschäftlicher Verkehr? Oft liest man ja: „Wer regelmäßig und gewinnbringend Tickets verkauft, läuft Gefahr, im Streitfall als gewerblicher Anbieter zu gelten“
derwahreklopp: Das musst Du sehr sauber argumentieren - also jeden Fall erklären warum Du nicht konntest. Sonst ist bei der Menge ín der Zeit die Grenze zum gewerblichen Verkäufer schnell erreicht.
4. Was würde es denn insgesamt erwartungsgemäß oder maximal Kosten, wenn ich nicht reagieren bis ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt (z.B. was kostet der Mahnbescheid, was die Anwaltsschreiben, was die Verzugszinsen oder alles, was sonst noch so anfallen könnte)?
derwahreklopp: Der Mahnbescheid kostet Dich nichts ausser Rücksendung. Die Kosten für den Mahnbescheid trägt die Gegenseite (zB. 45 Euro), das scheuen die Abmahner durchaus. Dann lieber Briefe schreiben
Die Kosten für Abmahnungen sind per Gesetz gedeckelt. Maximal 1000 Euro und die Anwaltskosten. Nun hat der Abmahner ja schon mal seine Forderung vorgelegt (zB 250 Euro). Da kann er nicht beliebig nach oben korrigieren. Die RA Kosten sind bei bis zu 500 Euro 45,00 und bei bis zu 1000 Euro Forderung 80,00. Dann kommt der Faktor 1,3 dazu und ein paar Euro für die anwaltliche Auslagenpauschale (Schreiben, Porto). Verzugszinsen können erst eintreten, wenn es eine gerichtlich bestätigte Forderung gibt. Achtung : Abmahnung ist NICHT eine Mahnung.
5. Könnte überhaupt bzw. wenn ja zu welchem Stadium könnte eine Unterlassungsklage angestrebt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?
derwahreklopp: Nur per Gerichstverfahren. Der normale Weg für solche Verfahren ist der "gerichtliche Mahnbescheid".
6. Eine weitere Besonderheit, die oft auftritt ist, dass die Tickets über einen fremden ebäh Account verkauft wurden (so auch bei mir). Gleiche Vorgehensweise wie zuvor in a) und b) zusammengefasst? Die Sache mit den ATGB ist daher ist ja sowieso vom Tisch, wenn ich das richtig sehe (der Verkäufer hat die Tickets ja nicht über den BVB erworben)? [Übrigens hatten sich Becker, Haumann, Mankel… gar nicht erst die Mühe gemacht, den korrekten Nachnamen zum ebäh-Konto des Verkäufers zu recherchieren, dieser ist auf ebäh nur teilweise korrekt angegeben]
derwahreklopp: Die Abmahner gehen nur dem Orginal Käufer nach, also demjenigen der die Karten vom Verein gekauft hat. der hat ja auf jeden Fall die ATGB gelesen bzw. akzeptiert. Ein Drittkäufer kann ja ganz einfach sagen "ATGB ??? kenne ich nicht" und ist raus. Das gewinnen die nie. Aber Stadionsperren soll es gegeben haben.
7. Könnten die anderen 7 Ticketverkäufe durch mein Nichtreagieren auch zum Gegenstand einer Abmahnung werden? (wäre ja egal, wenn ich privater Verkäufer bleiben würden oder?)
derwahreklopp: Im Strafverfahren gibt es das Immutabilitätsprinzip, d.h. nur mit Zustimmung des Beklagten (!) kann die Klage erweitert werden. Und wir haben es hier noch nicht einmal mit einer Strafsache zu tun. Also gleich mal alles auf den Tisch. Wenn die das nicht getan haben - selber Schuld. Käme es je zu einem Gerichtsverfahren würde ich dann dazu fordern, dass damit alle Forderungen bis zum Datum "heute" abgegolten sind.
Mir wurde ebenfalls alles vorgeworfen was hier aufgelistet wurde.
Ich habe die Tickets über die VfB Stuttgart Seite erworben. Musste mich auf ihre Homepage anmelden um Tickets zu erwerben.
Das Spiel war letztes Jahr 2018 im Dezember. Wir haben Combi Tickets gekauft. 2 Spiel a 2 Tickets, zum ersten Spiel konnten wir antreten aber beim 2. Spiel waren wir privat verhindert haben auch für mich kein Ersatz gefunden.
Mein Freund sagt mir stell es in ebay Kleinanzeigen rein, das ich auch machte ! Fotos von den Karten so wie Stadion Platz.
Nach 2 Monaten habe ich die Email bekommen. Ein Telefonat mit Geschäftsleitung des VfB, Versicherten sie mir das die Email richtig und rechtens wäre !
Ich könnte die Karten in der kurzen zeit nicht verkaufen.
ich habe gestern ebenfalls eine besagte E-Mail erhalten und erwarte einen entsprechenden Brief auf dem Postweg. Ich habe in der letzten Nacht kaum geschlafen, da ich mit dieser Situation weder gerechnet bzw. zuvor eine vergleichbare erlebt habe.
Mir wird folgendes vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Fotos.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis
Das habe ich gemacht:
• 2 Karten für das Spiel Werder gg. Mainz angeboten
• ATGB nicht abgebildet
• Bild des Stadioninnenraumes verwendet
• Preis lag über 15 % des Originalpreises
Weiter gilt:
• Die Karten wurden nicht durch meine Person bei Werder bestellt
• Es fand kein Verkauf statt (Aktion wurde durch ibäi-Kleininserate beendet
und
• Ich habe in den letzten 2 Jahren je Halbjahr 1 x 2 Tickets verkauft, da ich mich für alle Heimspiele bewerbe, Tickets zum Teil dann auch bekomme und letztendlich auch persönlich verwende. Aufgrund von Familienfeiern, etc. ist das aber nicht immer möglich. Der Verkauf ist somit nicht gewerblich ausgerichtet. Der erhöhte Verkaufspreis richtet sich halt nach dem Marktpreis. Auch ich habe bereits das doppelte für eine Karte bezahlt, weil ich einen Freund begleiten wollte. In meinen Augen ein für meine Person ausgleichendes Vorhaben...
Das interessiert unsere Freuden von besagter Kanzlei aber wohl kaum ...
Nach lesen der ersten 50 Seiten ... entschloss ich mich die modUE aufzusetzen und mich auf das BGH-Urteil zu beziehen (a). Die Beiträge aus 2019 (Der wahre Klopp) bringen mich zu der Überlegung nicht zu reagieren und es darauf ankommen zu lassen (b).
Da ich aufgrund dieser "Abmahn-Problematik" keine Lust mehr habe, jemals Werder-Tickets online zu verticken tendiere ich zu (a) die modUE abzuschicken, da ich eben o. g. Bild verwendet habe.
Meine Fragen:
1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?
2. Ist folgende Wortwahl "in Ordnung" für ein Begleitschreiben zur modUE
[INDENT]Text entfernt[/INDENT]
3. Aus purem Interesse: Ist meine Annahme richtig, dass sich diverse Anwälte für die "Gegenseite" also unsere Seite positionieren und entsprechend ebenso wie die abmahnenden Anwälte profitieren wollen? Oder lohnt es sich durchaus einen Anwalt zu konsultieren? Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Hat es einen Vorteil/Nachteil?
Zum Schluss mein Dank an die Hilfe aller die sich hier an der Diskussion beteiligen. Ich bin zwar noch nicht vollständig beruhigt, aber meine Sorgen haben sich gelegt. Ich bin sehr zuversichtlich, wieder ordentlich ein- und durchschlafen zu können. Vielen Dank.
Mir wurde ebenfalls alles vorgeworfen was hier aufgelistet wurde.
Ich habe die Tickets über die VfB Stuttgart Seite erworben. Musste mich auf ihre Homepage anmelden um Tickets zu erwerben.
Das Spiel war letztes Jahr 2018 im Dezember. Wir haben Combi Tickets gekauft. 2 Spiel a 2 Tickets, zum ersten Spiel konnten wir antreten aber beim 2. Spiel waren wir privat verhindert haben auch für mich kein Ersatz gefunden.
Mein Freund sagt mir stell es in ebay Kleinanzeigen rein, das ich auch machte ! Fotos von den Karten so wie Stadion Platz.
Nach 2 Monaten habe ich die Email bekommen. Ein Telefonat mit Geschäftsleitung des VfB, Versicherten sie mir das die Email richtig und rechtens wäre !
Ich könnte die Karten in der kurzen zeit nicht verkaufen.
Was soll ich jetzt machen? Was ist ein modUE
MfG moe
Hallo Moe,
das ist ja dreist ! Da musst Du ein Combi Ticket kaufen um Dein Spiel zu sehen? Und dann willst Du die Karten von dem zweiten "ungewollten" Spiel loswerden und bekommst eine Abmahnung.
Wie immer: Du hast nichst illegales gemacht ! Der private Verkauf eines Fussball Tickets ist völlig legal. Das hat das BGH Urteil vom 11.9.2008 (Az. I ZR 74/06) ja bereits bestätigt. Und wenn es richtig verstehe hast Du noch nicht einmal Geld bekommen. Da möchte ich gerne mal den Richter sehen der Dich verklagt bei einem derartigen Verlustgeschäft.
Die UE ist eine Unterlassungserklärung. Die modUE ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, in der die Inhalte der ursprünglich geforderten UE geändert werden, So will man den Ticketkauf und - verkauf für ALLE Spiele in der Zukunft zu untersagen. Abmahnen kann man aber nur den konkreten Fall.
Aber auch ein modUE klebt ein Leben lang (!) an einem. Von daher würde ich nie ohne gerichtliche Anweisung ein UE oder modUE unterschreiben.
Tut auch gar nicht nötig. Der Abmahner will nur Geld. Die UE interessiert ihn eigentlich einen Scheißdreck, aber als Schuldanerkenntnis hat er schon mal ein Augument in der Ahnd.
Also - lass das Ganze jetzt ruhen und mache nix. Um an Dein Geld zu kommen liegt die Latte sehr hoch und da sollen die sich mal anstrengen. Nach 3 Jahren ist das Ganze verjährt.