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Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tools.de
#3
Re: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tool

Krennz schrieb:Es heisst in vielen Verbraucherschutzforen, dass man das zweite Jahr nicht bezahlen soll, auch wenn man das erste Jahr bezahlt hat.

Die Zahlung aus dem ersten Jahr erfolgte auf Grund eines Irrtums und stellt keine Anerkentnis des durch Täuschung zu Stande gekommenen Nicht-Vertrages dar.
Und das kann man mit einem BGH-Urteil untermauern.
Zitat:a) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
Quelle: http://BGH VIII ZR 265/07

m.f.G.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.
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RE: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tools.de - von DerKrefelder - 04-06-2013, 09:53 PM

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