04-06-2013, 09:53 PM
Re: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tool
m.f.G.
Krennz schrieb:Es heisst in vielen Verbraucherschutzforen, dass man das zweite Jahr nicht bezahlen soll, auch wenn man das erste Jahr bezahlt hat.Und das kann man mit einem BGH-Urteil untermauern.
Die Zahlung aus dem ersten Jahr erfolgte auf Grund eines Irrtums und stellt keine Anerkentnis des durch Täuschung zu Stande gekommenen Nicht-Vertrages dar.
Zitat:a) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
Quelle: http://BGH VIII ZR 265/07
m.f.G.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.

