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Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tools.de - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tools.de (/showthread.php?tid=900) |
RE: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tools.de - Regine12 - 04-06-2013 Gebrüder Schmidtlein bieten 2% Skonto auf Abofalle http://www.abzocknews.de/2013/04/04/geb ... ore-105612 Zitat:Was machen die Abofallen-Abzocker eigentlich mit den bis zum Inkrafttreten der Button-Lösung generierten Daten? Richtig, man versucht diese in Geld zu “verwandeln”. So auch bei der Tropmi Payment GmbH (GF: Andreas Schmidtlein | vorher: Alexander Varin), also aus dem Hause Gebrüder Schmidtlein (1, 2) – derzeit fordert man für das zweite Vertragsjahr von software-und-tools.de und bietet sogar 2% Skonto bei Online-Zahlung über den Dienst “Sofortüberweisung“, bereitgestellt von der Micropayment GmbH. RE: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tools.de - Krennz - 04-06-2013 Re: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tool Es heisst in vielen Verbraucherschutzforen, dass man das zweite Jahr nicht bezahlen soll, auch wenn man das erste Jahr bezahlt hat. Die Zahlung aus dem ersten Jahr erfolgte auf Grund eines Irrtums und stellt keine Anerkentnis des durch Täuschung zu Stande gekommenen Nicht-Vertrages dar. Hier heisst es wieder, wie in solchen Fällen, aussitzen, abwarten, nicht zahlen und nicht auf Mahnungen, Drohgebärden und Mahnschreiben reagieren. Wie kan ich mich wehren? Ich kann die Bank anschreiben und ihr mitteilen, dass die eingehnden Zahlungen aus dubiosen Geschäften stammen, die Bank das Konto sperren soll etwa so: Zitat:Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln): Das Schreiben ist, nach Ansicht vieler Gerichte, zulässig. Suche noch Urteile hierzu raus. Hier ein entsprechendes Urteil http://www.kanzlei-richter.com/presse-u ... essig.html Zitat:Das Oberlandesgericht München hat eine von der Webtains GmbH des berüchtigten Rodgauer Geschäftsmanns Michael Burat gegen die Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Landgericht München I wegen eines landläufig als "Kontoklatsche-Aufruf" bezeichneten Webseitenartikels erwirkte einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. gefunden von Regine12 RE: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tools.de - DerKrefelder - 04-06-2013 Re: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tool Krennz schrieb:Es heisst in vielen Verbraucherschutzforen, dass man das zweite Jahr nicht bezahlen soll, auch wenn man das erste Jahr bezahlt hat.Und das kann man mit einem BGH-Urteil untermauern. Zitat:a) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung m.f.G. |