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Meldegesetz-gekippt....Verbraucher müssen gefragt werden
#2
Ich habe meinem Einwohnermeldeamt schon vor Jahrzehnten verboten meine Daten an Händler weiterzugeben. Selbst bei Meldeamtsauskünften muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Vor ca4 Jahren bekam ich mal ne Anfrage vom EMA ob sie Daten an xyz weitergeben dürften. Kannte ich nicht, habe ich abgelehnt.

Habe selber schon bei Ermittlungen von Kundenanschriften die Mitteilung bekommen "Der Weitergabe von Daten wurde widersprochen."

Geht doch.
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RE: Meldegesetz-gekippt....Verbraucher müssen gefragt werden - von Krennz - 02-28-2013, 08:14 PM

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