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Branchenbuch “Ärzteverzeichnis--LG Bonn, Urteil
#2
Es ist grundsätzlich hilfreich, wenn ich in diesen Fällen die Anfechtung gemäss BGB wähle da kann ich dann wie folgt schreiben:

Zitat:Bezüglich Ihrer Rechnung Nr.:.......... vom:......... erkläre ich folgendes.

Den mir untergeschobenen Vertrag fechte ich gemäss BGB §§ 119 Anfechtung wegen Irrtum, 123 wegen Täuschung..., 120 wegen falscher Übermittung und 142 (2) bekanntsein der Anfechtbarkeit an und erkläre hilfsweise die fristlose Kündigung des Vertrages aus vorgenannten Gründen. Eine Zahlung werde ich aus vorgenannten Gründen nicht leisten

Damit dürfte dann den Geiern der Wind unter den Flügeln entzogen sein. :recht:
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RE: Branchenbuch “Ärzteverzeichnis--LG Bonn, Urteil - von Krennz - 02-04-2013, 08:59 PM

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