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RE: Branchenbuch “Ärzteverzeichnis--LG Bonn, Urteil - Regine12 - 02-04-2013 LG Bonn: Kein Engelt für Eintragung in das Branchenbuch “Ärzteverzeichnis” u.a. wegen arglistiger Täuschung Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, Az. 5 S 82/12 § 123 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGB Zitat:Das LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs “Ärzteverzeichnis” in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe (die Beklagte hatte aus diesem Grund die Anfechtung des Vertrages erklärt). Die Gestaltung des von der Betreiberin genutzten Formulars lasse den sicheren Schluss zu, dass sie die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht habe. Überdies sei die AGB-Klausel zu der Entgeltpflichtigkeit des Eintrags überraschend und somit unwirksam. Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, sei unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung: RE: Branchenbuch “Ärzteverzeichnis--LG Bonn, Urteil - Krennz - 02-04-2013 Es ist grundsätzlich hilfreich, wenn ich in diesen Fällen die Anfechtung gemäss BGB wähle da kann ich dann wie folgt schreiben: Zitat:Bezüglich Ihrer Rechnung Nr.:.......... vom:......... erkläre ich folgendes. Damit dürfte dann den Geiern der Wind unter den Flügeln entzogen sein. :recht: |