12-10-2012, 10:19 PM
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Zitat:Samstag, 8. Dezember 2012
Amtsgericht Bremen weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gewerbetreibenden zurück
Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht. Nachdem dessen Daten in die Eingabemaske eingetragen und auf den “Weiter-zu-Schritt2-Button“ geklickt wurde, wurde die Frage in einem neuen Bild gestellt ob die AGB akzeptiert würden. Diese hätte durch das Setzen eines Häkchens bestätigt werden müssen. Als auf den Link für die AGB mit der Maustaste geklickt wurde, öffnete sich ein neues Fenster ohne Inhalt. Nachdem der Ladevorgang des dann immer noch leeren Fensters abgeschlossen war, wurde dieses geschlossen. Ein anderer Knopf zum Akzeptieren wurde nicht gedrückt.
Die Frage der Adressdatenübertragung ohne Betätigen eines Knopfes zum Bestätigen der AGB wurde bereits durch ein Sachverständigengutachten im Prozess vor dem Amtsgericht Peine zum Az.: NZS 5 C 440/11 geklärt:.........................mehr im link

