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Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango (/showthread.php?tid=583) |
RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 09-12-2012 Gestern in Akte 2012 wurde über die neuen Abzocker Arten gesendet. http://www.sat1.de/tv/akte/video/aktuel ... mafia-clip Hier noch einmal. Könnte ja sein, das es oben später bei sat 1 wieder weg ist. http://www.dailymotion.com/video/xth4l9 ... s?start=84 Solltet ihr Euch echt ansehen. Melango Melango: Übertragung von Adressdaten ohne Vertragsschluss Was war geschehen ? Lest bitte im Link http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... daten.html Zitat: RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 10-13-2012 Urteil-"Privat"angegeben Grosshandel-Angebote Der User hatte bei Firma "" Privat "" angegeben Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... weist.html Zitat:Das Amtsgericht Lindau am Bodenseee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 festgehalten hat, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer ist. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist natürlich - entgegen anderer Behauptungen - auch keine Zahlung an Melango.de zu leisten. .................aus dem link Die findet ihr im Link . Die Erklärung im Urteil vom Amtsgericht Bochum würde ich mir einmal durchlesen. RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 11-18-2012 Die Rückkehr der Abofalle im Internet - die Abzocker schlagen wieder zu http://www.verbraucherzentrale-sh.de/di ... -wieder-zu Zitat:Nun gibt es eine traurige Renaissance! Hierbei geht es um Seiten im Internet, die vermeintliche Schnäppchen anbieten wie z.B. ein iPad für € 199,- anstatt für € 479,-. Das Perfide ist, dass diese Seiten eigentlich nur an gewerbliche Kunden gerichtet sind. Genau dies merken die Verbraucher jedoch oftmals nicht, da viele den Unterschied zwischen gewerblich und privat gar nicht kennen. Zudem sehen die Seiten auch nicht danach aus, als würden sie sich nur an gewerbliche Kunden richten. Meldet sich der Verbraucher an, schnappt die Falle zu. Dabei wird in alter Manier der Preishinweis (€ 238,80 zzgl. Mehrwertsteuer pro Jahr, Mindestlaufzeit 2 Jahre) geschickt am Rand versteckt, so dass der Verbraucher diesen nicht wahrnimmt. RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 11-23-2012 Grosshandel-Angebote.de und melango Neue Maschen bei Abofall Neue Maschen bei Abofalle & Co. http://www.swr.de/marktcheck/multimedia ... index.html Zitat:Eigentlich sollte mit den Abofallen seit August 2012 Schluss sein, seit der Gesetzgeber die sogenannte Buttonlösung vorgeschrieben hat. Nutzer müssen nun ausdrücklich in ein kostenpflichtiges Angebot einwilligen. Doch die Anbieter dubioser Seiten haben sich auch dazu etwas einfallen lassen, wie der Fall eines MARKTCHECK-Zuschauers zeigt: RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Krennz - 11-23-2012 Bei diesen Angeboten handelt es sich eigentlich um B2B Angebote, das heisst von Händler zu Händler. Echte B2B Angebote verlangen die HRB- Eintragsnummer und die Steuernummer ums sich da anmelden zu können. Betrügerseiten verzichten bewusst darauf um auch arglose Privatpersonen abzocken zu können. Wenn ich, bewor ich das Angebot prüfen kann, schion zur Anmeldung aufgefordert werde klingeln bei mir alle Alarmglocken. Auf der anderen Seite kann ich mich als Privatmann auf das für mich vorenthaltene Widerrufsrecht beziehen und Gleichzeitig den "Vertrag" wegen Irrtum in der Erklärung (§119BGB) wegen fehlerhafter Übermittlung (§120BGB) und Täuschung (§123BGB) anfechten. Das per Einschreiben mit Rückschein, zusammen mit einem Zeugen. Vor allem: Nicht zahlen, auf Mahnschreiben nicht reagieren, bei Inkassoschreiben auf die Anfechtung hinweisen und bei einem Mahnbescheid (gelber Brief vom Antsgericht) sofort Widersprechen und zurück ans Gericht. RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 12-10-2012 http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... weist.html Zitat:Samstag, 8. Dezember 2012 RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 02-09-2013 Melango: Zahlungsaufforderungen auch ohne Vertrag Melango: Zahlungsaufforderungen auch ohne Vertrag http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... -auch.html Zitat:Das Gerücht, wonach Melango.de auch ohne die Nutzung des Buttons „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ Zahlungsaufforderungen versendet, wurde durch Urteil des Amtsgerichts Peine vom 24. Januar 2013 zum Az.: 5 C 440/11 bestätigt. Weil bereits nach Eingabe der persönlichen Daten durch den Druck auf das Schaltfeld „weiter zu Seite 2" eine Speicherung der Daten auf dem Server von Melango stattfand und diese Daten für die Generierung von Zahlungsaufforderungen genutzt wurden, ging das Amtsgericht davon aus, dass der Kläger, der durch eine negative Feststellungsklage gegen die Zahlungsansprüche von Melango aktiv geworden war, keinen Vertrag mit Melango geschlossen hatte.........................mehr im link RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 03-18-2013 melango.de ist das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“ W http://das-schwarze-schaf.com/index.php ... chafe.html Das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“ OpSec Security verleiht dem Betreiber der Website melango.de den Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet Zitat:Seit 2008 hat OpSec den Betreiber des Online-Shops melango.de, der Gewerbetreibenden hauptsächlich Restposten und Konkursware zu besonders günstigen Preisen anbietet, aufgrund anhaltender Verbraucherbeschwerden bereits dreimal zum „Schwarzen Schaf des Monats“ ernannt, zuletzt im Januar 2012. Nun wählte die diesjährige Fachjury aus allen noch aktiven Monatsschafen 2012 den Betreiber von melango.de zum „Schwarzen Schaf des Jahres 2013“. „Eine 2-jährige kostenpflichtige Bindung, nur um das Angebot überhaupt nutzen zu können, das ist selbst im B2B-Bereich unüblich und wirklich dreist“, sagt Christine Lacroix, Jurorin und Geschäftsführerin der Plagiarius Consultancy GmbH. „Da sich Melango zudem über Jahre rücksichtslos über Kundenbeschwerden und Negativauszeichnungen hinweggesetzt und seine betrügerischen Machenschaften unverändert fortgeführt hat, hat der Betreiber diesen Negativ-Preis zu Recht verdient.“....................... RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Krennz - 03-18-2013 Wieder ein Wolf im schwarzen Schafspelz. RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 06-07-2013 Melango.de GmbH jetzt JW Handelssysteme GmbH Fachanwalt für IT-Recht: Melango.de GmbH jetzt JW Handelssysteme GmbH http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... steme.html Urteil AG Bonn JW Handelssysteme GmbH melango verliert erneut http://www.kanzlei-thomas-meier.de/urte ... ert-erneut National Inkasso fordert für Abofalle der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango GmbH) http://netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de/?p=181 RE: Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango - Regine12 - 08-26-2013 Grosshandel-Angebote.de Amtsg. Seligenstadt gab Eltern Rech http://www.express.de/bonn/zwei-jahre-v ... 47648.html Zitat:Den ersten Erfolg können die Bonner schon verbuchen: Das Amtsgericht Seligenstadt gab der Klage eines Elternpaars recht (AZ 1 C 582/13). Dessen zwölfjährige Tochter war in die Rabatt-Falle gegangen. Weil man aber zur Nutzung der Internet-Datenbank Gewerbetreibender sein muss, war der „Vertrag“ mit der Minderjährigen ungültig. |