11-23-2012, 10:19 PM
Bei diesen Angeboten handelt es sich eigentlich um B2B Angebote, das heisst von Händler zu Händler.
Echte B2B Angebote verlangen die HRB- Eintragsnummer und die Steuernummer ums sich da anmelden zu können. Betrügerseiten verzichten bewusst darauf um auch arglose Privatpersonen abzocken zu können.
Wenn ich, bewor ich das Angebot prüfen kann, schion zur Anmeldung aufgefordert werde klingeln bei mir alle Alarmglocken.
Auf der anderen Seite kann ich mich als Privatmann auf das für mich vorenthaltene Widerrufsrecht beziehen und Gleichzeitig den "Vertrag" wegen Irrtum in der Erklärung (§119BGB) wegen fehlerhafter Übermittlung (§120BGB) und Täuschung (§123BGB) anfechten. Das per Einschreiben mit Rückschein, zusammen mit einem Zeugen.
Vor allem: Nicht zahlen, auf Mahnschreiben nicht reagieren, bei Inkassoschreiben auf die Anfechtung hinweisen und bei einem Mahnbescheid (gelber Brief vom Antsgericht) sofort Widersprechen und zurück ans Gericht.
Echte B2B Angebote verlangen die HRB- Eintragsnummer und die Steuernummer ums sich da anmelden zu können. Betrügerseiten verzichten bewusst darauf um auch arglose Privatpersonen abzocken zu können.
Wenn ich, bewor ich das Angebot prüfen kann, schion zur Anmeldung aufgefordert werde klingeln bei mir alle Alarmglocken.
Auf der anderen Seite kann ich mich als Privatmann auf das für mich vorenthaltene Widerrufsrecht beziehen und Gleichzeitig den "Vertrag" wegen Irrtum in der Erklärung (§119BGB) wegen fehlerhafter Übermittlung (§120BGB) und Täuschung (§123BGB) anfechten. Das per Einschreiben mit Rückschein, zusammen mit einem Zeugen.
Vor allem: Nicht zahlen, auf Mahnschreiben nicht reagieren, bei Inkassoschreiben auf die Anfechtung hinweisen und bei einem Mahnbescheid (gelber Brief vom Antsgericht) sofort Widersprechen und zurück ans Gericht.
