01-17-2011, 10:57 AM
Quintessenz der Beschlussbegründung:
Gewerbliche bewusste Täuschung von Verbrauchern, Verstösse gegen die PAngV, für mich auch noch Verstösse gegen Treu und Glauben im Geschäftsleben.
Gewerbliche bewusste Täuschung von Verbrauchern, Verstösse gegen die PAngV, für mich auch noch Verstösse gegen Treu und Glauben im Geschäftsleben.
