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(OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug
#4
Quintessenz der Beschlussbegründung:

Gewerbliche bewusste Täuschung von Verbrauchern, Verstösse gegen die PAngV, für mich auch noch Verstösse gegen Treu und Glauben im Geschäftsleben.
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RE: (OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug - von Krennz - 01-17-2011, 10:57 AM

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