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(OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug - Druckversion

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RE: (OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug - Regine12 - 01-17-2011

(Oberlandesgericht Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebaren aktuell als gewerbsmäßigen Betrug.

Zitat:Quelle :
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1094626
Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet

Abo-Abzocke im Internet ist seit langem ein Millionengeschäft. Die Täter können mit wenigen Tricks darauf hoffen, ohne Strafe einfach weitermachen zu können. Das OLG Frankfurt hat nun die Waffen der Justiz geschärft.

Frankfurt/Main (dpa) - Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Druck auf die Urheber verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen, hat das Gericht in einem Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten...........................mehr darüber im link

Hier noch einmal ! Damit es später nicht verloren geht. :lol:
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1029


RE: (OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug - Krennz - 01-17-2011

Da wollte es ein junger Staatsanwalt nicht beim Beamtendreikampf belassen und legte beim OLG Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Richter am LG ein.

Da nun der Wind stärker gegwen die Abofallenabzocker weht hat sich Olaf Tank und Katja Günther aus dem aktiven Geschäft zurückgezogen, zumal Kontenlosigkeit droht.

Und da das OLG Frankfurt das ganze als gewerbsmässigen Betrug bezeichnet kann ich wohl jetzt auch die Betreiber offiziell Betrüger nennen. Nun wird es wohl noch schwerer für diese Betrüger werden Konten bei Banken zu betreiben.

Daher http://www.vzhh.de/telekommunikation/30 ... enhtm.aspx


RE: (OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug - Regine12 - 01-17-2011

Der Beschluss ist übrigens mittlerweile im Volltext zu lesen und trotz oder gerade wegen seiner Länge durchaus lesenswert.

http://openjur.de/u/69580.html


RE: (OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug - Krennz - 01-17-2011

Quintessenz der Beschlussbegründung:

Gewerbliche bewusste Täuschung von Verbrauchern, Verstösse gegen die PAngV, für mich auch noch Verstösse gegen Treu und Glauben im Geschäftsleben.