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(OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug
#1
(Oberlandesgericht Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebaren aktuell als gewerbsmäßigen Betrug.

Zitat:Quelle :
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1094626
Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet

Abo-Abzocke im Internet ist seit langem ein Millionengeschäft. Die Täter können mit wenigen Tricks darauf hoffen, ohne Strafe einfach weitermachen zu können. Das OLG Frankfurt hat nun die Waffen der Justiz geschärft.

Frankfurt/Main (dpa) - Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Druck auf die Urheber verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen, hat das Gericht in einem Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten...........................mehr darüber im link

Hier noch einmal ! Damit es später nicht verloren geht. :lol:
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1029
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RE: (OLG Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebar als Betrug - von Regine12 - 01-17-2011, 08:49 AM

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