03-17-2014, 11:47 AM
http://BGH zur Irreführung durch Tippfehlerdomains
http://Auf wetteronline.de bekommt man w...resso.de).
http://Wann Tippfehler gefährlich werden
Zitat:Die Entscheidung des BGH zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Irreführung durch Tippfehlerdomains – wetteronline.de vs. wetteronlin.de – vom 22.01.2014 (Az.: http://I ZR 164/12) ist mittlerweile http://im Volltext online.
Der BGH geht davon aus, dass das Verwenden eines Domainnamens, der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Domain gebildet ist (Tippfehler-Domain), unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot der unlauteren Behinderung gemäß http://§ 4 Nr. 10 UWG, verstößt, wenn der Internetnutzer dadurch auf eine Website geleitet wird, auf der er nicht die erwartete Dienstleistung (hier: Wetterinformationen), sondern lediglich Werbung (hier: für Krankenversicherungen) vorfindet.
Der BGH führt wörtlich aus:.........................weiter im link
http://Auf wetteronline.de bekommt man w...resso.de).
http://Wann Tippfehler gefährlich werden

