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BGH zur Irreführung durch Tippfehlerdomains - Druckversion

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RE: BGH zur Irreführung durch Tippfehlerdomains - Regine12 - 03-17-2014

http://BGH zur Irreführung durch Tippfehlerdomains

Zitat:Die Entscheidung des BGH zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Irreführung durch Tippfehlerdomains – wetteronline.de vs. wetteronlin.de – vom 22.01.2014 (Az.: http://I ZR 164/12) ist mittlerweile http://im Volltext online.

Der BGH geht davon aus, dass das Verwenden eines Domainnamens, der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Domain gebildet ist (Tippfehler-Domain), unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot der unlauteren Behinderung gemäß http://§ 4 Nr. 10 UWG, verstößt, wenn der Internetnutzer dadurch auf eine Website geleitet wird, auf der er nicht die erwartete Dienstleistung (hier: Wetterinformationen), sondern lediglich Werbung (hier: für Krankenversicherungen) vorfindet.

Der BGH führt wörtlich aus:.........................weiter im link


http://Auf wetteronline.de bekommt man wie vermutet Informationen zur Wetterlage, während wetteronlin.de sich anderen, nicht auf Anhieb mit dem Domainnamen assoziierten Inhalten widmet (Screenshots: ITespresso.de).

http://Wann Tippfehler gefährlich werden