06-18-2007, 05:25 PM
In den Fällen der Kostenfallen in den Internetsites liegt eine arglistige Täuschung vor.
Nach § 123 BGB sind Verträge die auf Grund arglistiger Täuschung abgeschlossen wurden auch Rückwirkend hinfällig.
Daneben gilt, wer einen Vertrag abgeschlossen hat, weil er etwas anderes erwartet hat als er tatsächlich erhält, sollte den Vertrag anfechten, da anzunehmen ist, das er bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. (§119BGB)
Das heisst für alle
Beruft Euch auf die beiden Paragrafen und evtl noch auf § 263 StGB Betrug.( Betrug begeht, wer Vermögensvorteile unter vortäuschung falscher Tatsachen erlangen will.) Kündigt den "Vertrag" rückwirkend schriftlich und versendet dies per Einschreiben mit Rückschein an den Diensteanbieter.
Mahnungen, speziell per E-Mail, könnt Ihr ignorieren.
Grüsse
Klaus
Ergänzung!
Nicht kündigen, sondern widerrufen und anfechten.
Kündigen kann man nur etwas, was man anerkennt.
Nach § 123 BGB sind Verträge die auf Grund arglistiger Täuschung abgeschlossen wurden auch Rückwirkend hinfällig.
Daneben gilt, wer einen Vertrag abgeschlossen hat, weil er etwas anderes erwartet hat als er tatsächlich erhält, sollte den Vertrag anfechten, da anzunehmen ist, das er bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. (§119BGB)
Das heisst für alle
Beruft Euch auf die beiden Paragrafen und evtl noch auf § 263 StGB Betrug.( Betrug begeht, wer Vermögensvorteile unter vortäuschung falscher Tatsachen erlangen will.) Kündigt den "Vertrag" rückwirkend schriftlich und versendet dies per Einschreiben mit Rückschein an den Diensteanbieter.
Mahnungen, speziell per E-Mail, könnt Ihr ignorieren.
Grüsse
Klaus
Ergänzung!
Nicht kündigen, sondern widerrufen und anfechten.
Kündigen kann man nur etwas, was man anerkennt.


Ich würde ständig im Kopf haben, dass sie mich vielleicht doch als Versuchskaninchen rauspicken. :recht: Wenn ich geschrieben habe ist es mir egal !! Habe mich ja abgesichert