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RE: Wichtig für alle Reingelegten! - Krennz - 06-18-2007 In den Fällen der Kostenfallen in den Internetsites liegt eine arglistige Täuschung vor. Nach § 123 BGB sind Verträge die auf Grund arglistiger Täuschung abgeschlossen wurden auch Rückwirkend hinfällig. Daneben gilt, wer einen Vertrag abgeschlossen hat, weil er etwas anderes erwartet hat als er tatsächlich erhält, sollte den Vertrag anfechten, da anzunehmen ist, das er bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. (§119BGB) Das heisst für alle Beruft Euch auf die beiden Paragrafen und evtl noch auf § 263 StGB Betrug.( Betrug begeht, wer Vermögensvorteile unter vortäuschung falscher Tatsachen erlangen will.) Kündigt den "Vertrag" rückwirkend schriftlich und versendet dies per Einschreiben mit Rückschein an den Diensteanbieter. Mahnungen, speziell per E-Mail, könnt Ihr ignorieren. Grüsse Klaus Ergänzung! Nicht kündigen, sondern widerrufen und anfechten. Kündigen kann man nur etwas, was man anerkennt. RE: Wichtig für alle Reingelegten! - Regine12 - 04-29-2010 Hier mal ein Beispiel für einen Musterbrief. Zu finden im c´t magazin . http://www.heise.de/ct/artikel/Abgeblockt-292144.html Zitat:Musterbrief für volljährige OpferAuch einen Musterbrief für Minderjährige findet man am Ende des Berichts im c´t magazin RE: Wichtig für alle Reingelegten! - Krennz - 04-29-2010 Da wären wir beim leidigen Thema schreibseln. Eine Verbraucherzentrale sagt schreibseln, die andere sagt nicht schreibseln. Im Endeffekt muss das jeder selber wissen. Nur, ob ich schreibsel oder nicht ist den Abofallenstellern und Inkassierern vollkommen egal, die versuchen mit ihrem Mahndrohmüll ein Mahndrohkasperletheater aufzuziehen und mich einzuschüchtern, sodass ich zahle. Ich gehe dann hin und schicke diese Briefe ungeöffnet und mit meiner unkenntlichen Anschrift sowie dem Vermerk "Annahme verweigert" wieder zurück. Wenn ich die Briefe nicht lese und es ihnen kund tue können die kein Mahndrohkasperletheater aufziehen und bei mir ist bald Ruhe. RE: Wichtig für alle Reingelegten! - Regine12 - 04-29-2010 Siehste ,und ich habe geschreibselt. Ich würde ständig im Kopf haben, dass sie mich vielleicht doch als Versuchskaninchen rauspicken. :recht: Wenn ich geschrieben habe ist es mir egal !! Habe mich ja abgesichert Darum gehöre ich zu den Kunden, die der Post was zukommen lassen. Aber es hatte mir danach auch Spass gemacht denen ihre Fehler mitzuteilen. Hatte regen Schreibverkehr mit den Inkassobüros.( Anwälte ) Ach ja habe ich ganz vergessen. Das Porto für einen Brief an die Staatsanwaltschaft hatte ich auch noch gerne ausgegeben. RE: Wichtig für alle Reingelegten! - Regine12 - 04-29-2010 Wollte hier noch ein Video einstellen ,wo der Anwalt der Verbraucherzentrale Bayern mitteilt das man sich nach der heutigen Lage nicht zu wehren braucht. Dieses Video gibt es aber leider nicht mehr. Also stelle ich mal einen Bericht der Verbraucherzentrale Bayern ein. Auch im Internet auf's Kleingedruckte achtenhttp://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ127252806504658/link555421A.html Zitat:Dass Kosten entstehen, erfährt man nur an versteckter Stelle, wie etwa im Kleingedruckten am Ende der Webseite.Wenn ich mir heute die Seiten ansehe sind die Kosten nicht immer versteckt. Einige Seiten wurden auch nach Gerichtsurteil geändert. Wenn man ein wenig darauf achtet was man tut ,sieht man auch oft das Abo und den Preis. Zitat:Zahlt der Betroffene nicht, muss er meist keine Konsequenzen befürchten. Es bleibt bei außergerichtlichen Mahnschreiben und Drohbriefen, denn kaum ein Anbieter solch unseriöser Seiten geht mit seinen Forderungen vor Gericht. Ohne deutlichen Hinweis auf die anfallenden Gebühren kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem aktuellen Urteil. Erst Gestern war ich auf einer Seite gewesen um hier was Neues dazu zu schreiben. Ääääääääää---da war der Preis genau über dem Feld zum eintragen der Daten zu sehen. Also nicht versteckt. Zitat:Im konkreten Fall hatte ein Internetdienst eine Datenbank für Namens- und Ahnenforschung bereitgestellt. Erst bei genauem Hinsehen war erkennbar, dass mit deren Nutzung automatisch ein Abonnement für 60 Euro pro Jahr abgeschlossen wurde. Da der Aufbau der Seite dem Internetsurfer vorgespielt hatte, dass das Angebot unentgeltlich sei, sprach das Gericht von arglistiger Täuschung.Da sieht man ja auf der Seite auch gar keinen Preis. Trotzdem bietet man auch hier im Bericht Musterbriefe an. Bei andern Seiten sieht man es erst beim scrollen oder man wird über eine andere kostenlose Seite auf eine Kostenpflichtige Seite umgeleitet. Ich habe mir angewöhnt immer die Seite bei einer Anmeldung zu sichern. Nicht das auf einmal der Preis auf der Seite bei denen zu sehen ist. So wie es mir gestern ging. Quelle der Zitate : Verbrauerzentrale im link RE: Wichtig für alle Reingelegten! - Krennz - 04-29-2010 Wenn Du z.B. über Google-Werbung auf diese Sites geführt wirst kommst Du auf eine sogen. Landingpage, auf der garantiert der Preis und die Leistung irgendwo verschleiert oder versteckt genannt wird, bzw nur aus den AGB hervorgeht. Ist ein beliebtes Vorgehen der Abofallensteller. Wenn Du dann über www. auf die Site gehst steht der Preis auf einnmal gut sichtbar da. Das dient dann zur Täuschung der Gerichte und der Staatsanwälte. Das wird auch vom Computerbetrugforum so berichtet und m.W. auch gesichert. RE: Wichtig für alle Reingelegten! - Regine12 - 05-01-2010 Was kann ich tun, um den Betreibern das Handwerk zu legen? http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/Text ... legen.aspx |