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Abmahnung Bayern München ...
Forum: Abmahnung FC Bayern München (FCB) Lentze/Stopper
Letzter Beitrag: Qsler
08-15-2025, 07:55 AM
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Abmahnungen BVB d. Becker...
Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann
Letzter Beitrag: kaya.tr
08-18-2024, 12:32 PM
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Gerichtsteilnahme per Vid...
Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht
Letzter Beitrag: Matsdhummels
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Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
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04-29-2024, 01:26 AM
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
04-22-2024, 10:18 AM
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
04-15-2024, 08:45 PM
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Spam, Datenklau und Werbe...
Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke
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Forum: Kaffeefahrten
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Forum: Kaffeefahrten
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Reisepässe, Führerscheine...
Forum: Kaffeefahrten
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01-06-2024, 11:50 PM
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| Vorsicht: Mega-Betrug mit Flappy Bird |
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Geschrieben von: Regine12 - 02-14-2014, 11:11 AM - Forum: Viren und Trojaner
- Antworten (1)
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Vorsicht: Mega-Betrug mit Flappy Bird
http://m.oe24.at/digital/Vorsicht-Mega- ... /132230697
Statt erhoffter Spielfreude werden teure Mehrwert-SMS verschickt.
Zitat:...............................................
Fiese Schadprogramme
So warnt der Sicherheits-Spezialist "Sophos", dass aktuell gleich mehrere Trojaner, die sich als Flappy Bird tarnen, im Umlauf sind. Dabei haben die Cyber-Kriminellen ein klares Ziel: Sie wollen, dass sich so viele Personen wie möglich die Malware auf ihrem Smartphone oder Tablet installieren. Fällt ein Nutzer auf die Masch rein, verschickt der Trojaner auf dessen Kosten teure Mehrwert-SMS. Damit wollen sich die Angreifer die Kassen füllen. Doch als wäre dies noch nicht genug, greifen die Schad-Programme offenbar auch auf persönliche Daten, die am Smartphone des Nutzers gespeichert sind, zu. Diese werden dann ebenfalls an die Cyberkriminellen weitergeleitet..................................
Warum hatte «Flappy Bird» aus dem Nichts Erfolg?
http://www.nzz.ch/aktuell/digital/flapp ... 1.18242575
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| Sicherungsmaßnahmen wegen Fakeshops |
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Geschrieben von: Regine12 - 02-08-2014, 01:25 PM - Forum: Onlineshopping
- Keine Antworten
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Sicherungsmaßnahmen wegen Fakeshops
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... ryId=64159
Staatsanwaltschaft Detmold
Zitat:31 Js 47/12
In dem Verfahren 31 Js 47/12 der Staatsanwaltschaft Detmold wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges gegen Robert VARGATU und andere als Betreiber der Internetseiten http://www.delti-shoping.biz, http://www.reifen-cosma.de, http://www.reifen-sfatolae.biz, http://www.wheels-tire.biz, http://www.pneu-matic.de, http://www.pneu-handel.net, http://www.pneushandel.net, http://www.reifen4store.com und http://www.reifenonline-shop.com wurden gerichtlich mehrere Konten der Beschuldigten beschlagnahmt und auf diesen Konten Bargeldbeträge in Höhe von insgesamt 29.174,58 Euro gepfändet.
Diese Mitteilung erfolgt gemäß § 111e StPO, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen und gerichtlich titulierte Ansprüche aus der Straftat in das für sie gesicherte Vermögen durchsetzen zu können.
Geschädigte, welche auf den vorbezeichneten Internetseiten eine Bestellung aufgegeben haben, werden gebeten, sich bei der Staatsanwaltschaft Detmold, Heinrich-Drake-Straße 1, 32756 Detmold, zu dem Aktenzeichen 31 Js 47/12 zu melden. Sie erhalten dann ein Merkblatt „Wichtige Hinweise für Geschädigte“. Dieses Merkblatt kann auch im Internet unter http://www.sta-detmold.nrw.de/Presse/Pre...teilungen/ abgerufen werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsberatung, Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten nicht erteilen darf. .....................................
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| Abmahnfalle Pixelio-Bilder |
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Geschrieben von: Regine12 - 02-08-2014, 12:00 PM - Forum: Abmahnungen Allgemein
- Keine Antworten
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Abmahnfalle Pixelio-Bilder
http://www.internet-law.de/2014/02/abma ... ilder.html
Zitat:Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13) sorgt im Netz gerade für Aufregung. Ein Hobbyfotograf, der seine Bilder selbst über das Fotoportal Pixelio zur “kostenlosen” Nutzung bereit stellt, hat einen solchen Nutzer wegen fehlender Urheberbenennung gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Nutzer hatte zwar auf der Website, auf der das Bild eingeblendet wurde, einen Hinweis auf den Urheber angebracht, nicht aber auf dem Bild selbst. Bei Direktaufruf der Bild-URL, den man als Besucher der Website sehr schnell über das Kontextmenü bewerkstelligen kann, erscheint natürlich kein Urhebervermerk, denn dazu müsste dieser auf dem Bild selbst aufgebracht worden sein. Das Landgericht Köln hat zur Unterlassung verurteilt, weil bei Direktaufruf der Bilddatei keine Urheberbenennung angezeigt wird.
Um es vorwegzunehmen: Ich halte das Urteil ebenfalls für falsch, aber vollkommen abwegig oder schwachsinnig, wie ich es teilweise auch von Kollegen gelesen habe, ist es wohl eher nicht....................................mehr im link
http://www.pcwelt.de/news/Foto-Urheber- ... 09399.html
Kurzinterview mit Pixelio-Chef Markus Hein: “Creative Commons ist derzeit keine Option”
https://netzpolitik.org/2014/kurzinterv ... ne-option/
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| Inkasso von durch die Schuldnerberatung gelösten Forderungen |
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Geschrieben von: Max - 02-07-2014, 04:09 AM - Forum: Abmahnungen Allgemein
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
gutes Forum, durch Google gefunden. 
Nun zur Sache, ich habe folgendes Problem.
Aus bestimmten Gründen (zwei Scheidungen) gab es damals leider "titulierte Forderungen" gegen mich.
Die "öffentliche Schuldnerberatung" meiner Stadt hat in der Zeit von 1987-1990 mit meinen Gläubigern verhandelt und auch Lösungen = Verzicht erzielt. Warum, will ich jetzt hier nicht ausbreiten.
Mit einem amtlichen Schreiben (Briefkopf der Stadt) wurde mir im Sommer 1990 bestätigt, das bestimmte Gläubiger tatsächlich auf die Forderungen verzichtet haben.
Nun... ein negatives Wunder.
U.a. Schneller Inkasso (hier ja bekannt) will aus dem uralten Titel von 1980 vollstrecken. Er/Es hat mir bereits die GV auf den Hals gehetzt. Jetzt kommt das Paradoxe: Die Justizbehörden erkennen meine entlastende Urkunde (Schreiben der Stadt mit Bestätigung des Verzichts) nicht an.
Ich habe Schneller gemäß dem BDSG mehrmals - mit Fristsetzung - aufgefordert, mir die Originale vom Titel sowie eine aktuelle Vollmacht des Ursprungsgläubigers vorzulegen. Diese Firma gibt es gar nicht mehr. Sogar per Postzustellungsurkunde.... keine Reaktion von Schneller Inkasso.
Aber die GV will von mir eine Vermögensauskunft haben. Sie verweigert mir eine Kopie des Vollstreckungsauftrages, ich kann keine Einsicht nehmen!
Noch schlimmer, wenn ich die Vermögensauskunft abgebe(n muss), erkenne ich damit eine nicht mehr bestehende Forderung an.
Wie gehe ich in diesem Fall vor??? Was habe ich noch für Möglichkeiten zur Hand? 
Es geht weiter: Zwei weitere der angeblich erledigten Forderungen sind ebenfalls VAKANT und liegen jetzt bei der GV vor.
Auch da habe ich unter Hinweis auf die 1990 bestätigte - erledigte - Forderung um schriftliche Auskunft gegeben, höre aber nichts von diesen entsprechenden Inkasso-Anwälten.
Ich habe überall die Formulierung benutzt: "Wenn Sie nicht bis zu diesem Termin xxxx antworten, bestätigen Sie automatisch, das die Forderung nicht mehr besteht!" 
Keine Antworten = Keine Forderungen mehr. Geht es so einfach?
Die aktuell tätigen Mitarbeiter dieser Stadt sind nun der Meinung (ich habe denen den gesamten Schriftverkehr von damals als Kopie zur Verfügung gestellt): "Das ist schon so lange her. Die Akten haben wir nach 10 Jahren vernichtet! Der damalige Abteilungsleiter ist schon lange nicht mehr im Amt. Wir können Ihnen nicht helfen!"
Und dabei wollte ich nur eine offizielle Bestätigung, dass das Schreiben tatsächlich eine vor Gericht verwertbare Urkunde ist. Soll ich nun die Stadt vor dem Verwaltungsgericht verklagen, damit ich auf diesem Weg eine Bestätigung bekomme, die ich wieder dem Vollstreckungsgericht vorlegen kann?!
Die Spinnen doch alle! Seit wann ist ein offizielles Schreiben mit Briefkopf einer Stadt KEINE Urkunde.
Aus meiner Sicht ist es Betrug, was Schneller Inkasso da macht. Denn... eine amtliche Urkunde zu meiner Entlastung muss überall ausreichen?
Wenn das nicht der Fall sein sollte, können alle öffentlichen Schuldnerberatungsstellen dicht machen. Denn dann ist deren Handeln sinnlos, weil die "Hyänen" jederzeit später vollstrecken können.
Übrigens: Der Gläubigervertreter (jetzt Schneller), der mit meiner Schuldnerberatung damals verhandelt hat, ist ebenfalls nicht mehr aktiv und seine Kanzlei seit Jahrzehnten geschlossen.
Und nun? Ich bin derzeit noch unschlüssig, wie ich noch vorgehen soll?
Was sagen die Profis hier im Forum?
Erledigte Forderungen nach Jahrzehnten eintreiben ist mehr als unseriös!!!
Das Verhalten der Justizbehörden ebenso.
Soll ich eine Vollstreckungsgegenklage einleiten und dafür auch noch Geld bezahlen??? Ich bin doch im Recht (Urkunde).
Na, wer hat einen Tipp für mich? /
Noch ein Nachtrag zum Verständnis:
Mittlerweile bin ich Rentner, dadurch aber kein Millionär geworden! 
Ich kann mir keinen Rechtsanwalt in dieser Sache leisten. Den Gerichtskostenvorschuss von 100 Euro kann ich auch nicht aufbringen. Die bisher angesprochenen Anwälte sehen in dem Fall (und den kommenden) zu viel Arbeit und haben bestimmte Vorstellungen von Gebühren, die ich nicht aufbringen kann. Also auch keine anwaltliche Hilfe möglich. Nein, PKH ist ihnen in diesem Fall zu wenig Lohn.
Tja, auch solche Fälle gibt es in diesem seltsamen Land mit einer angeblichen Demokratie. Verzeihung, Gewaltenteilung: Juristen dürfen alles und sind niemanden Rechenschaft schuldig. Warum diese Aussage? Der Rechtspfleger hat mir gegenüber erwähnt: "Gläubigerschutz geht immer vor dem Schuldnerschutz, Ihre Urkunde erkenne ich nicht an!"
Auf so Ideen können nur Beamte kommen, die vom wirklichen Leben rein gar nichts mitbekommen!
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| Asusgate: Zehntausende Router geben private Dateien preis |
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Geschrieben von: Regine12 - 02-05-2014, 10:36 PM - Forum: Viren und Trojaner
- Keine Antworten
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Asusgate: Zehntausende Router geben private Dateien preis
http://www.heise.de/security/meldung/As ... eitrag.rdf
Zitat:Im Netz sind IP-Adressen für zehntausende verwundbare Asus-Router aufgetaucht. Unter dem Titel "#ASUSGATE" veröffentlichten Unbekannte zudem Listen mit privaten Dateien auf angeschlossenen USB-Geräten.
Eine Gruppe Unbekannter hat mehr als 12.000 IP-Adressen von angreifbaren Asus-Routern veröffentlicht. In den Geräten klaffen Sicherheitslücken, die es Angreifern aus dem Internet erlauben, die Router komplett unter ihre Kontrolle zu bringen. Angreifer erhalten so auch Zugriff auf persönliche Dateien auf am Router angeschlossenen USB-Geräten. In Anlehnung an den Watergate-Skandal nennen die Unbekannten ihre Veröffentlichung "#ASUSGATE". Heise Security hat bei Stichproben festgestellt, dass die veröffentlichten Daten tatsächlich echt sind. Unter den IP-Adressen fanden sich offene FTP-Server mit Asus-Kennung und teilweise sensiblen Daten wie etwa Komplett-Backups von Windows-PCs...............................................
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