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Abmahnung Bayern München ...
Forum: Abmahnung FC Bayern München (FCB) Lentze/Stopper
Letzter Beitrag: Qsler
08-15-2025, 07:55 AM
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Abmahnungen BVB d. Becker...
Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann
Letzter Beitrag: kaya.tr
08-18-2024, 12:32 PM
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Gerichtsteilnahme per Vid...
Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht
Letzter Beitrag: Matsdhummels
07-19-2024, 06:07 AM
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Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Owx
04-29-2024, 01:26 AM
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
04-22-2024, 10:18 AM
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
04-15-2024, 08:45 PM
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Spam, Datenklau und Werbe...
Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:53 PM
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Mieser Rentner-Abzocker G...
Forum: Kaffeefahrten
Letzter Beitrag: Tamarra
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Knast für Kaffeefahrt-Bet...
Forum: Kaffeefahrten
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Reisepässe, Führerscheine...
Forum: Kaffeefahrten
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:50 PM
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| Parship mag Widerruf nicht |
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Geschrieben von: Krennz - 03-10-2014, 01:35 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Antworten (1)
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Die VZHH klagt gegen Parship.
Zitat:Bereits in der Vergangenheit haben wir Parship, einen der führenden Online-Partnervermittler, erfolgreich abgemahnt und verklagt, da das Unternehmen Verbrauchern verweigerte, ihr gesetzliches Widerrufsrecht auszuüben. Nun müssen wir erneut gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen, denn mit der Begründung des Wertersatzes stellt Parship überzogene Forderungen an ehemalige Kunden, die fristgerecht binnen 14 Tagen ihren Vertrag widerrufen haben.
Wer ist von den Wertersatzforderungen bei Parship betroffen?
Es geht um Fälle, wie den von Frau L.: Frau L. widerrief ihre kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der Partnerbörse Parship nach zwölf Tagen und damit innerhalb der Widerrufsfrist. Kurz danach erhielt sie zu ihrer Überraschung die Mitteilung, dass sie für zehn in der kurzen Zeit zustande gekommene Kontakte 306,99 Euro zahlen sollte, was 75 Prozent des Preises ihres ursprünglich abgeschlossenen Jahresabonnements von 409,32 Euro entsprach.
Wie kommt Parship zu dieser Kalkulation? Frau L. hatte doch korrekt widerrufen, oder?
Witer im LinK
http://www.vzhh.de/recht/293021/parship ... nicht.aspx
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| Von ebay akzeptierte Gründe für einen Auktionsabbruch |
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Geschrieben von: Krennz - 03-07-2014, 09:33 AM - Forum: Onlineauktionen
- Keine Antworten
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Im Autionshilfe Forum postete ein Verkäufer eine Antwort von Ebay auf seine Anfrage bei Ebay nach Angebotsabbgrüchen, die nicht zu einem Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden führen.
Hier, Auszugsweise, die Antwort:
Zitat:Es dürfen Verkäufer ein Angebot nur in Ausnahmefällen vorzeitig beenden.
Dazu gehören folgende Ausnahmefälle:
Der Verkäufer hat sich beim Einstellen des Angebots in der Beschaffenheit des Artikels geirrt.
Die Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit maßgeblich verändert (ist z.B. beschädigt worden).
Der Artikel kann nicht mehr verkauft werden, da er in der Zwischenzeit zerstört oder gestohlen wurde.
Der Verkäufer muss aber vorhandene Gebote vor Beendigung des Angebotes streichen. Sonst kommt zwischen Verkäufer und Höchstbieter trotzdem ein Kaufvertrag zustande.
Damit dürfte Allen klar sein, was machbar ist und was nicht.
Ggf. bleibt nur der/die gute Freund/in die den Höchstbietenden überbietet und keine Schadenersatzforderungen stellt. Obwohl, es gibt auch schon Fälle wo der unterlegen Bieter bei einem Abbruch Schadenersatzforderungen stellt. Daher äusserste Vorsicht.
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| LG München: Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam |
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Geschrieben von: Regine12 - 03-07-2014, 08:50 AM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Antworten (2)
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http://www.dr-bahr.com/news/kuendigungs ... rksam.html
LG München: Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam
Zitat:Die Kündigungsklausel der Online-Dating-Plattform "eDates.de" ist unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt (LG München, Urt. v. 30.01.2014 - Az.: 12 O 1857/13).
Die Dating-Plattform "eDates.de" verwendete in ihren AGB nachfolgende Kündgungsklausel:
"Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten."
Der Vertragsabschluss hingegen war elektronisch möglich. ........................weiter im link
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| Abzocher Stacheldrahtfestung-(Michael B.) steht zum Verkauf |
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Geschrieben von: Regine12 - 03-05-2014, 10:28 AM - Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten
- Keine Antworten
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Der Frankfurter Kreisel verkauft seine Firmenzentrale
Kaufpreis 895.000,00 EUR
Der Frankfurter-Kreisel
http://antiabzockenet.blogspot.de/searc ... %20Kreisel
Zitat:Einem Verweis vom Patchworkmarkt auf das Verkaufsangebot der berühmt berüchtigten Stacheldrahtfestung, die bisherige Firmenzentrale des Frankfurter Kreisels um Michael Burat, ist zu entnehmen, dass diese nun zum Preis von € 895.000,- zum Verkauf steht – durchaus bemerkenswert dabei ist, dass sämtliche Briefkästen in der Borsigstraße 35 mittlerweile auch “clean” sind, doch die Webtains GmbH, die ProPayment GmbH, die Solvenza24 GmbH und die Vendis GmbH residieren dort, gemäß Handelsregister, noch heute.....................
http://www.abzocknews.de/category/beitrage-recherchen/
Was Abzocknews.de unter “Frankfurter Kreisel” aufführen würde:
http://www.abzocknews.de/specials/der-f ... r-kreisel/
Zur Erinnerung.
Geschichten aus Rodgau - YouTube
http://www.youtube.com/user/RodgauerImpressionen
http://www.youtube.com/watch?v=OOY_j825b6g
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| "Chameleon"schockt vernetzte WeltForscher züchten WLAN-Virus |
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Geschrieben von: Regine12 - 02-28-2014, 04:25 PM - Forum: Aktuelle Themen
- Keine Antworten
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"Chameleon" schockt vernetzte WeltForscher züchten WLAN-Virus
http://www.n-tv.de/technik/Forscher-zue ... 67866.html
Zitat:Britische Computerwissenschaftler entwickeln einen Virus, der sich epidemieartig über WLAN-Netze ausbreiten kann. Computer und andere Geräte sind "Chameleon" schutzlos ausgeliefert, kein Antiviren-Programm hält ihn auf.
Dem "Internet der Dinge" soll die Zukunft gehören. Computer, Smartphone, Tablets, Autos, Haushaltsgeräte, Heizung, Einkaufskörbe und vieles mehr sind vernetzt, kommunizieren mit dem Nutzer, Steuereinheiten oder untereinander. Meistens verbinden sich die Geräte über WLAN mit dem Internet. Fast jeder Haushalt, jede Firma, jede Behörde hat ein eigenes von Routern (Access Points) gespanntes Netz. In Ballungsräumen gibt es Zigtausende. Ein gefundenes Fressen für "Chameleon", einen Monster-Virus, den Wissenschaftler der Universität Liverpool in einer Forschungsarbeit vorgestellt haben.
Unauffälliger Angreifer..............................mehr im link
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| Vorsicht ! Abmahnung jetzt auch wegen Streamings bei kinox.t |
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Geschrieben von: Regine12 - 02-28-2014, 02:31 PM - Forum: Abmahnungen Allgemein
- Antworten (7)
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Filesharing: Abmahnung jetzt auch wegen Streamings bei kinox.to?
http://www.paloubis.com/2014/02/abmahnu ... -kinox-to/
Zitat:Wir haben heute einen sehr interessanten Anruf bekommen. Ein Mandant hat eine Abmahnung einer bekannten Abmahnkanzlei im Namen eines Medienunternehmens erhalten wegen angeblichen Angebots von geschützten Werken (Film) über eine Tauschbörse (BitTorrent).
Soweit sogut, nichts ungewöhnliches. Wir stellen dem Mandanten die üblichen Fragen: Anzahl der Anschlussnutzer? Nur einer, der Anschlussinhaber selbst. Haben Sie das Werk über die Tauschbörse genutzt? Nein! Haben Sie das fragliche Werk gesehen? Jetzt kommt die interessante Information. Das fragliche Werk hat der Mandant schon gesehen, sogar im fraglichen Zeitraum. Nur eben nicht über eine Tauschbörse, sondern über das Streaming-Portal kinox.to. Hoppala................................mehr im link
Kinox.to, redtube und Streaming, legal oder illegal?
http://www.abmahnungwegenfilesharing.de ... streaming/
Kann ja sein , dass Anrufer das hier erhalten hat ?
Da bin ich jetzt aber echt gespannt ,was dabei am Ende rauskommt.
Zitat: ]Achtung! Fake-Alarm – Kinox.to-Streams wurden noch nicht abgemahnt
http://praxistipps.chip.de/kinox-to-abm ... -tun_27849
Man darf davon ausgehen, dass Sie die Abmahnung schriftlich per Brief mit Ihrem Namen, Ihrer IP-Adresse und ähnliche Detail-Angaben erhalten haben. Alles andere ist sowieso als äußerst dubios zu sehen. Falls die Abmahnung als Pop-Up in Ihrem Browser erscheint, haben Sie sich mit ziemlicher Sicherheit einen Virus eingefangen, mit dem die Entwickler von Ihnen Geld erpressen wollen. Wie Sie diesen entfernen, erklären wir Ihnen hier..........................mehr im link
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