![]() |
|
Von ebay akzeptierte Gründe für einen Auktionsabbruch - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Shopping & Auktionen (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=17) +--- Forum: Onlineauktionen (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=19) +--- Thema: Von ebay akzeptierte Gründe für einen Auktionsabbruch (/showthread.php?tid=1278) |
RE: Von ebay akzeptierte Gründe für einen Auktionsabbruch - Krennz - 03-07-2014 Im Autionshilfe Forum postete ein Verkäufer eine Antwort von Ebay auf seine Anfrage bei Ebay nach Angebotsabbgrüchen, die nicht zu einem Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden führen. Hier, Auszugsweise, die Antwort: Zitat:Es dürfen Verkäufer ein Angebot nur in Ausnahmefällen vorzeitig beenden. Damit dürfte Allen klar sein, was machbar ist und was nicht. Ggf. bleibt nur der/die gute Freund/in die den Höchstbietenden überbietet und keine Schadenersatzforderungen stellt. Obwohl, es gibt auch schon Fälle wo der unterlegen Bieter bei einem Abbruch Schadenersatzforderungen stellt. Daher äusserste Vorsicht. |