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  Beleidigung.
Geschrieben von: DonnaWedda - 10-27-2017, 12:00 PM - Forum: Social Media/Twitter, Facebook und Co - Keine Antworten

Ich habe im Internet einen Nicknamen der im realen Leben auch mein Spitzname ist. Auf Konzerten einer Band mit der ich befreundet war, werden beleidigende u erniedrigende spöttische Lieder über mich gesungen.Aber sie nennen mich in ihren Liedern stets beim Nicknamen bzw.Spitznamen. jeder der mich kennt weiß dass es um mich geht.
Videos mit diesen Liedern wurden auf utube hochgeladen.
Kann ich eine Anzeige wegen Beleidigung machen obwohl mein echter Name nicht genannt wird?

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  Abmahnung Schalke
Geschrieben von: rudi - 09-23-2017, 02:04 PM - Forum: Abmahnung FC Schalke 04 (S04) - Antworten (9)

Habe in einem bekannten Portal Karten verkauft.

Anfang September kam ein Brief von Schalke...


Aus diesem Grund setze wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € gegen Sie fest.


Jetzt weiss ich nicht was ich tun soll, die UE möcht ich ungern zurückschicken, und bezahlen ?

Hab den Käufer, den Betrag zurückerstattet, soll ich an Schalke einen Brief schicken, mit einem Beweis davon? Und darum bitten, dass sie von der Strafe absehen?

Übrigens keine Urrheberrechtsverletzung! Tickets waren vorher schon gesperrt.

Was kann mir alles blühen?
Glaub kaum, dass sowas vor Gericht geht ?

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  Wie erfahre ich ob unsere Dauerkarte gesperrt wurde?
Geschrieben von: Lukers-Mama - 08-16-2017, 12:44 PM - Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann - Antworten (7)

Hallo. Ich hätte mal ein paar Fragen. Mein Mann hat eine Dauerkarte und hat mich beauftragt diese für die kommende Saison weiterzugeben, da er aus beruflichen Gründen nicht gehen kann. Er hatte 280 Euro ausgerechnet. 240 die Karte und jeweils 20 Euro für eventuell folgende CL spiele die von unserem Konto eingezogen werden. Jetzt wurden meiner Schwägerin(der ich das in der Zwischenzeit wiederum übertragen habe) 800 Euro angeboten. Das Angebot über Kleinanzeigen War ohne Preisangabe. Als sie dies angenommen hatte wurde ihr ein Screenshot einer email von der ticketabteilung geschickt in dem stand "der Herr wird das letzte mal eine Dauerkarte bekommen haben" und "der Fall wurde der Kanzlei übergeben" von dem vermeintlichen Käufer gesendet mit dem Hinweis er hätte es gemeldet. Dies War am 18.7.


Jetzt meine Fragen

1. Bekommen wir Bescheid wenn die Dauerkarte gesperrt wird? Und wann?

2. Bisher kann ich mich noch ohne Probleme im online Bereich vom Verein anmelden.

3. Wie bekomme ich raus ob ein Verfahren gegen mich läuft? Diese Woche fängt die BL wieder an und ich kann ja die Karte nicht abgeben ohne zu wissen ob sie gesperrt ist.


Ich hoffe es kann mir schnell jemand helfen. Vielen Dank dafür im voraus

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  Abmahnung RB Leipzig
Geschrieben von: JBlatter - 08-13-2017, 07:31 PM - Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine) - Antworten (4)

Hallo,

erstmal vielen vielen Dank für eure Mühe hier. Nach dem ersten Schreck, bin ich jetzt durch dieses Forum relativ gelassen.

Mein Fall: mir wurde auch eine Abmahnung von Becker Haumann Manke Gursky im Namen von RB Leipzig zugestellt. (Analog zu den BVB Abmahnungen)

Folgendes wird mir vorgeworfen:

- ATGB wurden nicht abgebildet
- Ticket ist öffentlich bei Viagogo.de angeboten worden

Falsch ist, dass ich diese Tickets bei Viviago angeboten habe, ich habe diese Seite noch nie besucht, noch habe ich einen Account dort. Jedoch habe ich 4 Tickets, welche ich zum Preis von je 20 Euro erworben habe, für je 30 Euro über eine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen als Preis Verhandlungsbasis weitergegeben. (Also 50 % Preisaufschlag; ob ich damals auf die geltenden ATGB hingewiesen habe ist für mich nicht mehr nachvollziehbar, da mein damaliger Ebay-Kleinanzeigen-Account nicht mehr vorhanden ist)

Die Tickets wurden damals nachweisbar per Paypal bezahlt mit dem Verwendungszweck "4x Tickets RB Leipzig Ebay Kleinanzeigen Nummer xyz123". Name und Adresse der Käuferin ist vorhanden.

Somit ist der Inhalt der Abmahnung falsch, da meine Käuferin dann die Tickets wohl auf Viagogo angeboten hat, nicht ich.

Anzumerken ist noch, dass ich die Tickets aus beruflichen Gründen weitergegeben habe. Ich habe die Tickets nicht vorsätzlich erworben, um Sie dann teurer weiter zu verkaufen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte RB Leipzig auch noch keine Ticketbörse zum Zurückgeben von Tickets (so wie das jetzt der Fall ist). Nachweislich habe ich die Ticketbörse in einem späteren Verhinderungsfall genutzt um Tickets zurück zu geben.

Weiterhin ist anzumerken dass die Tickets bei RB Leipzig personalisiert sind. (also man muss einen Namen beim Kauf angeben, der jeweilige Name kann nur für ein Ticket verwendet werden) Daher bin ich mir unsicher, ob hier ein Privatverkauf rechtens war.

Die UE möchte ich natürlich nicht unterzeichnen und natürlich auch nichts bezahlen.
Eine Logo oder Markenrechtsverletzung wird mir nicht vorgeworfen.

Meine Fragen:

Sollte man hier überhaupt reagieren? Wenn ja, würde ich einfach schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.2017. Aktennummer xxxxxxx.

Falsch ist, dass ich Tickets von RB Leipzig bei viagogo.de angeboten oder veräußert habe. Ich habe oder hatte niemals einen Account auf dieser Website, habe dort keine Tickets veräußert und dort auch keine Tickets zum Verkauf angeboten. Die besagten Tickets habe ich im Rahmen eines Privatverkaufs anderweitig veräußert. Die Käuferin muss dann im Weiteren die Tickets bei viagogo.de angeboten haben.

Nach BGH-Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06 darf ich die Tickets, da ich persönlich verhindert war, frei verkaufen.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte RB Leipzig auch noch keine Ticketbörse zum Zurückgeben von Eintrittskarten (so wie das jetzt der Fall ist). Nachweislich habe ich die Ticketbörse von RB Leipzig in einem späteren Verhinderungsfall genutzt, um Tickets ohne Gewinnabsicht zurück zu geben.

Ich möchte daher von der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Abstand nehmen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.

Da ich nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe, fordere ich Sie dazu auf, mich zukünftig nicht mehr zu kontaktieren. Bei Bedarf werde ich einen fachkundigen Rechtsanwalt über diesen Sachverhalt informieren und zukünftig alles Weitere nur noch über diesen Rechtsanwalt laufen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster"


Vielen Dank schon mal für eure Mühe und Hilfe!

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  Abmahnung auf Ebay Kleinanzeigen.
Geschrieben von: Marikenja - 04-27-2017, 01:45 PM - Forum: Abmahnungen Allgemein - Antworten (7)

Hallo zusammen!
Ich hoffe jemand kann mir schnell in meiner Lage helfen. Ich habe vermutlich mit einem "Massenabmahner" zu tun bekommen. Weil ich wegen meinem kleinen Kind momentan nur von zu Hause arbeiten kann, habe ich nach einer Verdienstmöglichkeit gesucht und eine Anzeige für Webdesign und Optimierung aufgegeben. Mein Account auf Ebay Kleinanzeigen ist gewerblich und hat folgende Infos: Name, Adresse, USt ID, Email. Telefonnummer steht nicht im Impressum, aber durch das Klicken auf "Anrufen" Button oder an der Seite der Anzeige sieht man die Tel. Nummer auch. Der Abmahnender ist ein Mitbewerber und wirft mir folgendes vor:

Ihrer eBay-Kleinanzeige mangelt es an der Angabe einer rechtskonformen Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG. Insbesondere mangelt es Ihrer eBay-Kleinanzeige an den „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen“, hier konkret an der Angabe einer Telefonnummer, was unzweifelhaft eine Rechtsverletzung darstellt.

Ein in der Europäische Union (EU) niedergelassener, nach § 14 BGB zu qualifizierender Unternehmer, welcher Waren und Dienstleistungen auch an nach § 13 BGB zu qualifizierende Verbraucher anbietet, ist Sie gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) seit dem 09. Januar 2016 verpflichtet, einen Hyperlink zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen (und seine Email-Adresse anzugeben). Der vorbezeichnete Hyperlink muss leicht zugänglich und zudem auch anklickbar sein (OLG München vom 22. September 2016 - 29 U 2498/16; OLG Koblenz vom 25. Januar 2017 - 9 W 426/16).

Ihrer eBay-Kleinanzeige mangelt es an der Bereitstellung des vorgenannten, anklickbaren Hyperlinks, was unzweifelhaft eine Rechtsverletzung darstellt.

Für Sein Recherche Aufwand fordert er 120€ Schadenersatz.

Die Anzeige habe ich rausgenommen.
Ist das alles korrekt was der Gute da tut?
120€ ist momentan für mich viel Geld und ich wäre sehr froh wenn ich sie nicht bezahlen müsste.

Bin dankbar für jede Meinung

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  Mobbing ...
Geschrieben von: JanJuliusHenke - 02-24-2017, 11:53 AM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich möchte euch kurz meinen Fall schildern und fragen, ob ihr meint, dass ich durch rechtlichen Beistand aus dieser Misere herauskomme.

Ich arbeite seit sechs Monaten als Grafik-Designer für den Online Shop eines mittelständigen Modeunternehmens.
Am Anfang war noch alles super, aber mein Chef, der neben seiner cholerischen Art noch ein Drogenproblem hat, pöbelt mich seit ca. 12 Wochen permanent an. Er kritisiert nicht meine Arbeit, sondern mich als Person und wird dabei extrem beleidigend.
Mein größter Wunsch ist, dass er mich kündigt, da ich dann ganz bequem in Alg1 wechseln kann und mich gut versorgt auf die Suche nach einer neuen Stelle machen kann. Leider hat er mir schon klar gemacht, dass er mich nicht feuern wird.

Ich habe jetzt mal diese Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht rausgesucht und werde denen mein Anliegen schildern und fragen ob man meinen Chef, aufgrund seines Mobbings, zu einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung zwingen kann. Was meint ihr, hatte jemand von euch schon mal einen ähnlichen Fall?

Wie geht man mit so etwas um?

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  Abmahnung St. Pauli
Geschrieben von: ewerthon1001 - 02-17-2017, 04:25 PM - Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine) - Antworten (9)

Hallo zusammen.

Ich habe Anfang der Woche Post vom FC St. Pauli bekommen, nicht vom Anwalt . Mir wird ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingung vorgeworfen. Ich 2x2 Tickets des FC. Pauli auf Viagogo verkauft da ich jeweils privat verhindert war. Anscheinend hat mich ein Käufer beim Verein angeschwärzt

Sie fordern jetzt eine Vertragsstrafe von 500 Euro zudem haben sie mir für zwei weitere Spiele die Karten komplett gesperrt.

Nach einem ersten Email Verkehr ist die Strafe auf 200 Euro schon runter gegangen, allerdings wollen sie die Karten nicht entsperren.

Wie soll ich mich jetzt verhalten, ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Viele Grüße

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  Wer ist eigentlich Erstkäufer ?
Geschrieben von: HSV - 01-27-2017, 03:36 PM - Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann - Keine Antworten

Hallo,
ich lese hier gerade mit und verfolge die Beiträge.

Laut Forum wie auch Rechtsprechung, greifen die ATGB nur zwischen Erstkäufer und dem Veranstalter.
Ich habe eine (dumme?) Frage:
Wenn ich die Tickets direkt von einem niedergelassen Vorverkauf oder Onlineticketcenter (nicht vom Verein) erwerbe,
bin ich da immer noch Erstkäufer?
Oder gelten nach wie vor die ATGB, da der Vorverkauf nur als Mittler des Vereins auftritt, muss er mich explizit auf die ATGBs hinweisen?

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  Abmahnung SC Freiburg
Geschrieben von: joesworld - 01-24-2017, 04:21 PM - Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine) - Antworten (6)

Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt hier mal eine Stunde lang etwas eingelesen.
Ich bin neu hier und habe einen netten Brief vom SC Freiburg bekommen.
Die wollen von mir 2500€!!!.
Sie können nachweisen das Tickets zu überhöhten Preisen bei Viagogo verkauft wurden für 2 Spiele Hamburg und Bayern.
Des weiteren steht in dem Brief " Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeit an, die Angelegenheit zu klären. Die Vertragsstrafe beträgt EUR 2.500€ !.
Bei Zahlung eines Teilbetrages von EUR 1.500€ auf die angefallene Vertragsstrafe bis spätestens 15.02.2017 erlassen wir Ihnen den Rest der Vertragsstrafe von EUR 1.000€. Bitte überweisen Sie ......... und ich soll die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Was soll ich tun bin gerade leicht geplättet da ich die Karten in einem Ticketforum abgegeben habe. Habe eine Rechtsschutzversicherung aber hilft die?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Liebe Grüße

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  Eintrittskarten aufbewahrungspflichtig?
Geschrieben von: pemü - 01-22-2017, 08:11 AM - Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann - Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Thema:

Ich habe als Vereinsmitglied Eintrittskarten erworben und diese an einen Dritten verkauft.

Dieser hatte Zutritt zum Stadion erhalten und das Spiel angesehen.

Kann der Verein zu einen späteren Zeitpunkt an mich herantreten und einen Nachweis verlangen, daß ich persönlich vor Ort war?

Bin ich beweispflichtig?

In den ATGB habe ich hierzu keinen Eintrag gefunden.

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