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Eintrittskarten aufbewahrungspflichtig? - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abmahnungen (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=39) +--- Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=37) +--- Thema: Eintrittskarten aufbewahrungspflichtig? (/showthread.php?tid=1825) |
RE: Eintrittskarten aufbewahrungspflichtig? - pemü - 01-22-2017 Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Thema: Ich habe als Vereinsmitglied Eintrittskarten erworben und diese an einen Dritten verkauft. Dieser hatte Zutritt zum Stadion erhalten und das Spiel angesehen. Kann der Verein zu einen späteren Zeitpunkt an mich herantreten und einen Nachweis verlangen, daß ich persönlich vor Ort war? Bin ich beweispflichtig? In den ATGB habe ich hierzu keinen Eintrag gefunden. RE: Eintrittskarten aufbewahrungspflichtig? - ldb - 01-22-2017 Nein, aus meiner Sicht muss ich hinterher niemandem beweisen das ich vor Ort war. Viel mehr sollte mir der Verein beweisen das ich es nicht war und vor allem aus welchem Grund das ein Indiz für etwas sein soll, was dem Verein nicht passt. Aufbewahrungspflicht gibt es für sowas natürlich nicht. Schildere doch mal deinen Fall.. |