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  Abmahnung Werder bremen
Geschrieben von: Maik - 11-15-2018, 12:44 PM - Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann - Keine Antworten

H

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  Verjährung von Unfallkosten
Geschrieben von: Einstein - 10-21-2018, 11:11 PM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht - Keine Antworten

Hallo liebe Mitglieder,

Ich habe eine Frage zu folgendem Vorfall:

Im Oktober 2014 hatte ich einen Autounfall mit einem Radfahrer. 2015 Februar und Oktober wurden von meiner Versicherung dazu Arztrechnungen beglichen. Nun soll ich jetzt im Oktober 2018 diese Rechnungen in Höhe von insgesamt rund 200 Euro begleichen. Die Versicherung kann mir aber keinen Nachweis über die Kostenzusammensetzung geben, da die Rechnungen schon archiviert seien. Ich habe damals auch keinen Bescheid bekommen, dass noch Kosten auf mich zukommen würden.
Muss ich die Kosten tragen oder gilt hier die Verjährung?

Liebe Grüße!

Einstein

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  Abmahnung VfL
Geschrieben von: Aggipia - 09-14-2018, 01:23 PM - Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann - Antworten (1)

hi zusammen

So 100% weiß ich gerade noch nicht wie ich jetzt vorgehen soll ....

Ich bin abgemahnt worden - bisher nur per E-Mail - vom VFL Wolfsburg .

Ich habe zwei Tickets bei eBay Kleinanzeigen angeboten . Ohne Foto , ohne genaue Reihe etc .

Nun soll ich 250€ zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben .

Ich habe die Tickets nicht verkauft sondern das Angebot bei eBay wieder gelöscht gehabt.

Ich hatte keine Tickets vom VfL gekauft sondern privat geschenkt bekommen, konnte nun aber nicht hin.

Der Vorwurf lautet die ATGB wurden nicht eingehalten . Und der Verlauf über eBay Kleinanzeigen ist strafbar.

Was kann ich jetzt tun ?

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  Kann mir als Opfer Fahrerflucht vorgeworfen werden?
Geschrieben von: linki - 08-22-2018, 09:49 AM - Forum: Geblitzt, Knöllchen,zu Recht? - Antworten (1)

Gestern Nachmittag bin ich mit dem Auto durch eine Siedlung gefahren und ein junger Roller-Fahrer (16 o.17?) hat meine Vohrfahrt missachtet und ist mir voll auf Auto geknallt, vor allem mit seinem Körper. der Roller ist vorher weg geschlittert.

Ich bin ausgestiegen und da stand der schon wieder auf den Füßen. War etwas verwirrt aber meinte ihm geht es gut alles in Ordnung es tut ihm Leid. Wir haben mein Auto angeschaut - kein ersichtlicher Schaden.

Er meinte er schiebt zu seiner Oma alles in Ordnung, ich hab ihn gehen lassen.

Heute dachte ich mir - schön blöd. Der stand unter Schock und wenn er doch noch ins Krankenhaus musste bin ich wegen Fahrerflucht dran. Scheiße... Ich hätte ihn dazu zwingen müssen zu bleiben oder? Krankenwagen und Polizei rufen?

Oder?

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  Aufforderung zum Rückschnitt des Überwuchses § 910 BGB / § 1004 BGB
Geschrieben von: naturesalva - 07-21-2018, 10:05 PM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht - Keine Antworten

Guten Abend,


ich stehe vor einem kleinen und ärgerlichen Problem und komme nicht so richtig mit den Paragraphen weiter. Ich vermute, dass diese nicht so richtig zu meiner Situation passen, wegen der wechselnden Besitzer der Grundstücke.*


Normal würde ich sagen: „Nachbar, bitte Überwuchs zurückschneiden - Danke und gut ist!“ Aber….


Seit 2 Jahren besitze ich ein Haus mit Garten (in RLP). Alles ländlich alles etwas verwinkelt. Der Garten hat 3 Grenzen zu 3 verschiedenen Nachbarn. Ein Nachbar links mit Maschendrahtzaun (gehört Nachbar), ein Nachbar auf der Stirnseite mit Holzsichtschutz (gehört Nachbar) und ein Nachbar rechts mit einer Steinmauer (gehört mir).


Nun habe ich das Problem, dass von dem Nachbargrundstück mit dem Holzsichtschutz ein sehr starker Baum/Busch/Unkraut Überwuchs über die gesamte Grundstücksgrenze besteht. Hierdurch wird ein Zugang zu meinem überdachten Abstellbereich hinter meinem Schuppen beeinträchtigt.


Vor gut 5 Wochen sprach ich den Nachbarn darauf an, welcher das Grundstück vor ca. einem Jahr erwarb, und bat darum, den Überhang/Überwuchs zu beseitigen. (Von den Wurzeln möchte ich gar nicht anfangen). Das Gespräch verlief gut und ich gewährte dem Nachbarn den Blick aus meinem Garten, damit er sich ein Bild der Situation machen konnte. Wir einigten uns darauf, dass ein Bekannter des Nachbarn die Arbeit verrichtet. Ich gab an, dass jetzt keine Dringlichkeit bestehe, da ich nun für 3 Wochen ins Ausland verreise und die Arbeit gerne in dieser Zeit durchgeführt werden kann. Ich erlaubte dem Nachbarn für das Beseitigen des Überwuchses den Zugang zum Grundstück. So sind wir verblieben.


Inzwischen sind wie erwähnt 5 Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. Daraufhin sprach ich den Nachbarn erneut an, welcher nun abblockt und sich auf einen "Bestandsschutz" beruft. Es sei vorher nie was gemacht worden und somit wäre mein Recht verjährt.


Weiter Aussagen des Nachbarn: Ich könne, nein ich dürfe gerne selbst alles wegmachen was mich stört. Ich wär der einzige der sich beschwert und der andere Nachbar über mir würde es auch selbst wegmachen. Warum mich das denn stören würde, der Jasminbusch wäre doch schön und Garten wär wohl nicht so mein Ding usw. usw.



Wichtige Info*:


Der Vorbesitzer meines Grundstückes hatte auch diese Problematik mit dem Vorbesitzer des besagten Grundstückes. Anfangs hatte mein Vorbesitzer selbst alles zurückgeschnitten, was ihm jedoch mit der Zeit zu viel wurde. (Aufwand, Zeit, Entsorgung, Kosten). Daraufhin einigten sie sich, dass der Nachbar selbst für diese Tätigkeiten verantwortlich ist und es wurde auch von dem Nachbarn jemand beauftragt, der regelmäßig den Überwuchs beschnitten hat.


Ich frage mich, wie nun die Rechtslage ist, da ja nun auf den besagten Grundstücken die Besitzer wechselten und ob ich das so hinnehmen muss. Oder muss der Nachbar genau wie sein Vorbesitzer selbst für die Beseitigung Sorge tragen?


Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.


Ergänzung:

Ich war beim Bürgerbüro um mich zu Informieren. Dort habe ich lediglich eine Mappe erhalten "Nachbarschaftsrecht". Das Einzige, was für mich wichtig wäre, ist ja wie folgend angegeben. Aber ich werde nicht schlau daraus, ob das auf die oben beschrieben Situation passt.

§ 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden
(1) Einzelne Bäume, Sträucher, Rebstöcke sowie Spaliervorrichtungen und Pergolen, die den vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen. Das gilt auch für Hecken mit einem geringeren Grenzabstand als 0,25 m.
(2) Hecken, die die aufgrund ihres Abstands zum Nachbargrundstück zulässige Höhe überschreiten, sind auf Verlangen des Nachbarn zurückzuschneiden. Die Verpflichtung zum Zurückschneiden muss nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März erfüllt werden.
(3) Der Anspruch aus Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des fünften auf das Anpflanzen oder die Errichtung folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat. Bei Bäumen, Sträuchern und Rebstöcken, die zunächst als Heckenbestandteil gezogen wurden, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anpflanzung das Erscheinungsbild einer Hecke verliert.
(4) Für den Anspruch aus Absatz 2 gilt Absatz 3 Satz 1 entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Frist zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem die Höhe der Hecke das nach diesem Gesetz zulässige Maß überschreitet.
(5) Die Absätze 3 und 4 gelten nicht für Anpflanzungen und Anlagen an der Grenze eines Wirtschaftsweges.
(6) Werden die in den Absätzen 1 und 2 genannten Anpflanzungen und Anlagen ersetzt, so gelten die §§ 44 bis 50.

§ 52 Nachträgliche Grenzänderungen
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung oder Anlage wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 51 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden.

Zwölfter Abschnitt

Verjährung

§ 53 Verjährung*)
(1) Schadensersatzansprüche und andere, auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche nach diesem Gesetz unterliegen in Bezug auf die Verjährung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Im Übrigen unterliegen die Ansprüche nach diesem Gesetz nicht der Verjährung.
*) Artikel 2 Abs.2 des ersten Landesgesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2003 lautet: Die Verjährung der vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes (6.8.2003) bestehenden und nicht verjährten Ansprüche nach dem Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 1970 (GVBl. S. 198) bestimmt sich nach dessen § 53 Abs. 1 und 2; hiervon abweichend verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, spätestens mit Ablauf des zehnten Jahres nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.



Angehängte Dateien
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  Sorgerecht für Väter?
Geschrieben von: Cyani - 06-28-2018, 03:40 PM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht - Keine Antworten

Hallöchen,
Frage für einen Freund:
Wie stehen gegenwärtig und durchschnittlich die Chancen für einen Vater, in einer unverheirateten und getrennt lebenden Partnerschaft, das Sorgerecht für sein Kind einzuklagen?
Ich weiß, dass es da grundsätzlich vor nicht allzu langer Zeit eine Gesetzesänderung gab, bin mir aber nicht so ganz sicher, wie die im Detail aussieht.
Kann mir / uns jemand weiterhelfen?
Dankeschön.

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  Abmahnung Lenze Stopper
Geschrieben von: Balou - 01-17-2018, 09:19 AM - Forum: Abmahnung FC Bayern München (FCB) Lentze/Stopper - Antworten (3)

Hallo,
Ich bekam am 5.01.18 von Lentze Stopper eine Abmahnung wegen einer Anzeige bei ebay Kleinanzeigen eines Spiels vom FC.Bayern München. Nun habe ich hier gelesen, dass einige eine solche Abmahnung erhalten haben.Was kann ich tun und wie sollte ich mich verhalten. Sollte ich einen Fachanwalt einschalten oder genügt ein persönliches Schreiben. Frist läuft in 2Tagen ab.
Für Ideen wäre ich dankbar.
Gruß Balou

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  Letzte Zahlungserinnerung nach Abmahnung
Geschrieben von: thomas1988ge - 11-07-2017, 07:03 PM - Forum: Abmahnung FC Schalke 04 (S04) - Antworten (3)

Guten Abend,

Ich habe Karten bei Facebook verkauft. Zum Originalpreis. Habe jetzt eine Abmahnung von Schalke bekommen, da die Tickets angeblich für 230€ verkauft worden sind.

Habe das ganze Programm mit BGH Urteil durchgezogen. Davon wollen die nix hören. Ich wäre dafür verantwortlich, was mit den Karten geschieht, weil ich Vertragspartner bin. Jetzt habe ich die letzte Zahlungserinnerung bekommen und es wird mit Inkassodienst gedroht.

Wie soll ich weiter verfahren? Mir schreibt keine Kanzlei sondern Schalke 04 selber.

Gruß

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  Zweites Mal erwischt
Geschrieben von: Takitam - 11-04-2017, 12:09 AM - Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann - Keine Antworten

Hallo Leute
Ich habe 2014 leider sofort die 250€ überweisen und UE unterschrieben.

Jetzt ist mir das wieder passiert,diesmal bei Ebaykleinanzeigen und die möchten von mir sogar 900€

Kann jemand helfen?

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  Beleidigung.
Geschrieben von: DonnaWedda - 10-27-2017, 12:12 PM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht - Antworten (3)

Ich habe im Internet einen Nicknamen der im realen Leben auch mein Spitzname ist. Auf Konzerten einer Band mit der ich befreundet war, werden beleidigende u erniedrigende spöttische Lieder über mich gesungen.Aber sie nennen mich in ihren Liedern stets beim Nicknamenbzw.Spitznamen. jeder der mich kennt weiß dass es um mich geht.
Videos mit diesen Liedern wurden auf utube hochgeladen.
Kann ich eine Anzeige wegen Beleidigung machen obwohl mein echter Name nicht genannt wird?

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