Zusammenfassung über Aboanwälte

Regine12

Administratorin
Viedeo von Akte 2010
http://www.dailymotion.com/video/xdoxu2_akte2010-abofallenanwalte-vor-geric_news

Akte 2010 über die Urteile gegen die Abofallen-Anwälte Katja Günther und Olaf Tank (Video)http://www.abzocknews.de/2010/04/15...en-anwalte-katja-gunther-und-olaf-tank-video/
Beispiele : „Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ –

Teure Abofallen statt kostenloser Software http://www.dailymotion.com/video/xda5al_teure-abofallen-statt-kostenloser-s_news

Betrüger am Telefon locken ihre Opfer seit Jahren immer wieder in die gleiche Falle -
Frontal 21 - Legen Sie bloß auf: Abzocker am Telefon http://www.youtube.com/watch?v=kr2Ak8Y7mtU&feature=related

Auf der rechten Seite bei den Videos gibt es noch eine Menge andere Videos. Hören ist oft besser als lesen.
 

Regine12

Administratorin
Gerichtsvollzieher bei RA. Olaf Tank i

Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen
Quelle ; http://www.kanzlei-thomas-meier.de/...es-limited/76-ausgleich-fuer-deutschland.html
Kurz nach dem Auftaktspiel Geld zurückder deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10)

Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !

RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen......................
 
K

Krennz

Guest
Leider nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Aber immerhin ein Anfang für den Weg, der gangbar erscheint.

Leider sehen die Staatsanwälte das nicht so wie die Zivilrichter und stellen den Abzockern einen Persilschein aus und spielen weiter ihren Beamterndreikampf mit den Anzeigen Betroffener, knicken, lochen, abheften.
 

Regine12

Administratorin
Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Quelle http://www.bn-net.de/preexport_startseite/20100617-niederlage-fuer-olaf-tank.html

Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft. ................................................................aus dem Link
Sollte ich Post bekommen , werde ich auch schreiben.

Quelle Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker http://www.finanznachrichten.de/nac...erichtsurteil-gegen-internet-abzocker-007.htm
Um heute mit Mafiamethoden Geld zu machen, braucht man keine schweren Jungs mit Waffen. Ein wenig Ahnung vom Internet, das Wissen um Gesetzeslücken und jede Menge Internetadressen genügen, um viel Geld zu kassieren. Entsprechend viele Abzocker gibt es, die arglose Nutzer in teure Online-Abofallen locken und anschließend mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen. Und das funktioniert: Hunderttausende Opfer haben aus Angst vor Ärger schon bezahlt, der Schaden geht inzwischen in die Millionen. Um Verbraucher zu schützen, starteten COMPUTERBILD und der Verbraucherzentrale Bundesverband vergangenen August eine gemeinsame Anti-Abzock-Aktion. Die Kampagne feiert große Erfolge vor Gericht und mit einer speziellen Software gegen Internetabzocke (Heft 14/2010, ab Samstag im Handel).

COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen. Auf der Internetseite warb der Betreiber mit "über 2000 Gedichten zum Lesen und Downloaden", Zugriff gab es nach der Anmeldung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Trick: Im Kleingedruckten wurde den Nutzern ein 12-Monatsvertrag für 60 Euro untergejubelt. Dazu stellte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eindeutig fest: "Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen." (Az. 922 C 4445/09)................................aus dem Link
 
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