Widerruf alter Verträge
Zitat
Die Uhr tickt: Vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossene Verträge – ob an der Haustür, bei einem Vertreterbesuch, telefonisch oder online (Fernabsatz) - können bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung nur noch bis zum 27. Juni widerrufen werden.
Der Hintergrund: Bei vielen alten Verträgen hat wegen fehlender oder falscher Belehrung zum Widerruf nie eine Frist zu laufen begonnen, in der der Widerruf erklärt werden musste. Dies hat der Gesetzgeber bei der letzten Modernisierung des Schuldrechts nachträglich geändert. Seither ist ein Widerruf nicht mehr unbefristet möglich................................................