was ist ibäh?

K

Krennz

Guest
M.E. ist ibäh nichts anderes als ein grosses Kaufhaus.

Viele einzelne Bieter stellen etwas ins Schaufenster und die Käufer suchen sich die benötigten Artikel aus und machen ein Kaufangebot.

Verbindlich wird das ganze erst, wenn Derjenige, der was ins Schaufenster gestellt hat das Angebot akzeptiert. Dann kommt der Kauf zustande.

Bin mal gespannt, wie die Gerichte diese Auffassung sehen.

Könnt Ihr aber weitergeben, ich verzichte auf das Copyright.
 
Mit eBay verhält es sich etwas anders, als mit den üblichen Angeboten von Einzelhändlern und Kaufhäusern.

Hier ist es der Verkäufer/Anbieter, der seine Ware verbindlich anbietet, damit ein Bieter dieses Angebot mit seinem Preisgebot annehmen kann.
Die Wahlmöglichkeit, ob ein Kaufvertrag zustandekommt oder nicht, hat der Anbieter nicht. Er muss an den Bieter mit dem höchsten Gebot bei Ende des Angebotes (sei es bei normalem Zeitablauf oder aber vorzeitigen Beendigung) verkaufen.
 
K

Krennz

Guest
Inzwichen habe ich einiges dazugelernt.

Doch einiges ist mir immer noch Rätselhaft.

Die AGB von ibäh sieht ja im § 10 und den Hilfeseiten vor , dass Auktionen abgebrochen werden können, wenn auch unter, für mich, dubiosen Gründen.

Dazu gibt es einige Gerichtsentscheidungen,(Siehe "Nützliche Urteile") viewforum.php?f=46


Wie sehen das die "Fachleute" ?

die Diskussion ist eröffnet.
 
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