Vorsicht bei anmelden auf B2B - Großhandelsplattformen

Regine12

Administratorin
B2B – ist keine neue Boyband
Verbraucherzentrale Sachsen warnt Verbraucher vor Anmeldung bei Großhandelsplattformen

Ein Apple Iphone ab 189 €, ein Poloshirt mit aufgenähtem Krokodil ab 5 €, Haushaltsgeräte für bis zu 60 Prozent weniger. Um sich die ersehnten Produkte näher anzuschauen, muss eine Anmeldung erfolgen. Die neuen Vertragspartner heißen dann melango.de GmbH oder Vendis GmbH, betreiben Internetseiten wie www.mega-einkaufsquellen.de oder www.grosshandel-angebote.de und verlangen, ohne dass man inzwischen ein neues Smartphone oder exklusives Kleidungsstück gekauft hat, Mitgliedsbeträge von rund 240 € für zwei Jahre Vertragslaufzeit im Voraus. Deutliche Beschriftung des Anmeldebuttons oder Widerruf sind Fehlanzeige, da es sich nach Ansicht der Betreiber dieser Internetplattformen um Marktplätze ausschließlich für Gewerbetreibende untereinander handelt und dort müssen die verbraucherschützenden Normen nicht angewendet werden. B2B heißt Business to Business, also Handel von Gewerbetreibendem zu Gewerbetreibendem.

Beispiele:
http://antiabzockenet.blogspot.de/searc ... .de%20GmbH

viewtopic.php?f=3&t=1069
 

Regine12

Administratorin
Verbraucherrechte ausgehebeltAls Businesskunde abgezockt


http://www.n-tv.de/ratgeber/Als-Busines ... 14876.html
Verbraucherrechte ausgehebeltAls Businesskunde abgezockt

Im August wurde die sogenannte Button-Lösung eingeführt, seitdem haben es Abofallen-Betreiber deutlich schwerer. Über Umwege jubeln sie Verbrauchern aber immer noch teure Verträge unter. Geködert werden die Kunden etwa mit Apple-Produkten zum Schleuderpreis.
Beim Online-Shopping sind private Käufer besser geschützt als gewerbliche Kunden. Beim Online-Shopping sind private Käufer besser geschützt als gewerbliche Kunden.

Apples iPads als Retourenware ab 49 Euro, Kaffeevollautomaten ab 39 Euro oder Adidas Sweatshirts für 1,99 Euro? Bei seriösen Online-Händlern wird man solche Preise nicht finden – wohl aber bei B2B-Portalen wie www.mega-einkaufsquellen.de oder www.grosshandel-angebote.de. Sie richten sich angeblich nur an Gewerbetreibende, in Wirklichkeit geht es den Betreibern aber wohl auch darum, bei Privatverbrauchern Kasse zu machen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Zugriff auf die angeblichen Großhandelsangebote gibt es nur nach vorheriger Registrierung. Dass die kostenpflichtig ist, erfährt man aber nur, wenn man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liest. Rund 240 Euro kostet die Nutzung für ein Jahr, bei 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Werden die AGB bestätigt, schnappt die Abofalle zu.
Button-Lösung hilft hier nicht........................weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Neuss

Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Neuss weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... richt.html



Das Amtsgericht Neuss hat mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Wie schon die Amtsgerichte Bochum und Elmshorn entschieden, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform voraus, dass der Kunde Unternehmer ist und einen gültigen Gewerbenachweis erbringt. Fehlen diese Voraussetzungen, muss auch keine Zahlung an melango.de erfolgen.

Der Kläger hatte auf seiner Facebook-Seite eine kleine Anzeige gesehen, die damit warb, I-Phones zum Preis von 189,- EUR anzubieten. Er hatte auf das Icon geklickt und war direkt auf eine Unterseite von .mega-einkaufsquellen.de weitergeleitet worden...........weiter im link
 
K

Krennz

Guest
Dieses Thema wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet.

Dabei wird im wesentlichen darauf hingewiesen, dass, sobald eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung zugeschickt wird, eine Anfechtung gemäss § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtums) ausgesprochen werden müsse um ggf,. Forderungsfrei gestellt zu werden.

Eine Feststellungsklage des Zahlungspflichtigen, dass er keine Zahlung zu leisten habe, da er ja Privatperson sei, ist hier kontraproduktiv.

Inzwischen steht der Hinweis auf Geschäftsleute und Kostenpflicht direkt in den ersten Zeilen der Internetseite.

Wir bieten einen B2B-Marktplatz für Geschäfts- und Gewerbekunden
Wir sind Ihre Hilfe bei der weltweiten Suche nach dem geeigneten Geschäftspartner. Unser kostenpflichtiges Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) und ist ideal für Händler, Einkäufer, Reseller, Ebay Power-Seller und Unternehmer. Um das Angebot nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren.
Quelle: Internetseite Melango dot de
 

Regine12

Administratorin
Vendis GmbH: Ermittlungsbehörde vermerkt Burat als Hinterm

Vendis GmbH: Ermittlungsbehörde vermerkt Bu..t und Rei...er als Hintermänner

http://www.radziwill.info/6-Teil-zur-Ve ... termaenner


Am 08.10.2012 berichteten wir unter der Überschrift "Die Bankverbindungen ändern sich immer schneller" über die häufig wechselnden Bankkonten der Vendis GmbH. Auch bei der Volksbank Lauterbach-Schlitz war eines geführt worden. Nach Bürgerbeschwerden wollte die Bank aber mit dieser Art des Gelderwerbs nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Das Konto musste also geräumt werden. Wohin das Geld ging ermittelten die Strafverfolgungsbehörden: auf ein Konto einer Affilex Ltd. bei der Sparkasse Lüneburg. Als deren Geschäftsführer tritt der 1985 in Lüneburg geborene Max Philipp Reis...r auf – ein in der Abzockerszene nicht Unbekannter, wie man bei einer Google-Recherche merkt. Nach Feststellung der Ermittlungsbehörde steht er mit dem 1975 in Düsseldorf geborenen und jetzt in 60599 Frankfurt am Main gemeldeten Michael Burat in Verbindung - so geschrieben in der Akte der Amtsanwaltschaft Berlin. Michael Bu..t ist mit dem Geschäftsmodell der Abofalle gut vertraut. Beide, Rei....er und Bu..t, wurden als Beschuldigte in die Ermittlungsakte eingetragen.

Auch Eva Rü..s wurde dort als Beschuldigte vermerkt – allerdings mit dem Hinweis, dass es sich um eine Sozialhilfeempfängerin handeln soll; was uns zu der Frage führt, ob sie sich für „Gotteslohn“ als Strohpüppchen hingegeben hat, wenn nicht, ob das Sozialamt von dieser Art von Tätigkeit weiß. Es wäre wohl das Frankfurter Sozialamt, nicht das Berliner – die Ermittlungen erbrachten, dass sie in Berlin nicht gemeldet ist oder war, aktuell hingegen in 60433 Frankfurt am Main.....................mehr im link
 
K

Krennz

Guest
"MELANGO" alias B2B Chemnitz GmbH verliert Berufungsverfahren.

B2B Chemnitz GmbH verliert in zweiter Instanz am Landgericht Berlin.
Erstmals in der zweiten Instanz hat ein Gericht über einen Vertrag der B2B Technologies Chemnitz GmbH (früher: Melango.de, JW Handelssysteme) geurteilt. Das Landgericht Berlin (Az: 84 S 132/13, war: AG Charlottenburg 202 C 129/13) kam zu dem Schluss, den ich seit Jahren predige: selbst mit einem waschechten Unternehmer [.....] kommt durch die Anmeldung bei der beklagten B2B Technologies kein Vertrag zustande.
(Gefunden von "Der Krefelder"

M.M. einUrteil in die richtige Richtung, dass auch andere Richter zum Denken bewegen kann.;)
 
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