Vision Communication

hallo zusammen
zuerst mal muss ich sagen das ich "froh"darüber bin nicht der einzige zu sein der auf diese firma vision com. herein gefallen zu sein.
nun zu meiner geschichte.
also auch von unserem tele anschluss wurde eine nr gewählt die in irgendeiner art und weise mit dieser firma VC zusammenhängt.das gespräch hat auch nur einige sekunden gedauert und die sache war für mich auch eigentlich abgehakt.eigentlich,denn einige tage später klingelte unser telefon und meine tochter(23 jahre)ging dran und am anderen ende erzählte man ihr das wenige tage zuvor von unserem anschluss ein gespräch mit einer spielesendung geführt worden sei bei der wir gewonnen hätten aber leider wurde das gespräch aus irgeneinem grund unterbrochen und nach tagelanger forschung der firma hätte man nun unsere tele nr herausgefunden und bräuchten nun die genaue adresse von uns um uns unseren preis zukommen zu lassen.
meine tochter sich nix dabei gedacht und die daten heraus gegeben.
wieder ein paar tage später ein brief von VC mit einer rechnung von 56€ für ein angebliches abo das wir übers telefon abgeschlossen hätten.
damit fing dann der ärger an.wir haben denen ne email geschickt und gesagt das wir nie ein abo abgeschlossen hätten und von daher auch nichts bezahlen werden,das gespräch das geführt worde sei ausserdem über die telefonabrechnung beglichen.
ca 2-3 monate später dann ein schreiben von der firma ConKred inkasso gmbh mit der aufforderung einen betrag in höhe von ca 120€ zu bezahlen.hatte mich in der zwichenzeit mit einem bekanten darüber unterhalten und der hatte mir geraten nicht mehr darauf zu reagieren.
also gut,wir haben auf das schreiben der inkasso firma nicht reagiert und wieder einige monate später kam ein neues schreiben von den mit einer neuen vorderung in höhe von ca 150€,wir wieder nicht reagiert.
dann fing vor wenigen wochen ein "telefonterror"von dem inkasso unternehmen an das wir doch nun endlich die rechnung begleichen sollen.leider haben die immer dann angerufen wenn ich nicht zu hause war und sie so meiner frau auf die nerfen gingen.dann endlich vor einer woche war ich zu hause als sie wieder mal angerufen haben und ich habe denen erklärt das wir nichts zahlen werden,das dies eine abzocke der firma VC sei und wir uns auf einen gerichtlichen prozess mit der firma VC freuen würden.am anderen ende wurde dann einfach aufgelegt:)
gestern bekomme ich dann auf einmal wieder ne neue rechnung von denen,diesmal bissl weniger als vorher,145,96€ und gleichzeitig wieder eine drohung mit einem gerichtsverfahren wenn wir diese letzte chance zu zahlen nicht nutzen würden.
nun meine frage an euch:
soll ich weiterhin alles von denen ignorieren oder was soll ich machen?meine frau ist mitlerweile mit den nerfen so fertig das sie das bezahlen will aber ich sehe das nicht ein.ich bitte um einen rat eurer seits
mfg frank
 
K

Krennz

Guest
Hi Frank,

bisher hast Du eigentlich alles RICHTIG gemacht.

Denn genau dass sagen auch die Verbracherzentralen. NICHTS TUN, abwarten ob ein gelber Brief vom Amtsgericht kommt, Widerspruch einlegen und gut ist.

Du kannst Dir auch mal den Thread unten aus meinem Hinweis durchlesen und evtl den Musterbrief an VC per Einschreiben mit Rückschein und, sobald der Rückschein da ist, dem Inkassobutzen den Zweizeiler zukommen lassen.

Alles weitere würde ich dann wieder ignorieren.

Grüsse

Klaus
 
Bin auch drauf reingefallen, noch besser ich hab mich im suffkopf total verwählt und gar nicht mehr gemerkt was abgeht.
Naja bei dem ganzen Adresshandel heutzutage haben Sie auch meine Adresse herausbekommen. :(
Jedenfalls flatterte eine Rechnung ins Haus. 56 € ihr kennt das Spiel. Widerruf per Email, und ich bekam heute diese nette Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxx,

nachweislich wurde von dem Telefonanschluss 0160xxxxxxx der von uns in Rechnung gestellte Service bestellt.

Wenn Sie den Einzelverbindungsnachweis (EVN) Ihrer Telefongesellschaft zu der o.g. Telefonnummer prüfen, werden Sie feststellen, dass der genannte Anruf von diesem Telefonanschluss durchgeführt wurde.
Jedem Anrufer werden die Bedingungen beim ersten Anruf ohne Berechnung mitgeteilt, auf Wunsch kann der Anrufer unsere AGBs abhören und sich genauestens informieren. Das Abhören der Preisinformation und Nutzungsbedingungen ist ebenfalls möglich und wird selbstverständlich nicht berechnet.

Sie waren mit der sofortigen Erbringung unserer Dienstleistung einverstanden und haben damit auf Ihr Widerrufsrecht gemäß BGB §312d, (3) 2 verzichtet. Siehe auch unsere AGBs “Widerrufsrecht”.

Bereits in der Werbung wird der Anrufer darauf hingewiesen, dass es sich um einen Abonnementdienst handelt, der für 30 Tage bestellt wird, pro Tag mit maximal 60 Minuten genutzt werden kann und bei einem Minutenpreis von € 0,03 pro Monat € 56,00 kostet.

Um weitere Kosten zu vermeiden, bitten wir um sofortige Bezahlung.
0160xxxxxx 018052001 06:37:43 01.01.09 222 (0 / 222)
0160xxxxxx 018052001 07:07:52 02.01.09 371 (0 / 593)
Gesamt: 593
Mit freundlichen Grüßen

Richard Dean
Vision Communication GmbH

Meine Antwort via Email:

Sehr geehrter Herr Irgendwer,
ich werde nicht bezahlen, da können Sie mir noch so viele "Beweise" vorlegen.
Ihre Firma ist und bleibt kriminell, also werde ich allerhöchstens den ihnen entstandenen Schaden persönlich bei Ihnen begleichen.
Eine Überweisung kommt für mich absolut nicht in Frage, da ich keine Geschäfte mit solch unseriösen Firmen mache.
Sollten Sie weiterhin auf eine Überweisung bestehen, wenden Sie sich an das Zuständige Gericht!

Der Vertragsabschluss ist sowieso hinfällig, da man mit 3 Promille Alkohol im Blut keinen Vertrag abschließen kann,
das sollten Sie ja bereits wissen, wenn Sie das BGB doch so gut kennen.

Nennen Sie mir ggf. eine Adresse zu der ich den Ersatzbetrag persönlich bringen kann, Überweisungen werden an Ihre Firma nicht getätigt.
Die Seriösität, mit der Ihre Firma vorgeht ist nämlich allgemein bekannt.

Des Weiteren sollten Sie wohl nicht auf die Werbung hinweisen, da diese einen Verstoß gegen geltende Gesetze darstellt.
Ich bitte Sie und Ihre Firma eindringlichst mich in Ruhe zu lassen, und sonstigen Kontakt nur noch gerichtlich (nicht via Anwalt/nicht via ominösem Inkassounternehmen) durchzuführen.
Sollte es Ihnen auf Grund der diversen Anzeigen, die gegen Ihre Firma vorliegen, nicht möglich sein mich vor Gericht zu verklagen, werden Sie das Geld nicht bekommen.

Der Widerruf ist Rechtlich einwandfrei.

MFG xxxxxx


So nur ums mal zu zeigen: die haben doch null rechtliche Handhabe. Und wenn schon, dann sollen Sie sich ans Gericht wenden, dann werde ich dort eben Widerrufen/Widerspruch einlegen.
Das man am Telefon ohne irgendwas zu sagen gleich solche Verträge abschließen kann wäre mir neu! Wie seht ihr das? Im Prinzip habe ich doch gar keinen Vertrag abschließen können (so betrunken wie ich war).

Naja und wenn die Geld haben wollen, dann ganz bestimmt nicht per Überweisung, ich bin mir sicher die buchen dann schön weiter Geld von meinem Konto ab.
Außerdem sind die nicht mehr bei der Postbank (hatte ich hier irgendwo gelesen) sondern bei einer Wirecard Bank AG. Und die ist genau so kriminell, wenn man mal recherchiert.
gruß, Peter
 
Ach noch ne Frage: wieso bieten die eigentlich nen Widerruf an, wenn man eh nicht widerrufen kann? verstehe ich nämlich auch nciht so ganz :recht:
 
K

Krennz

Guest
Hi Peter,

ob Du Dir mit der ganzen Vorgehensweise einen Gefallen getan hast wage ich zu bezweifeln.

Zum einen schützt Dich Dein Alkoholgenuss nicht vor Konsequenzen und zum anderen hast Du Dich gewaltig im Ton vergriffen. Ich würde mich nicht wundern, wenn die wirklich vor Gericht gehen und, in diesem FAlle, vlt. sogar Recht bekommen. Zumal Du ja mit dem Angebot Kosten zu übernehmen quasi den "Vertrag" zumindest nicht rechtswirksam bestreitest.

Das mit dem Widerruf ist auch nicht so eindeutig geklärt, wie man meinen sollte. Auf jeden Fall ist es unmöglich und vom Gesetzgeber nicht so vorgesehen, dass man mittels Häckchen in einem Formular, oder durch drücken einer Taste am Telefon auf sein Widerrufsrecht verzichten kann. Anders ist es, wenn die Dienstleistung mit Zustimmung des Kunden sofort erbracht wird. Für diese Dienstleistung gibt es keine Widerufsfrist. M.E. gilt das aber nicht für Langzeitverträge. Denn in den Widerrufsbestimmungen heisst es unter Konsequenzen des Widerrufs, dass der Leistungserbringer lediglich für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung Entgelt verlangen kann.

Ausserdem bleibt hier m.E. immer noch die Möglichkeit den Vertrag wegen Irrtum und Täuschung anzufechten (119/123 BGB) und eine übereinstimmende Willenserklärung gemäss 142 BGB zu verneinen. Alles drei führt zur Unwirksamkeit des Abbo.

Ich würde hier den Musterbrief aus meinem Hinweis unten nehmen, das Wort Internet durch Telefon ersetzen und mich ggf. für mein vorheriges Schreiben entschuldigen.

Im übrigen kann man auch bei Post und Bank auf Konten Dritter bar einzahlen, sodass hier meine Kontonummer anonym bleibt.

Grüsse

Klaus
 
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