Vision Communication GmbH

Moin Moin Leute,
Also es sieht wie folgt aus, ich habe 2008 noch spät TV geschaut d.h. es kam auch die entsprechende Werbung...
So nun wollte ich dies mit meinen damals noch 14 Jahren einmal ausprobieren,habe ich auch gemacht.
Einige Zeit später bekam ich einen Anruf wegen diesem Telefonats, man wollte meine Adresse für die Rechnung.
Nunja weil ich so überrascht war und mir gedacht habe für 3 cent die minute 2 - 3 minuten telefonieren kann ja nicht so viel sein habe ich dem Herrn am anderen Ende der Leitung meinen Namen und meine Adresse gegeben.
Es kam die besagte Rechnung und et voila es waren etwas mehr als 70.- ! Da ich dies nicht zahlen konnte berichtete ich wiederwillig und voller Scham meinem Vater davon. ... Im nachhinein wusste auch meine Mutter davon. Diese wiederum hat sich mit der Verbraucherberatung in Verbindung gesetzt. Die Verbraucherberatung hat uns geraten nicht zu zahlen und der oben genannten Firma einen Brief zu schreiben das dies alles ja nicht zulässig sei weil ich noch minderjährig bin.
Gesagt getan.
Nun irgendwann kam für mich ein Brief eines Rechtsanwaltes (und ebenso, Inkassounternehmer!)
Auf seinen Brief haben wir nicht reagiert.
Vor ein paar Tagen kam wiederum noch ein Brief in dem er mich auffordert zu Zahlen sonst würde meine Akte an die Prozessabteilung seines Unternehmens gehen.
Mittlerweile hatte ich mich auch wegen dieser Firma im Internet umgeschaut (dadurch bin ich auch auf dieses Forum gestoßen).
Meine eltern haben das Unternehmen wegen versuchtem Betrug bei der StaWa Angezeigt.
Ich habe in deisem Forum einen Brief gefunden, weiß nur leider nicht von we er ist.
Diesen Brief wollte ich dem netten Anwalt zusenden aber meine Mutter meinte ich solle das erst mit unserer Anwältin abklären, bei der ich im übrigen am Do den 29 einen Termin habe.
Könnt ihr mir noch irgendwelche Tipps geben?

MfG
boydelux

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Sehr geehrter Herr XXX,
Ich bin minderjährig und der Vertrag ist nichtig.

Im Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten nicht erstattungsfähig sind, da ihr Auftraggeber als geschäftserfahrene Person selbst in der Lage war, seine Forderung selbst bei zu tragen, so dass die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht erforderlich war und vorgerichtliche Kosten jedenfalls nicht mir in Rechnung gestellt werden können!

Ihrem Auftraggeber gegenüber habe ich bereits die Rechtmäßigkeit seiner Forderung bestritten, sodass es also ohne hin nicht nötig gewesen wäre ein Inkassounternehmen zu beauftragen.

Im Übrigen darf ich Sie bitten, mir Ihre Vollmacht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, dass Sie vertretungsberechtigt sind.

Hilfsweise weise ich die Forderung aufgrund der fehlenden Vollmacht vollumfänglich zurück!

Ich werde ihrer Forderung nicht nachkommen. Das Gericht mag dann über die Berechtigung der Hauptforderung entscheiden.

Meine Erziehungsberechtigten haben Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen ihren Mandanten gestellt.
Zusammen mit meiner Anwältin werde ich beraten ob wir sie als Inkassounternehmer wegen Beihilfe zum versuchten Betrug Anzeigen!

Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass ich einer Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe meine Daten gemäß BDSG widerspreche.

Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich ohne Ankündigung Strafantrag bzw. Strafanzeige laut § 186 f Strafgesetzbuch stellen.

Sollte ich von Ihnen noch weitere außergerichtliche Forderungen in jeglicher Form (auch E Mail!) erhalten, werde ich nicht zögern und umgehend Strafanzeige wegen Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen.


Hochachtungsvoll,



XXX
 
K

Krennz

Guest
@boydelux

das Schreiben sieht zwar gut aus, aber ist im Endeffekt nicht zu gebrauchen.

Wenn ich das richgtig sehe bist Du noch minderjährig.

Minderjährige können nur Dinge des täglichen Bedarfs ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten erwerben. ( § 110 BGB - Taschengeldparagraf ) Zu Verträgen oder den Kauf höherwertiger Güter muss die Zustimmung der Sorgeberechtigten eingeholt werden.

Da dies hier ein Abo darstrellt und Deine Eltern hierzu ihre Zustimmung nicht erteilen, ist das Ganze hinfällig.

Ich würde in diesem FAlle das Musterschreiben unten aus meinem Anhang für Minderjährige nehmen und per Einschreiben mit Rückschein an die Visionisten schicken. Sobald der Rückschein wieder da ist, bekommt der Rechtsanwalt nur noch den Zweizeiler von mir.

Grüsse

Klaus
 
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