VeRI-Programm, wie kommen die an meine Daten?

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Aikon

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Hier einiges zum VeRI-Programm, das ibäh seit geraumer Zeit anbietet. Die Richtigkeit der Ausführungen kann ich nicht garantieren, es handelt sich lediglich um meine persönliche Erklärung und Einschätzung.

Das VeRI-Programm (Verifizierte Rechteinhaber-Programm) soll Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, beim Melden und Entfernen von Angeboten, die diese Rechte verletzen, unterstützen.

Der Anmeldevorgang ist kinderleicht. Der Rechteinhaber oder eine bevollmächtigte Person des Rechteinhabers (dies kann z. B. eine vom Rechteinhaber bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei sein), muss nur das Formular "Anmeldung zum VeRI-Programm" ausfüllen und an ibäh faxen und wird sodann VeRI-Teilnehmer.

Er hat nun die Möglichkeit auf Rechtsverletzende Angebote per E-Mail, Fax oder bequem per Online-Tools hinzuweisen. Nachdem die Meldung des Veri-Teilnehmers erfolgt ist, geschieht sodann alles vollautomatisch. Die betreffende Auktion wird gelöscht und das ibäh-Mitglied wird per automatisierter E-Mail informiert, die vom VeRI-Teilnehmer angepasst werden kann. ibäh stellt dem VeRI-Teilnehmer die Adressdaten des Verkäufers bereit, so dass ein Rechtsanwalt nach sorgfältiger Prüfung ggf. eine Abmahnung an den Verkäufer richten kann.

Ob tatsächlich ein Verstoß gegen o. g. Schutzrechte vorliegt, überprüft ibäh dabei nicht.
Dies hat wohl zwei Gründe. Zum einen wäre dies sehr aufwändig, zum anderen könnte ibäh als Mitstörer in Haftung genommen werden, wenn (tatsächlich) rechtswidrige Angebote nicht unverzüglich entfernt werden.

Genau hier liegt die Schwachstelle, den sich viele VeRI-Teilnehmer zu Nutze machen. Sie melden Angebote, die offensichtlich keine immateriellen Schutzrechte verletzen. Dies sind z. B. Auktionen, die Privatleute mit eigens angefertigten Fotos vom Artikel einstellen. Dies kann auch ein Fußball-Ticket sein, von dem wir wissen, dass ich es als Privatperson aus einer Notlage heraus verkaufen darf, egal zu welchem Preis. Hier kann nicht oft genug auf das Urteil I ZR 74/06 des BGH hingewiesen werden. Besonders die alleinige Tatsache, dass die ATGB eines Fußballvereins wegen des Weiterverkaufs eines Tickets verletzt wurden, rechtfertigt nicht die Meldung des Angebotes wegen einer Rechteverletzung und/oder das Abrufen der persönlichen Daten des ibäh- Mitglieds.

Meldet der VeRI-Teilnehmer einen Verstoß, so hat er gegenüber ibäh an Eides statt zu versichern, dass

- er Inhaber oder autorisierter Vertreter bestimmter Rechte ist,
- das aufgeführte Angebot oder darin enthaltenes Material weder vom Inhaber der dort jeweils genannten immateriellen Rechte noch von einer anderen hierzu berechtigten Person genehmigt wurden und damit eine Verletzung der in der Mitteilung genannten Rechte darstellt,
- die Erklärung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde.

Hier stellt sich zunächst die Frage, warum sich ibäh dies an Eides statt versichern lässt, zumal eine Versicherung an Eides statt nur gegenüber Gerichten oder Behörden abgegeben werden kann. Es liegt in dem Sinne also keine „richtige“ Versicherung an Eides statt vor, die gem. § 156 StGB unter Strafe gestellt werden kann.
Ibäh wird dies sicherlich als Sicherheitsmaßnahme gegen den Missbrauch des VeRI-Programms sehen. Zudem vermute ich, dass wenn es z. B. zu einer negativen Feststellungsklage kommt und ein Rechtsanwalt, der eigentlich wissen sollte, dass das VeRI-Programm nicht missbraucht werden darf, vom Gericht sicherlich wenig Verteidigungsspielraum bekommt. Die Versicherung an Eides statt scheint hier also gewichtiger zu sein, als es einfach nur zu versichern.

Mein Fazit:
Wird meine Auktion beendet, obwohl ich keine immateriellen Schutzrechte verletzt habe, z. B. wenn ich aus einer Notlage heraus mein Fußball-Ticket verkaufen wollte und ein eigens dafür angefertigtes Foto des Tickets in die Auktion einbezogen habe, so wende ich mich an das VeRI-Team und erkläre, dass ich keine Rechteverletzung begangen habe. Ferner bitte ich darum, dass sich das VeRI-Team mit dem Rechtinhaber in Verbindung setzen möge und mir zeitnah bestätigen soll, dass ich keine Rechteverletzung begangen habe.

Ich kann das VeRI-Team folgendermaßen kontaktieren:

Per E-Mail: veri at ibäh.de
 
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