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Unerlaubte Telefonwerbung bleibt Massenphänomen
Und was ist mit den Zeitungsabos
Unerlaubte Telefonwerbung bleibt Massenphänomen
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Daher häufen sich die Klageverfahren von Verbraucherverbänden und Mitbewerbern, die sich gegen die illegalen Werbemethoden zur Wehr setzen. In den letzten drei Jahren ist eine Reihe von obergerichtlichen Entscheidungen zu der Frage ergangen, wie die Einwilligung der Verbraucher beschaffen sein muss – etwa im Rahmen von Gewinnspielen.
Der Gesetzgeber scheint wegen der restriktiven Praxis der Gerichte und der Lobbyarbeit der Verbraucherverbände erneut tätig werden zu wollen. Seit März existiert ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der unter anderem die Obergrenze für Bußgelder von 50.000 auf immerhin 300.000 Euro anheben will. Durch eine Änderung des § 308 BGB sollen zukünftig auch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, mit denen Teilnehmer an Gewinnspielen dazu veranlasst werden, in Telefonwerbung durch Partner des Gewinnspiels einzuwilligen. Dies haben diverse Gerichte in der Vergangenheit für unvereinbar mit dem geltenden Recht gehalten, da der Verbraucher nicht zu erkennen vermag, in welchem Umfang seine Daten für Marketingzwecke ihm unbekannter Partnerfirmen des Gewinnspielveranstalters genutzt werden. Zukünftig sollen auch am Telefon vermittelte Gewinnspielverträge nur noch in Textform wirksam sein. Eine generelle Ausweitung der Textform auf andere Vertragstypen, die am Telefon geschlossen werden, sieht der Gesetzesentwurf indes nicht vor. ---------------mehr im link
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