Traktor ersteigert

Guten Morgen,

Vielleicht kennt sich jemand von Euch mit der Thematik aus:

Ich habe vor ca. sechs Wochen einen Oldtimer Traktor ersteigert und ihn dann per Spedition abholen lassen. Das Fahrzeug ist fast 60 Jahre alt und hatte keine Papiere mehr. Ich wollte nun eine vollabnahme beim TÜV machen lassen. Es stellte sich nun heraus, dass das Fahrzeug noch angemeldet ist und daher ich keine neuen Papiere beantragen kann. Der Verkäufer ist der Sohn des verstorbenen eingetragenen fahrzeughalters. Da das Fahrzeug aus der Erbmasse kommt und beide Erben bei der Kfz Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, zieht sich der fall nun schon sechs Wochen. Leider macht die Schwester des Verkäufers keine Anstalten diese Erklärung abzugeben, da sie anscheinend untereinander verstritten sind.

Hätte man die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen und vom Verkäufer Tageszinsen und Rückerstattung des Kaufpreises sowie Erstattung der Transportkosten einzufordern?

Viele Grüße
Ole
 
K

Krennz

Guest
Ich setze beiden Erben eine Frist (etwa 21 Tage) bis zu dem die benötigte Erklärung abzugeben ist, gleichzeitig erkläre ich, für den Fall, dass die Erklärung bis dahin nicht vorliegt, den Rücktritt vom Kaufvertrag und die Rückabwicklung sowie Geltendmachung aller entstandenen Kosten.

Dies per Einschreben mit Rückschein an beide Erben. Die ganze Abwicklung, bis zur Einlieferung bei der Post, lasse ich mir auf einer Kopie von einem Zeugen, besser zwei, bestätigen. (In dem Briefumschlag war das hier in Kopie vorliegende Schreiben, was bei der Poststelle .............. in meinem/unserem Beisein abgegeben und als Einschreiben mit Rückschein versendet wurde)
 
K

Krennz

Guest
Wen Du den Trecker über ibäh ersteigert hast und mit Spaypal bezahlt hast, würde ich den Käuferschutz bei Spaypal aktivieren und, wenn noch möglich, das Guthaben des Verkäufers einfrieren lassen.
 
Ein kleiner aber wichtiger Hinweis.

Die Annahme von Einschreiben mit Rückschein kann man verweigern bzw. dessen Abholung unterlassen und somit gilt das Schreiben als nicht zugestellt, da der Empfänger keine Kenntnis vom Inhalt erlangen konnte.

Hier ist es besser ein Einschreiben - Einwurf zu verwenden und wer ganz sicher gehen will, lässt den Gerichtsvollzieher zustellen, da dieser zum einen dann bei Nichtantreffen benachtichtige und die Sendung dann als zugestellt gilt und man den Gerichtsvollzieher auch noch als Zeugen benennen kann, da dieser Kenntnis vom Inhalt des zu übergebenden Schreibens nimmt.
 
K

Krennz

Guest
Hi Oled,

wie ist die -Sache ausgegangen. Hast Du nun Deinen Traktor?
 
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