Telekom wegen untergeschobener Verträge verurteilt

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Krennz

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Das Landgericht Bonn hat auf unseren Antrag hin gegen die Telekom Deutschland GmbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Mal sehen, ob das den Marktführer endlich veranlasst, seine unzulässige Werbepraxis zu beenden (Beschluss vom 26. November 2013, Az. 11 O 46/11).
Zusatzleistungen untergeschoben

Zahlreiche Kunden hatten sich bei uns beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Wir haben die Telekom wegen dieses Geschäftsgebarens verklagt.

http://www.vzhh.de/telekommunikation/22 ... -will.aspx
 
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