Telefonwerbung - Erste Hilfe

Regine12

Administratorin
Wer kennt sie nicht !!! Diese lästige Telefonwerbung ? Man ist genervt und achtet nicht genau auf das was man sagt und schon hat man deren Meinung nach einen Vertrag abgeschlossen.
Hier ist mal ein Bericht von der Verbraucherzentrale . Am Ende ist ein Link für ein Beschwerdeformular: Belästigende Telefonwerbung . http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ127251818627162/link4248A.html
Inhalt des Berichts
Anrufe ohne Einverständnis
Anrufe mit Einverständnis
Die so genannte Nachfasswerbung
Mittel gegen unerwünschte Telefonwerbung
Am Telefon abgeschlossene Verträge

Noch ein Bericht zum Thema" Telefaxwerbung " http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ127251818627162/link4296A.html

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsenhttp://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ127251989128260/link672611A.html
Rat der Verbraucherzentrale.
[b]Trotz aller gesetzlichen Regelungen rät Elsbeth Noatzsch Verbrauchern:
[/b]
Ein Zitat aus dem Link
* Lassen Sie sich erst gar nicht ein auf ungebetene Telefonanrufe.
* Schließen Sie auf keinen Fall aufgrund einer Telefonwerbung einen Vertrag ab.
* Geben Sie niemals am Telefon ihre Kontodaten bekannt oder bestätigen Sie diese.
* Falls Sie einen ungewollten Vertrag abgeschlossen haben, prüfen Sie, ob Sie über Ihr Widerrufsrecht in Textform informiert worden sind. Lassen Sie den Vertrag und die Widerrufsbelehrung in der Verbraucherzentrale prüfen. In vielen Fällen kann der Vertrag noch widerrufen werden. Dies sollte dann am besten per Einschreiben mit Rückschein geschehen und das Schreiben (für die eigenen Unterlagen einmal kopieren) sollte in Anwesenheit eines Zeugen in den Briefumschlag gesteckt werden, damit später notfalls der Inhalt des Briefes bewiesen werden kann.
* Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Bei unberechtigten Abbuchungen können Sie die abgebuchten Beträge innerhalb von sechs Wochen über Ihr Geldinstitut zurückordern. Wird die neue SEPA-Lastschrift verwendet, so besteht die Möglichkeit acht Wochen ab dem Buchungstag. Bei der bisherigen Lastschrift, die es parallel auch noch einige Zeit geben wird, hat der Bankkunde mehr Zeit: nämlich bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der regelmäßig zum Ende des Quartals erfolgt.

N-TV Ratgeber über untergeschobene Verträge am Telefon"" Video "" http://www.dokus4.me/index.php/2010/03/ ... m-telefon/
Das im Video angesprochene Gesetz ist durch.""" Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung """ http://www.it-recht-kanzlei.de/index.ph ... ues+Gesetz
Am meisten habe ich mich über diese Änderung gefreut.
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen....................aus dem link
Denn bis jetzt konnte man ein am Telefon abgeschiossenes Abo für eine Zeitschrift nicht widerrufen.

Am 4. Au­gust 2009 ist das Ge­setz zur Be­kämp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men in Kraft ge­tre­ten. http://www.bmj.de/cold-calling

Verbraucher - Rufnummernmissbrauch http://www.bundesnetzagentur.de/cln...aler/RufnummernmissbrauchSpamDialer_node.html
Die Bundesnetzagentur verfolgt Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung. Hier können Sie sich über sämtliche Fragen Fragen zum Themenkreis "Rufnummernmissbrauch - Spam - unerlaubte Telefonwerbung" informieren. Hier würde ich mich mal durchklicken.

Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung http://www.ra-leubecher-kollegen.de/akt ... kat=&page=

Da ja die Sache schon lange läuft ist es kaum möglich alles hier einzustellen.Gebe ich hier mal einen link mit rein ,
wer interesse hat hat sich da ja mal ein wenig umsehen. http://www.telefon-abzocke.de/

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Regine12

Administratorin
FAQ - Fernabsatzrecht http://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_fernabsatzrecht.php?we_objectID=435
Auf welche Fragen könnt ihr hier im Link eine Antwort finden.

weitere Fragen:
01. Wo ist das Fernabsatzrecht gesetzlich geregelt?
02. Für wen gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge?
03. Was sind die wesentlichen Regelungen über den Fernabsatz?
04. Welche Vertriebsformen fallen unter den Begriff des Fernabsatzes?
05. Gelten die Fernabsatzvorschriften für alle Distanzgeschäfte mit Verbrauchern?
06. Was ist unter einem "für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem" zu verstehen?
07. Welches sind die wesentlichen Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Fernabsatzvorschriften?
08. Findet das Fernabsatzrecht Anwendung auf Versteigerungen?
09. Muss ich als eBay-Powerseller meinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen?
10. Gilt das Fernabsatzrecht auch für das Online-Banking?
11. Finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge auf einen Pizza-Service Anwendung?
12. Sind wir als Unternehmen der Reise- und Tourismusbranche von den Fernabsatzregelungen betroffen?
13. Gilt das Fernabsatzrecht auch für den Vertrieb von Konzertkarten im Internet?
14. Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Fernabsatzrecht für das Telefonmarketing?
15. Welche sonstigen Auswirkungen hat das Fernabsatzrecht auf unsere Werbung gegenüber Endkunden?
16. Welche Angaben müssen wir als Unternehmer in die Werbung aufzunehmen?
17. Welche Folgen hat es, wenn wir den vorvertraglichen Informationsverpflichtungen nicht nachkommen?
18. In welcher Form ist der Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren?
19. Was bedeutet die Übermittlung in Textform?
20. Reicht eine Belehrung des Verbrauchers per E-Mail aus?
21. Genügt für eine Belehrung des Verbrauchers auch ein Hinweis auf der Website des Unternehmers?
22. Kann der Unternehmer die Informationen in seine AGB aufnehmen?
23. Gibt es Ausnahmen von der Belehrungspflicht des Unternehmers?
24. Woraus ergibt sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers?
25. Wie sieht eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung aus?
26. Wird das Widerrufsrecht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher die Ware ausprobiert oder benutzt hat?
27. Wie wird die Widerrufsfrist berechnet?
28. Können wir anstelle eines Widerrufsrechts auch einen Kauf auf Probe vereinbaren?
29. Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht?
30. Müssen wir über das Widerrufsrecht auch belehren, wenn eine Ausnahme greift?
31. Welche Rechtsfolgen hat das Widerrufsrecht des Verbrauchers?
32. Wer trägt die Kosten der Rücksendung von Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts?
33. Sollten wir unseren Kunden nicht lieber ein Rückgaberecht einräumen?
34. Wer trägt die Beweislast bei einem Fernabsatzvertrag?
35. Wie ist das Verhältnis der Vorschriften über Fernabsatzverträge zu anderen Normen?
 
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